1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Abobedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der AMAG Automobil und Motoren AG (nachfolgend AMAG), Alte Steinhauserstrasse 1, 6330 Cham, und dem Abonennten (nachfolgend Kunde) eines von AMAG gestellten Fahrzeugs.
AMAG behält sich das Recht vor, die Abobedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist aber jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts geltende Version dieser Abobedingung, welche für dieses Rechtsgeschäft nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Abobedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange das Produkt im Onlineshop angepriesen wird.
2. Abbildung des Produkts und Produktbeschreibung
Beim angebotenen Fahrzeug handelt es sich um ein konkret vorhandenes Fahrzeug. Es kann immer zu Abweichungen zwischen dem Produktfoto und dem Original kommen. Das Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration. Die tatsächliche Ausstattung kann von der aufgelisteten Ausstattung in der Produktbeschreibung aufgrund der entsprechenden Länderkonfigurationen abweichen.
3. Merkmale des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist im Onlineshop beschrieben. Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich nicht um einen Unfallwagen (Fahrzeug, welches einen Unfallschaden erlitten hat mit erheblicher Beschädigung (z.B. der Chassis-Struktur / Chassisrahmen o.ä.)). Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem im Abovertrag beschriebenen Fahrzeug bezüglich Form, Farbton oder im Lieferumfang bleiben vorbehalten. AMAGist jedoch nicht verpflichtet, eine geänderte Ausführung zu liefern. Messwerte und Daten, die in Prospekten, Listen oder andernorts aufgeführt sind, stellen blosse Näherungswerte dar. Die Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung für das Fahrzeugmodell zum Zeitpunkt der Offerte bzw. des Abovertrages, erhoben im gesetzlichen Testbetrieb. Aus technischen Gründen oder aufgrund individueller Konfiguration ist es möglich, dass die Angaben des Fahrzeugs davon abweichen. Je nach Fahrweise ergeben sich in der Praxis abweichende Verbrauchswerte. Die Angabe zur Energie-Effizienzklasse entspricht der Einteilung zum Zeitpunkt der Offerte bzw. Abovertrages. Aufgrund jährlicher gesetzlicher Anpassungen kann das Fahrzeug im Zeitpunkt der Auslieferung (bei unveränderten Werten) eine andere Effizienzklasse bekommen.
4. Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.
Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an handlungsfähige natürliche oder juristische Person mit festem Wohnsitz in der Schweiz. Der Kunde muss über einen gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie und über eine nach Ermessen von AMAG ausreichende Bonität verfügen bzw. sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befinden. Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss wird durch AMAG überprüft. Dazu wird der Kunde gebeten, verschiedene Angaben zu seiner Person und seinen finanziellen Verhältnissen zu machen und entsprechende Dokumente vorzulegen. Der Abovertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen zustande, sobald der Kunde die schriftliche Bestellbestätigung per E-Mail erhalten hat, unter der Bedingung der Verfügbarkeit und einer positiven Bonität.
4.1 Nutzung
Der Kunde darf das Fahrzeug ausschliesslich für private und gewerbliche Zwecke gebrauchen. Er darf das Fahrzeug weder für Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder andere Wettfahrten, für Transporte von Gefahrgütern sowie für Teilnahmen an Fahrsicherheitstrainings oder für ähnliche Zwecke gebrauchen.
4.1.1 Nutzung für den gewerblichen Personentransport
Die Nutzung des Fahrzeuges für den gewerblichen Personentransport (Taxi, Uber, etc.) ist verboten.
4.2 Nutzungsberechtigte
Der Kunde darf das Fahrzeug auch Dritten (nachfolgend „Nutzungsberechtigte”) zum Gebrauch überlassen, sofern diese die für den Kunden geltenden Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die in diesen Allgemeinen Abobedingungen aufgeführten Pflichten einzuhalten.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte diese Voraussetzungen jederzeit erfüllt und ist als Vertragspartner von AMAG für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Nutzungsberechtigten verantwortlich. Der Kunde gibt AMAG die Personalien des Nutzungsberechtigten auf Anfrage bekannt, wobei er zuvor sicherstellt, dass der Nutzungsberechtigte darüber und über die damit einhergehende Datenbearbeitung informiert ist.
4.3 Fahrten ins Ausland
Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Im Ausland darf das Fahrzeug ebenfalls (z.B. zu Ferienzwecken) gefahren werden. Der Auslandseinsatz ist auf folgende Länder beschränkt:
Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grossbritannien, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikanstaat.
Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, allfällige hierfür zusätzlich erforderlichen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten oder Verbandskasten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.
5. Vertragsdauer und Kündigungsfristen
5.1 Laufzeiten Abo
Der Kunde und AMAG vereinbaren eine Mindestlaufzeit sowie eine Höchstlaufzeit. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist im Kundenkonto ersichtlich und beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Die Höchstlaufzeit beträgt 24 Monate.
Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat bis zur ordnungsgemässen Kündigung oder bis zur Erreichung der Höchstlaufzeit.
5.2 Kündigungsfrist
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jede Partei das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Abo Monats (abhängig vom Datum der Übergabe des Fahrzeugs) kündigen. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung gemäss Ziffer 14. Eine Rückgabe des Fahrzeugs vor dem letzten Tag eines Abo Monats führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und somit auch nicht zu einer anteiligen Berechnung des letzten Abo Monats. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Auflösung des Vertrags gemäss Ziffer 14.
AMAG behält sich vor, sowohl fahrzeugabhängige Preise als auch fahrzeugunabhängige Preise anzupassen und kommuniziert dies dem Kunden schriftlich. Für die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen.
5.3 Fahrzeugaustausch
Ein Fahrzeugwechsel auf Wunsch des Kunden ist innerhalb der Mindestlaufzeit nicht möglich. Wechselt der Kunde das Fahrzeug nach Ende der Mindestlaufzeit, so beginnt für das neue Fahrzeug eine neue Mindestlaufzeit. Eine Anrechnung der Vertragsdauer des vorherigen Fahrzeugs auf die neue Mindestlaufzeit für das neue Fahrzeug ist nicht möglich.
6. Abogebühr sonstige Zahlungspflichten
6.1 Abogebühr
Die Gebühr für den ersten Abo-Monat wird über die hinterlegte Kreditkarte des Kunden am Tag der Buchungs-Annahme belastet. Die Auslieferung kann nur stattfinden, wenn die erste Abbuchung erfolgreich war. Für alle darauffolgenden Nutzungsmonate wird die Kreditkarte des Kunden in Höhe der festgelegten Abogebühr jeweils am gleichen Tag des Monats belastet wie die Übernahme stattgefunden hat. Die monatliche Belastung der Kreditkarte erfolgt über einen von der AMAG ermächtigten Zahlungsdienstleister.
6.2 Zahlungsverzug oder Ablauf der Kreditkarte
6.2.1 Kreditkarte ungültig
Der Kunde wird vom durch AMAG eingesetzten Zahlungsdienstleister auf seine auslaufende Kreditkarte hingewiesen. Falls die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte des Kunden ausgelaufen ist, wird der Kunde durch eine E-Mail aufgefordert die Kreditkarteninformationen zu aktualisieren.
6.3 Zahlungsausfall, Zahlungsverzug
Kann die Rate über die Kreditkarte während einer Woche nach dem Zahltag nicht eingezogen werden, erhält der Kunde eine Mahnung. Wird dieser Mahnung mit einer Frist von fünf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde die Kündigung des Vertrags sowie die Aufforderung, das Fahrzeug zurückzugeben und offene sowie geschuldete Rechnungen bei der Rückgabe zu begleichen.
6.4 Kilometerpakete
Sofern die gewählte Laufleistung durch den Kunden am Ende der Laufzeit überschritten werden, werden die Mehrkilometer am Ende der Laufzeit an den Kunden verrechnet. Dabei verrechnet AMAG dem Kunden ein Preis von CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Nicht gefahrenen Kilometer innerhalb eines Monats der Laufzeit werden auf die Folgemonate der Laufzeit übertragen.
Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.
6.5 Zusätzliche Gebühren
Zu den zusätzlich geschuldeten Vergütungen für Umtriebskosten von AMAG gehören:
a) Adressnachforschung CHF 25
b) Mahnung CHF 30
c) Betreibung CHF 50 + effektive externe Kosten der Betreibung
d) Rückholung des Fahrzeugs bei Vertragsverletzungen CHF 500
e) Entfernung starker Verschmutzung allgemein CHF 250
f) Entfernung starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Tiere CHF 250
g) Entfernung starke Verschmutzung des Fahrzeugs durch Rauchen CHF 450
h) Unabhängiger Gutachter bei Meinungsverschiedenheit CHF 800
6.6 Sonstiges
Sämtliche im Zusammenhang mit dem Abovertrag geschuldeten Zahlungen verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erfährt der Satz für die Mehrwertsteuer eine Veränderung, werden die monatliche Gebühr und die weiteren in diesen Allgemeinen Abobedingungen vorgesehenen Vergütungen entsprechend angepasst. Die gleiche Regelung gilt für sonstige für das Vertragsverhältnis relevante neu eingeführte oder erhobene öffentlich-rechtliche Abgaben.
7. Eigentum und Verfügungsberechtigung
7.1 Eigentumsverhältnisse
Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum der AMAG. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug zur Sicherung von Ansprüchen gegen AMAG sind ausgeschlossen.
Verfügungen über das Fahrzeug und Zubehör sind untersagt (z.B. Verkauf, Verpfändung, Schenkung). Die AMAG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt (Verbot des Halterwechsels) eintragen zu lassen. Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf es nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.
7.2 Einlösung und Kontrollschilder
Das Fahrzeug wird auf AMAG beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst. Im Fahrzeugausweis wird der Code 178 «Halterwechsel verboten» und als Standortadresse Name und Adresse des Kunden eingetragen. Die Kontrollschilder werden anhand des Wohnkantons des Kunden vergeben. Es können keine bestehenden Kontrollschilder des Kunden von AMAG übernommen werden. Bei einem späteren Erwerb des Autos durch den Kunden, kann kein Anspruch auf das während der Abolaufzeit angebrachte Kontrollschild geltend gemacht werden.
7.3 Verfügungsberechtigung
AMAG ist als Eigentümerin des Fahrzeugs zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Fahrzeugs vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet AMAG hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich das Fahrzeug befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat der Kunde die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.
8. Verfügbarkeit
AMAG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt kann es sein, dass dieses im Onlineshop erscheint, aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts ändern.
9. Fahrzeugübernahme
Das gebuchte Fahrzeug wird durch den Kunden in einem AMAG Betrieb oder bei Heimlieferung am Wohnsitz des Kunden übernommen. Der Termin der Übergabe wird zwischen AMAG und dem Kunden abgestimmt. Das Fahrzeug wird vollgetankt / vollgeladen und mit der aktuell gültigen Vignette übergeben. Bei einer Heimlieferung gehen der verbrauchte Treibstoff bzw. Strom zu Lasten des Kunden. Mit der Übergabe des Fahrzeuges beginnt die vereinbarte Vertragslaufzeit.
9.1 Identifikation
Bei der Übernahme des Fahrzeugs muss sich der Kunde ausweisen können und einen gültigen Führerausweis vorlegen. Der Kunde muss persönlich vor Ort sein.
9.2 Übergabeprotokoll
Bei der Übernahme wird ein durch den Kunden zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel im Übergabeprotokoll zu vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Fahrzeug ist die Übernahme durch den Kunden zu verweigern.
Soweit der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bestanden, trägt er dafür die Beweislast.
10. Übersicht der inkludierten Leistungen
In der monatlichen Gebühr sind inbegriffen:
a) der Gebrauch des Fahrzeugs während der Abodauer im Rahmen der im vereinbarten Leistungspaket gewählten monatlichen Freikilometer
b) Sommer- und Winterreifen inklusive deren Wechsel und Einlagerung dieser
c) Autobahnvignette der Schweiz für das Jahr in dem der Abovertrag startet
d) Sämtliche Zulassungsgebühren, Fahrzeugsteuern und -abgaben
e) Versicherungen gemäss Ziffer 10.6
f) alle anfallenden Services, Verschleissarbeiten und Reparaturen, soweit die nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden
g) Gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.7% (Stand 01.01.2021). AMAG Automobil und Motoren AG, 6330 Cham, MWST-Nr.: CHE-499.644.421 MWST
Alle übrigen mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für die Kosten für Kraftstoffverbrauch, Kosten für Strom, Ladeinfrastruktur, Ladekarte, Wischwasser, AdBlue, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder im Hinblick auf die Rückgabe des Fahrzeugs, Mautgebühren für ausländische Strassen, etc.
10.1 Inspektion/Unterhalt/Verschleiss
Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu gebrauchen und die Niveaustände für Öl, Wasser sowie den Reifendruck regelmässig zu überprüfen. Es darf nur in einem sicheren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand gefahren werden.
10.1.1 Terminvereinbarung
Der Kunde bringt das Fahrzeug in den Service, sobald das Fahrzeug einen Service anzeigt. Das Fahrzeug darf ausschliesslich in AMAG Betrieben unterhalten und repariert werden. Die Kosten für Inspektion und Unterhalt trägt AMAG. Alle AMAG Betriebe sind auf www.amag.ch abrufbar.
Durchführung von Servicearbeiten oder anderen Arbeiten in einem Nicht AMAG Betrieb sind verboten und die daraus entstehenden Kosten sowie allfällige Rückbau- und/oder Kontrollarbeiten durch einen AMAG Betrieb gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen hierbei sind Reparaturarbeiten infolge Panne im Ausland.
Der Kunde kann im AMAG Betrieb in seiner Nähe via Online Termin Vereinbarung (www.amag.ch) oder via Telefon einen Servicetermin buchen. Bei Fragen oder Unsicherheit kann jederzeit das Customer Care Center (online.sales@amag.ch) der AMAG kontaktiert werden.
10.1.2 Ersatzwagen bei längerem Werkstattaufenthalt
Im Falle von den nachstehend aufgeführten Werkstattarbeiten am Fahrzeug, welche länger als 2 Stunden dauern, bietet AMAG dem Kunden für den Zeitraum der Werkstattarbeiten ein Ersatzfahrzeug an, damit der Kunde durch die Werkstattarbeit keinen Fahrzeugausfall erfährt: Garantiearbeiten, Service und Inspektion sowie bei unverschuldetem Reparaturbedarf. Bei Werkstattarbeiten unter 2 Stunden sowie bei einem Reifenwechsel besteht kein Anspruch auf Ersatzmobilität. Der Typ des Ersatzwagens richtet sich nach der Verfügbarkeit. Es wird so weit möglich auf die Bedürfnisse des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf ein konkretes Modell als Ersatzwagen besteht nicht.
10.2 Verkehrszulassung und -steuern
Sämtliche Kosten für die Verkehrszulassung sowie die anfallenden Verkehrssteuern trägt die AMAG.
10.3 Autobahnvignette
Das Fahrzeug wird mit einer gültigen Vignette dem Kunden übergeben. Falls sich die Vertragsdauer über einen Jahreswechsel erstreckt, ist der Kunde für den Wechsel der Vignette verantwortlich. Die Kosten für die neue Vignette gehen zu Lasten des Kunden.
10.4 Bereifung
AMAG stellt bei Übergabe des Fahrzeugs die richtige Bereifung sicher und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Grösse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung.
10.4.1 Saisonwechsel
Der Kunde ist verantwortlich rechtzeitig einen saisonal erforderlichen Wechsel von Winter- bzw. Sommerreifen zu organisieren. Den genauen Zeitpunkt des Reifenwechsels stimmt der Kunde direkt mit einem AMAG Betrieb ab. Die demontierten Reifen werden bei AMAG eingelagert. Der Reifenwechsel sowie die Einlagerung sind für den Kunden kostenlos.
10.5 Flüssigkeiten
Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese in einem AMAG Betrieb auffüllen lassen und ggf. kontrollieren lassen, ob eine Leckage besteht:
§ Motorenöl
§ Getriebeöl
§ Servoöl
§ Bremsflüssigkeit
§ Kühlflüssigkeit
Die Kosten trägt dabei AMAG.
Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese selbstständig auffüllen:
§ Wischwasser
§ Treibstoffe aller Art inkl. AdBlue
Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
10.6 Versicherung
Das Fahrzeug verfügt für die Dauer des Vertragsverhältnisses über:
a) eine gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
b) eine Vollkaskoversicherung im Falle der Kollision
c) eine Teilkaskoversicherung
d) eine Parkschadenversicherung Plus
e) einen Grobfahrlässigkeitsschutz (Verzicht auf das gesetzliche Rückgriffsrecht bzw. Kürzungsrecht)
Die Versicherungskosten sind in der Abogebühr inbegriffen. Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Selbstbehalte:
Haftpflichtversicherung: CHF 0 / CHF 2’000*
Vollkaskoversicherung (Kollision): CHF 1'000 / CHF 3’000*
Teilkaskoversicherung: CHF 0 / CHF 0*
Parkschaden: CHF 0 / CHF 0*
*Gilt nur für Lenker unter 25 Jahren.
10.6.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Zusätzlich zum Abovertrag gelten die betreffenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG in ihrer jeweils geltenden, online verfügbaren Fassung [Versicherungen für Privatpersonen – Zurich Schweiz], deren Bestimmungen den vorliegenden Regelungen im Konfliktfall vorgehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der AVB einzuhalten, wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.
10.6.2 Ausschlüsse
10.6.2.1 Haftpflichtversicherung
Kein Versicherungsschutz besteht für:
1. Sachschäden
Ansprüche aus Sachschäden des Halters, Schäden am versicherten Fahrzeug, Anhänger sowie für Schäden an den an diesen Fahrzeugen angebrachten Sachen oder Tieren und Sachen, die damit befördert werden. Mitversichert sind jedoch Schäden an Gegenständen, die andere Personen mit sich führen, wie Reisegepäck und dergleichen.
2. Rennen und ähnliche Fahrten
Ansprüche aus Unfällen bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, allen Fahrten auf Rennstrecken sowie dazugehörenden Nebenstrecken. Bei Veranstaltungen dieser Art in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sind Ansprüche Dritter im Sinne von Art. 72 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) jedoch nur ausgeschlossen, wenn für die betreffende Veranstaltung die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht.
3. Unerlaubte Fahrten
Die Haftpflicht des Lenkers, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt, unerlaubt Personen mitnimmt oder von Personen, die dem Lenker das versicherte Fahrzeug überlassen, obwohl sie diese Mängel hätten erkennen können.
4. Nicht bewilligte Fahrten
Die Haftpflicht im Zusammenhang mit Fahrten, die gesetzlich oder behördlich nicht bewilligt sind und die Haftpflicht von Personen, die das anvertraute Fahrzeug zu Fahrten verwenden, zu denen sie nicht ermächtigt sind.
5. Strolchenfahrten
Die Haftpflicht von Personen, die das versicherte Fahrzeug zum Gebrauch entwendet haben, und diejenige des Lenkers, der von der Entwendung wusste oder hätte wissen können.
6. Verbrechen
Ansprüche aus Unfällen im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.
7. Kernenergie
Ansprüche aus Schäden, für welche nach der Gesetzgebung über die Kernenergie gehaftet wird.
10.6.2.2 Rückgriff
Die gesetzlichen Bestimmungen geben dem Geschädigten das Recht, seine Forderungen direkt gegenüber Zurich geltend zu machen. Aus diesem Grunde können die Ausschlüsse gemäss
1. Unerlaubte Fahrten,
2. Nicht bewilligte Fahrten,
3. Strolchenfahrten,
4. Verbrechen
dem Geschädigten nicht entgegengehalten werden. Wenn gesetzliche oder vertragliche Gründe den Versicherungsschutz einschränken, (z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand) oder aufheben (z.B. Fahren ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis) kann Zurich ihre Aufwendungen von den Versicherten teilweise oder ganz zurückfordern. Ebenso kann Zurich ihre Aufwendungen zurückfordern, wenn sie Leistungen erbringen muss, obwohl die Versicherung bereits erlöschen ist.
10.6.2.3 Kaskoversicherung
Nicht versichert sind:
1. Betriebsschäden
§ Betriebs-, Bruch- und Abnützungsschäden,
§ Schäden aus Bedienungsvorgängen und wegen Einfüllen von falschen Kraftstoffen/Flüssigkeiten,
§ Schäden wegen Ölmangels,
§ Schäden infolge Fehlens oder Einfrierens des Kühlwassers,
§ Schäden, welche ausschliesslich die Batterien betreffen,
§ Schäden durch das Ladegut (ausser im Anschluss an ein unter Kollision versichertes Ereignis).
2. Minderwert und Nutzungsausfall
Minderwert (Reduktion des Marktwertes aufgrund einer Reparatur, geringere Leistungs- oder Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges) sowie Nutzungsausfall.
3. Rennen und ähnliche Fahrten
Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, bei allen Fahrten auf Rennstrecken und dazugehörenden Nebenstrecken.
4. Unerlaubte Fahrten
Schäden bei Führung des Fahrzeuges durch einen Lenker, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt oder unerlaubt Personen mitnimmt, sofern der Versicherte diese Mängel hätte kennen können.
5. Nicht bewilligte Fahrten
Schäden bei Fahrten, die behördlich oder gesetzlich nicht bewilligt sind.
6. Alkohol/Verletzung der Verkehrsregeln
Schäden, wenn der Lenker im Zeitpunkt des Unfalles einen Blutalkoholgehalt von 1.6‰ (Minimalwert) oder mehr aufweist oder fahrunfähig ist, weil er unter Medikamenten mit betäubender Wirkung oder Drogen steht. Wurde keine Blutprobe, sondern eine Atem- Alkoholprobe vorgenommen, gilt dasselbe bei einer Atem-Alkoholkonzentration von 0.80 mg/l oder mehr. Ebenso Schäden durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG.
7. Besondere Diebstahlereignisse
§ Diebstahl von Kraftstoffen
8. Verbrechen
Schäden im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.
9. Ausnahmezustand
Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, dass die Schäden nachweislich mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen.
Schäden bei inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult), es sei denn, die zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens wurden nachweislich getroffen; Schäden während der behördlichen Requisition des Fahrzeuges.
10.6.3 Haftung für nicht gedeckte Schäden
Werden Versicherungsleistungen für Haftpflicht- und Kaskoschäden gemäss Ziffer 10.6.2 wegen schuldhaften Verhaltens des Kunden ausgeschlossen oder gekürzt, ist AMAG berechtigt, den von der Versicherung nicht gedeckten Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Der Kunde trägt im Rahmen der Kasko- und Haftpflichtversicherung gemäss Ziffer 10.6 im Schadenfall den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt
11. Pannen und Schadenfälle
11.1 Verhalten bei einer Panne
Bei einer Panne ist die Pannenhilfe von Totalmobil! zu verständigen:
Telefon: +41 848 024 365
11.2 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl, Wildschaden
Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sowie der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte muss der Kunde unverzüglich die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
11.3 Meldung von Schäden
Bei Schäden jeder Art hat der Kunde AMAG innerhalb von fünf (5) Werktagen mittels des Online-Schadensformular oder via Link im Kundendashboard zu benachrichtigen. Der Kunde hat dabei das Schadensformular der Versicherung vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Für verspätete Schadensmeldungen oder durch den Kunden zu vertretene Verzögerungen bei der Schadensabwicklung behält sich AMAG das Recht vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Zudem behält sich AMAG das Recht vor, finanzielle Einbussen, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung oder fehlende Mitwirkungspflicht direkt oder indirekt verursacht werden, vom Kunden zurückzufordern.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Kunde hat die Weisungen von AMAG und/oder der Versicherung bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen.
11.4 Nicht gedeckte Schäden
Schäden am Fahrzeug (inkl. Bagatellschäden wie z.B. kleinere, auspolierbare Lackschäden oder Ersatz kleiner geschraubter oder gesteckter Bauteile), die nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind oder unter den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung fallen, sowie den vollen Selbstbehalt bei Kollisionsschäden, trägt der Kunde.
11.5 Totalschaden
Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat AMAG das Recht, den Vertrag fristlos aufzulösen.
12. Pflichten des Kunden
12.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Er hat alle Verkehrsregeln im In- und Ausland zu beachten. Bei Fahrten ins Ausland hat der Kunde alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.
12.2 Einhaltung von Betriebs- und Servicevorschriften
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Das Fahrzeug ist stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das Transportieren von entzündlichen, explosiven, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen ist verboten.
12.3 Kontrollschilder
Der Kunde darf mit dem Fahrzeug öffentliche Strassen nicht ohne die von AMAG angebrachten Kontrollschilder befahren. Der Wechsel von Kontrollschildern oder deren Anbringung an anderen Fahrzeugen ist unzulässig.
12.4 Kraftstoff
Der Kunde hat die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen über den zu verwendenden Kraftstoff zu beachten. Darunter fallen neben Benzin und Diesel auch Strom sowie jegliche andere Möglichkeiten, ein Fahrzeug anzutreiben. Die durch das falsche Tanken entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.
12.5 Sauberkeit und Rauchverbot
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird und dass das Fahrzeug sauber gehalten wird. Das Rauchverbot gilt auch für e-Zigaretten.
12.6 Tiertransport
Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.
12.7 Ausbauten, Einbauten, Beschriftungen
Ausbauten, Einbauten und Beschriftungen des Fahrzeugs sind dem Kunden freigestellt, sofern dadurch dessen Wert nicht beeinträchtigt wird. Einbauten und Beschriftungen gehen nach Wahl von AMAG entweder ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung in das Eigentum von AMAG über oder sind vor der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden auf seine Kosten zur Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs entfernen zu lassen.
12.8 Diebstahlsicherung
Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl angemessen zu sichern. Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen und ordnungsgemäss verriegelt sein.
12.9 Geldstrafen und Bussen
Bussen und Geldstrafen für vom Kunden verschuldete Verkehrsregelverstösse sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Er hat AMAG als Fahrzeughalterin von solchen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.
12.10 Adressänderung
Der Kunde hat AMAG jeden geplanten Domizilwechsel rechtzeitig zu melden. Beabsichtigt er, sein Domizil ins Ausland zu verlegen, ist AMAG berechtigt, den vorliegenden Vertrag per Datum der Sitzverlegung aufzulösen. Eine Adressänderung kann via Customer Care (online.sales@amag.ch) vorgenommen werden.
12.11 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
Soweit dies zur Abwicklung des Abovertrags oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, wird der Kunde AMAG alle erforderlichen Informationen zugänglich machen, z.B. über andere Nutzer des Fahrzeugs, insbesondere, wenn diese eine Verkehrsregelverletzung begangen haben, über eine drohende Beschlagnahme des Fahrzeugs durch eine Behörde etc.. AMAG ist berechtigt, diese Informationen und Personendaten an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
Der Verlust von Schlüsseln oder sonstigem Zubehör zum Fahrzeug ist AMAG unverzüglich zu melden.
13. Fahrzeugrückgabe
13.1 Zustand und Rückgabeort
Nach Beendigung der Abodauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist das Fahrzeug vom Kunden vollgetankt, in unbeschädigtem, gereinigtem, verkehrssicherem, dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entsprechendem Zustand mit allen Schlüsseln und zugehörigen Komponenten und Dokumenten zurückzugeben. Für die Rückgabe des Fahrzeugs vereinbaren AMAG und der Kunde Datum und Zeit. Das Fahrzeug kann vom Kunden in einem AMAG Betrieb zurückgegeben werden. Eine Abholung des Fahrzeuges beim Kunden zuhause ist ausgeschlossen.
13.2 Mehrkilometer
Sofern der Kunde mehr Kilometer während der Abodauer zurückgelegt hat, als vereinbart, werden ihm in der Schlussabrechnung die Kosten für die Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer.
Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.
13.3 Rücknahmeprotokoll
Bei Rückgabe wird im Beisein des Kunden oder seines Vertreters über den Zustand des Fahrzeugs ein Rücknahmeprotokoll erstellt, das die Rücknahme des Fahrzeugs inklusive zugehöriger Komponenten und Dokumente sowie feststellbarer Schäden festhält. Unterlässt es der Kunde, persönlich bei der Rückgabe anwesend zu sein, gilt das Rücknahmeprotokoll auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt.
13.4 Haftung für Schäden und fehlende Gegenstände
Der Kunde haftet für alle fehlenden Fahrzeuggegenstände, wie Schlüssel etc., sowie für die erforderlichen Reparatur- und Instandstellungsarbeiten, die auf vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Kunden oder Personen, für die er gemäss Abovertrag verantwortlich ist, verursacht wurden.
Übliche Gebrauchsspuren wie beispielsweise kleine Steinschlagspuren, Kratzer in der Nähe des Tankdeckels, der Türgriffe und Kofferraumgriffe gelten nicht als vom Kunden verursachte Schäden. Was als übliche Gebrauchsspuren gilt, ist dem Schadenskatalog zu entnehmen.
13.5 Unterlassung der Rückgabe
Bringt der Kunde das Fahrzeug nicht am vereinbarten Datum rechtzeitig am vereinbarten Ort zurück, ist AMAG nach einmaliger fruchtloser Mahnung berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden bei ihm abholen zu lassen, ohne dass es dazu eines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung bedarf. AMAG und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Rücknahme des Fahrzeugs berechtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.
13.6 Übernahme des Fahrzeuges nach Abodauer
Alternativ zur Fahrzeugrückgabe kann der Kunde das Fahrzeug käuflich erwerben oder ein Leasing abschliessen. Der Kaufpreis sowie die Leasingkonditionen werden dem Kunden nach Ende der Abodauer bei Interesse bekanntgegeben. Die näheren Einzelheiten und Bedingungen werden in einem separaten Kaufvertrag geregelt.
13.7 Schlussabrechnung
Nach Rückgabe des Fahrzeugs erstellt AMAG eine Schlussabrechnung mit folgenden Elementen:
a) gegebenenfalls Kosten für eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Abo-Kilometer gemäss vereinbartem Satz für Mehrkilometer;
b) gegebenenfalls Kosten für eine Behebung von Schäden, welche nicht der normalen Abnützung entsprechen
c) gegebenenfalls Kosten für den Ersatz bzw. die Wiederbeschaffung von Dokumenten, Schlüsseln und weiterem Zubehör.
Die Schlussabrechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
14. Vorzeitige Vertragsauflösung
Beide Parteien sind berechtigt, den Abovertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.
Als wesentliche Vertragsverletzungen durch den Kunden gelten insbesondere:
a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
b) Anmeldung des Privatkonkurses oder die Stellung eines Insolvenzantrages
c) Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand
d) Entzug des Fahrausweises
e) Nicht vertragsgemässe Nutzung des Fahrzeugs
f) Entfernung des Adapters zur Aufzeichnung von Telemetriedaten (autoSense)
g) Verletzung der vertraglichen Pflichten
h) Fehlende Kooperation in Schadensfällen
i) Verletzung von Geldwäschereivorschriften oder anderer gesetzlicher Vorschriften, die für AMAG ein Reputationsrisiko zur Folge haben könnten
Als wesentliche Vertragsverletzungen durch AMAG gelten insbesondere:
a) Länger andauernde Verunmöglichung der Fahrzeugnutzung aus technischen Gründen, welche durch AMAG nicht innert nützlicher Frist behoben werden können. Dazu zählt auch ein durch einen Unfall hervorgerufener Totalschaden des Fahrzeuges. AMAG steht das Recht zu, dem Kunden ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
14.1 Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung
Als Datum einer vorzeitigen Vertragsauflösung gilt das effektive Rückgabedatum des Fahrzeuges an die AMAG.
Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden, werden wie folgt berechnet:
· Die vereinbarte Abogebühr ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.
· Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt.
· Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.
Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzungen durch AMAG, werden wie folgt berechnet:
· Die vereinbarte Abogebühr ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.
· Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt.
· Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.
15. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet AMAG in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der AMAG sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Im Übrigen lehnt AMAG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
• Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
• unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
• höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch AMAG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
16. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch AMAG gilt die Datenschutzerklärung der AMAG Gruppe.
16.1 Fahrdaten
In Ergänzung zu ebenfalls Vertragsbestandteil bildenden Datenschutzbestimmungen nimmt der Kunde zustimmend davon Kenntnis, dass AMAG im Rahmen des autoSense Systems laufend elektronisch über sämtliche Fahrzeugdaten informiert wird, insbesondere über den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs. Hierfür wird ein Adapter im Fahrzeug angebracht, der es erlaubt, die entsprechenden Daten auszulesen. Dieser Adapter darf nicht entfernt werden.
17. Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Abobedingungen ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser Allgemeinen Abobedingungen insgesamt.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMAG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der AMAG Automobil und Motoren AG in Cham, ZG. AMAG Automobil und Motoren AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.