Kostenlose ReifenGarantie: Schutz bei Reifenschäden

Reifenschäden können Unannehmlichkeiten und Kosten nach sich ziehen. Die ReifenGarantie für 24 Monate gibt es beim Kauf von Reifen oder Kompletträder bei der AMAG kostenlos dazu. Die Garantieleistung kommt für entstandene Reifenschäden wie eingefahrene Nägel, spitze Gegenstände oder durch Randsteinverletzungen auf.

Die Reifengarantie stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug nach einem Reifenschaden schnell wieder auf die Strasse kommt. Als kostenlose Sonderleistung gilt sie für eine Vielzahl von Reifen und Kompletträder, die Sie bei Ihrer AMAG erhalten. Die Reifengarantie deckt viele Reifenschäden ab, z. B. solche durch eingefahrene Nägel bzw. andere spitze Gegenstände, Vandalismus oder Beschädigungen durch Bordsteinkantenanprall. 

ReifenGarantie

Rundum geschützt bei Reifenschäden

  • Reifenschäden durch eingefahrene Nägel oder spitze Gegenstände
  • Klar erkennbare Reifenschäden durch Randsteinverletzungen
  • Reifen jeder Dimension von Personenwagen, 4x4/SUV und leichten Nutzfahrzeugen
  • Reifen der Reifenmarken: Continental, Pirelli, Michelin, Goodyear, Dunlop, Bridgestone, Semperit 
  • den Reifen- oder Komplettradkauf bei Ihrer AMAG
  • 24 Monate ab dem Kaufdatum

Die Ersatzleistungen der ReifenGarantie für den beschädigten Reifen beinhalten Aufwendungen für:

  • Reifenmontage
  • Gummiventil
  • Gewichte
  • Auswuchten
  • Radwechsel

Allfällige Abschleppkosten und Pannenhilfe sind Sache des Fahrzeughalters.

Der Ersatzanspruch errechnet sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des beschädigten Reifens und der Profiltiefe zum Zeitpunkt des Schadens.

Die Berechnung des Reifen-Restwerts

Restprofil in mm     Ersatzanspruch*

≥7                             100%

6 - 6.9                       70%

5 - 5.9                       50%

4 - 4.9                      30%

≥ 3.9                         0%

* % vom ursprünglichen Nettobetrag des Reifens inkl. MwSt.

Bitte beachten Sie, dass Schäden durch normale Abnutzung und übermässigen Verschleiss – z.B. durch extreme Fahrweise, Bremsplatten etc. – nicht durch die Reifen-Garantie gedeckt sind. Dies gilt auch für Folgeschäden durch defekte Stossdämpfer und nicht eingehaltene Luftdruckvorschriften des Herstellers.

Folgeschäden durch falsch eingestellte oder verstellte Lenkgeometrie (nach Randsteinkontakt) sowie beschädigte Felgen gehören nicht in den Geltungsbereich.

Reifen der gleichen Achse, die nicht beschädigt sind, jedoch aufgrund des Profiltiefen-Verhältnisses zum neuen Reifen ersetzt werden müssen, können bei der Ersatzleistung nicht berücksichtigt werden.

Für Reifenschäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers oder Fahrzeughalters sowie für Schadenfälle aufgrund eines Unfalls besteht kein Leistungsanspruch.

Beachten Sie bitte, dass die werkseitige Bereifung von Neufahrzeugen nicht in der Reifen-Garantie eingeschlossen ist.

Reifendruck prüfen. Die Reifengarantie deckt viele Schäden ab.

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