1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten zusätzlich für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die digitale Verkaufsplattform der AMAG Automobil und Motoren AG (AMAG) abgeschlossen werden (nachfolgend "Onlineshop" genannt) und ergänzen allfällig zusätzlich bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Rechtsgeschäfte. Der Onlineshop wird von AMAG betrieben. AMAG behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts geltende Version dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt. Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz.

2. Abbildung des Produkts und Produktbeschreibung

Es kann immer zu Abweichungen zwischen dem Produktfoto und dem Original kommen. Das Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration.

Die tatsächliche Ausstattung kann von der aufgelisteten Ausstattung in der Produktbeschreibung aufgrund der entsprechenden Länderkonfigurationen abweichen.

3. Verfügbarkeit

AMAG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt kann es sein, dass dieses im Onlineshop erscheint, aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts ändern.

4. Unverbindliches Angebot

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als unverbindliches Angebot. Dieses Angebot steht immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.

5. Vertrag, Zahlung und Liefertermin

5.1 Vertrag

AMAG schickt dem Kunden per E-Mail innert nützlicher Frist die Bedingungen des entsprechenden Rechtsgeschäfts unter Angabe der Bankverbindung mit der Aufforderung, den geschuldeten Betrag gemäss Vorgabe zu überweisen. Die vollständige Zahlung hat in jedem Fall vor der Fahrzeugübergabe zu erfolgen.

5.2 Liefertermin/Abholtermin

Nach Eingang des unterzeichneten Vertrags wird mit dem Kunden ein individueller Liefertermin bzw. Abholtermin vereinbart.

6.   Online-Terminvereinbarung

Die Buchung eines Termins erfolgt online über die Website des jeweiligen AMAG Betriebes. Die Buchung ist erst dann gültig, wenn die Reservation von der AMAG Automobil und Motoren AG per E-Mail oder SMS rückbestätigt wurde.

Ein Auftrag kann bis zu 72 Stunden vor der geplanten Ausführung von beiden Seiten kostenlos telefonisch oder per E-Mail storniert werden.

Die Preise (wo angegeben) für die Dienstleistungen sind bei der Auswahl der einzelnen Leistungen ersichtlich (alle Preise in Schweizer Franken). Sie können von der AMAG Automobil und Motoren AG jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. In den Preisen sind – wo nicht anders angegeben – folgende Leistungen inbegriffen: Arbeitsaufwand, aktuell gültige Mehrwertsteuer. In den Preisen nicht inbegriffen sind folgende Leistungen: zusätzliche Arbeiten, Material, Ersatzwagen und weitere Dienstleistungen.

Die Dienstleistungen sind bei Abholung des Fahrzeuges zu bezahlen. Kunden der AMAG Automobil und Motoren AG erhalten nach dem Auftrag eine Rechnung, die innert 30 Tagen zur Zahlung fällig wird.

7. Datenschutz

Die AMAG Automobil und Motoren AG weist ausdrücklich auf ihre Datenschutzerklärung hin (https://amag-group.ch/datenschutz), welche beschreibt, wie diese Daten erhebt und bearbeitet werden sowie welcher Zweck damit verfolgt wird.

8. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMAG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der AMAG Automobil und Motoren AG in Cham, ZG. AMAG Automobil und Motoren AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Aftersales

Zum Download der allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der AMAG Automobil und Motoren AG und AMAG Vaduz AG (nachfolgend „Garagenbetrieb“) im Hinblick auf Reparatur- resp. Serviceleistungen und damit für die von seitens des Garagenbetriebes resp. seiner Mitarbeiter/innen durchgeführten Arbeiten an Motorfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten, deren Teilen sowie hinsichtlich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.

 

1.Geltung

Die Geltung und damit der Einbezug abweichender und/oder ergänzender AVB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn der Garagenbetrieb diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind.

 

2. Auftragserteilung

Der Kunde hat die zu reparierende Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Garagenbetriebs so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und vom Kunden quittiert bzw. freigegeben. Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht der Garagenbetrieb davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für einen derartigen Datenverlust hat der Garagenbetrieb folglich nicht einzustehen. Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens des Garagenbetriebes erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme durch den Garagenbetrieb nicht zu erwarten waren resp. vom Kunden nicht deklariert worden sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt der Garagenbetrieb für diese Arbeiten vorgängig telefonisch oder schriftlich die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat in der Folge dafür besorgt zu sein, dass dem Garagenbetrieb eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit der Garagenbetrieb den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von mindestens 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird der Garagenbetrieb diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf der Garagenbetrieb von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen. Der Garagenbetrieb ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen. Bei erfolgter Radmontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50km bis 100km erforderlich und wird entsprechend seitens des Garagenbetriebes dem Kunden empfohlen.

 

3. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt im Garagenbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist der Garagenbetrieb berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Garagenbetriebes für den Kunden kostenpflichtig zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Garagenbetriebes verbleibt.

 

4. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort fällig. Zahlungen mit Bargeld von mehr als CHF 500 und Fremdwährungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und sollen mit Debit-/Kreditkarten erfolgen. Die akzeptierten Zahlungsmittel können beim Garagenbetrieb angefragt werden.

Eine andere Zahlungsfrist auf Rechnung kann einseitig durch den Garagenbetrieb festgelegt werden. Forderungen des Garagenbetriebes kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung, d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen. Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, kann der Garagenbetrieb nach Verfall des Zahlungsziels ohne eine zusätzliche Mahnung einen Verzugszins von 5% vom Kunden einverlangen. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, nach erfolgter Zahlungserinnerung, für das erste übermittelte Mahnschreiben zuhanden des Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 in Rechnung zu stellen. Das zweite Mahnschreiben wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 in Rechnung gestellt. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten der Garagenbetrieb von der Korrektheit derselben ausgehen darf.

 

5. Gewährleistung / Garantie

Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Mängel hat der Kunde beim ausführenden Garagenbetrieb spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen und damit geltend zu machen, bei versteckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. In jedem Fall ist die Mängelrüge auf ausgeführte Arbeiten nach zwei Jahren verjährt. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten des Garagenbetriebes als genehmigt, sind damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Die gesetzliche Gewährleistung wird in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen. Betreffend Sachmängel gilt ausschliesslich die Garantie des Herstellers. Soweit ein fristgerecht gerügter Mangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen des Garagenbetriebes zurückzuführen ist, steht dem Garagenbetrieb ein Nachbesserungsrecht zu. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin, der Garagenbetrieb ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. 

 

6. Haftung

Der Garagenbetrieb übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist demnach – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.  Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Garagenbetriebs resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden. Unabhängig von einem Verschulden des Garagenbetriebes bleibt eine etwaige Haftung des Garagenbetriebes bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertsachen jeglicher Art oder Dokumenten (z.B. Geschäftsunterlagen) im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind.

 

 7. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über. Der Garagenbetrieb hat in der Folge das Recht, entsprechende Einträge in das Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Garagenbetrieb hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Forderungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne Art. 891 ff. ZGB zurückzubehalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechendem in Aussicht stellen der Verwertung des betreffenden Fahrzeuges zur Tilgung der offenen Forderungen nicht bezahlt, steht dem Garagenbetrieb das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu versilbern ohne Einbezug des Betreibungsamtes. Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten des Garagenbetriebes – dem Kunden ausgehändigt.

 

8. Änderung der AVB

Die vorliegenden AVB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung Kunden gültigen Fassung. Der Garagenbetrieb behält sich vor, die AVB jederzeit und einseitig zu ändern.

 

 

9. Datenschutz

Soweit erforderlich werden Ihre personenbezogenen Daten sowie Fahrzeug- und Reparaturinformationen (z.B. Fahrzeugidentifikationsnummer, technische Fahrzeug- und Werkstattdaten) zur Erfüllung dieses Auftrages oder gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten wie der AMAG Group AG und ihren Tochterunternehmen, des Herstellers und/oder durch uns oder durch die vorgenannten Dritten autorisierte Partner/Dienstleister verarbeitet. Ihre Daten werden zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Abwicklung von Garantie- und Kulanzfällen, für Rückrufe und technische Massnahmen, der Kundenbetreuung, der Verbesserung der Produktqualität sowie der Führung einer zentralen Interessenten- und Kundenbetreuungsplattform verarbeitet. Falls Sie uns Ihr Einverständnis gegeben haben, verwenden wir Ihre Daten zudem auch zu Marketingzwecken. Bitte beachten Sie, dass das Nicht-Erteilen der Einwilligung keinen Widerruf von anderen Einwilligungen darstellt, die Sie uns allenfalls zu einem früheren Zeitpunkt bereits erteilt haben. Die Kontaktinformationen für den Widerruf und weitere Bestimmungen zum Datenschutz, die auf diesen Vertrag Anwendung finden, sind beim Garagenbetrieb verfügbar, auf dessen Webseite und auf www.amag:ch/datenschutz einsehbar.

 

10. Service Cam

Im Rahmen Ihres Serviceauftrages werden mit der Applikation «Service Cam» des Herstellers Videoaufnahmen Ihres Fahrzeuges angefertigt, um Ihnen eine noch transparentere Abwicklung von Service- und Reparaturleistungen zu ermöglichen. Zur Übermittlung der Aufzeichnung verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten wie E-Mail oder SMS. Die Videoaufnahmen werden direkt beim Hersteller verarbeitet und uns für den Zeitraum des Services zur Verfügung gestellt.

 

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz des Garagenbetriebes, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohnsitz im Ausland hat. Dem Gargenbetrieb steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Abobedingungen (nachfolgend «AAB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AMAG Leasing AG, Alte Steinhauserstrasse 12, 6330 Cham (nachfolgend «AMAG Leasing») und dem Abonnenten (nachfolgend «Kunde»).

 

AMAG Leasing behält sich das Recht vor, die AAB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abovertrags geltende Version dieser AAB.

Die Übergabe von Fahrzeugen erfolgt ausschliesslich in der Schweiz.

2. Vertragsbestandteile

Die vertraglichen Leistungen werden im zwischen AMAG Leasing und dem Kunden abgeschlossenen Abovertrag (nachfolgend «Vertrag») spezifiziert. Bei Widersprüchen zwischen diesen AAB und dem Vertrag geht der Vertrag den AAB vor.

Die AAB und/oder der Vertrag verweisen zudem auf separate Versicherungsbedingungen. Diese bilden integrierenden Bestandteil des Vertrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag, den AAB und den Versicherungsbedingungen gehen Letztere vor.

3. Abbildung des Produkts und Produktbeschreibung

Bei den im Onlineshop angebotenen Fahrzeugen handelt es sich um konkret vorhandene Fahrzeuge. Es kann jedoch immer zu Abweichungen zwischen dem Produktfoto und dem Original kommen. Das Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration. Die tatsächliche Ausstattung kann von der aufgelisteten Ausstattung in der Produktbeschreibung aufgrund der entsprechenden Länderkonfigurationen abweichen. Bei den angebotenen Fahrzeugen handelt es sich nicht um Unfallfahrzeug (Fahrzeuge, welche einen Unfallschaden erlitten haben mit erheblicher Beschädigung (z.B. der Chassis-Struktur / Chassisrahmen o.ä.)). Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem im Vertrag beschriebenen Fahrzeug bezüglich Form, Farbton oder im Lieferumfang bleiben vorbehalten.

4. Vertragsabschluss 

Die Produkte und Preise im Onlineshop des Händlers, die entsprechend gekennzeichnet werden, gelten als Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der AMAG Leasing. Dieses Angebot steht jedoch immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.

Das Angebot richtet sich ausschliesslich an handlungsfähige natürliche oder juristische Personen mit festem Wohnsitz bzw. Sitz oder Zweigniederlassung in der Schweiz.

Der Kunde muss über eine nach Ermessen von AMAG Leasing ausreichende Bonität verfügen bzw. sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befinden. Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss wird durch AMAG Leasing überprüft. Dazu wird der Kunde gebeten, verschiedene Angaben zu seiner Person und seinen finanziellen Verhältnissen zu machen und entsprechende Dokumente vorzulegen.

Ist der Kunde eine juristische Person, bestimmt dieser einen Hauptfahrer. Ist der Kunde eine natürliche Person, ist dieser auch der Hauptfahrer. Der Hauptfahrer muss in jedem Fall in der Schweiz wohnhaft sein und über einen gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie verfügen. Als Hauptfahrer gilt die Person, welche das Fahrzeug zur Hauptsache, d.h. neben allfälligen weiteren Nutzungsberechtigten gemäss den nachfolgenden Bestimmungen, nutzt.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Händler, der für die AMAG Leasing handelt, den Übergabetermin für das Fahrzeug bestätigt hat. Eine Kopie des Vertrages wird dem Kunden zur Verfügung gestellt.

4.1 Nutzung

Der Kunde darf das Fahrzeug ausschliesslich für private Zwecke verwenden. Er darf das Fahrzeug weder für Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder andere Wettfahrten, für Transporte von Gefahrgütern sowie für Teilnahmen an Fahrsicherheitstrainings oder für ähnliche Zwecke verwenden.

 

4.1.1 Nutzung für den gewerblichen Personentransport

Die Nutzung des Fahrzeuges für den gewerblichen Personentransport (Taxi, Uber, etc.) ist nicht gestattet.

4.2 Hauptfahrer und weitere Nutzungsberechtigte

Der Kunde darf das Fahrzeug neben einem allfälligen Hauptfahrer auch anderen Dritten (nachfolgend gemeinsam «Nutzungsberechtigte») zum Gebrauch überlassen, sofern diese die für den Kunden geltenden Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die im Vertrag aufgeführten Pflichten einzuhalten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte diese Voraussetzungen jederzeit erfüllt und ist als Vertragspartner von AMAG Leasing für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Nutzungsberechtigten verantwortlich. Der Kunde gibt AMAG Leasing die Personalien des Nutzungsberechtigten auf Anfrage bekannt, wobei er zuvor sicherstellt, dass der Nutzungsberechtigte darüber und über die damit einhergehende Datenbearbeitung informiert ist.

4.3 Fahrten im Ausland

Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Im Ausland darf das Fahrzeug ebenfalls (z.B. zu Ferienzwecken) gefahren werden. Der Auslandseinsatz ist auf folgende Länder beschränkt:

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grossbritannien, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikanstaat.

Bei Fahrten im Ausland ist der Kunde verpflichtet, allfällige hierfür zusätzlich erforderlichen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten oder Verbandskasten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

Im Ausland darf das Fahrzeug von keiner Person gelenkt werden, welche ihren Wohnort nicht in der Schweiz hat. Wird dies nicht eingehalten, haftet der Kunde der AMAG Leasing für sämtliche steuer- und zollrechtlichen Folgen, welche dies mit sich ziehen kann.

5. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

5.1 Laufzeiten Abo

Der Kunde und AMAG Leasing vereinbaren eine Vertragslaufzeit sowie eine Höchstlaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Termin der Fahrzeugübergabe («Stichtag»), welcher dem Kunden durch den Ablieferungspartner bestätigt und der AMAG Leasing kommuniziert wurde. Dieser Stichtag gilt auch dann als Startdatum der Vertragslaufzeit, wenn der Kunde es unterlässt, den Ablieferungspartner rechtzeitig, d.h. mindestens drei (3) Arbeitstage vor dem Stichtag, über eine Verzögerung der Fahrzeugübergabe zu informieren. Die Höchstlaufzeit beträgt 24 Monate.


Die aus dem Vertrag entstehenden Abogebühren werden monatlich eingezogen. Dabei gilt als initiales Einzugsdatum der Stichtag, welcher immer derselbe Tag des Monats ist (z.B.: 15. Januar, 15. Februar, etc.). Ein Abo-Monat beginnt jeweils am Einzugsdatum einer Abogebühr zu laufen und endet am Tag vor dem Einzugsdatum der nachfolgenden Abogebühr. Wenn der Kunde den Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um einen weiteren Abo-Monat bis zur ordnungsgemässen Kündigung oder bis zur Erreichung der Höchstlaufzeit.

 

5.2 Ordentliche Vertragsauflösung

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann jede Partei das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Abo-Monats (abhängig vom Datum der Übergabe des Fahrzeugs) kündigen. Der Kunde kann den Vertrag über sein Kundenkonto auf amag.ch kündigen. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung gemäss Ziffer 14. Eine Rückgabe des Fahrzeugs vor dem letzten Tag eines Abo-Monats führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und somit auch nicht zu einer anteiligen Berechnung des letzten Abo-Monats. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit. Wird nach Erfassung der Kündigung das Fahrzeug nicht vor Ende des Abomonats zurückgegeben, wird der Vertrag automatisch um einen Monat verlängert und eine weitere Aborate wird fällig.

 

5.3 Fahrzeugaustausch

Ein Fahrzeugwechsel auf Wunsch des Kunden ist innerhalb der Vertragslaufzeit nicht möglich. Wechselt der Kunde das Fahrzeug nach Ende der Vertragslaufzeit, so beginnt für das neue Fahrzeug eine neue Vertragslaufzeit. Eine Anrechnung der Vertragsdauer des vorherigen Fahrzeugs auf die neue Vertragslaufzeit für das neue Fahrzeug ist nicht möglich.

6. Abogebühr und sonstige Zahlungspflichten

6.1 Abogebühr

Die Abogebühr für den ersten Abo-Monat wird der hinterlegten Kreditkarte des Kunden am Stichtag belastet. Für alle nachfolgenden Nutzungsmonate wird die Kreditkarte des Kunden in Höhe der vereinbarten Abogebühr jeweils am gleichen Tag des Monats («Stichtag») belastet, wie die Übernahme geplant war. Die monatliche Belastung der Kreditkarte erfolgt über einen von der AMAG Leasing ermächtigten Zahlungsdienstleister.

 

Bei einer nachträglichen Anpassung der Vertragsparameter (z.B. Laufleistung) gelten die zum Zeitpunkt der Anpassung gültigen Konditionen. Ein allfälliger Rabatt aus dem ursprünglichen Angebot wird nicht in die angepassten Konditionen übertragen.

6.2 Zahlungsverzug oder Ablauf der Kreditkarte

6.2.1 Ablauf der Kreditkarte

Der Kunde wird auf seine auslaufende Kreditkarte hingewiesen. Es liegt in der Pflicht des Kunden, alle Zahlungsinformationen aktuell zu halten. Falls die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte des Kunden nahe an deren Ablauf kommt, wird der Kunde durch eine E-Mail aufgefordert, die Kreditkarteninformationen im Kundenkonto innerhalb der kommunizierten Frist zu aktualisieren.

 

6.3 Zahlungsverzug und Verzugszinsen

Kann die Abogebühr über die Kreditkarte per Stichtag nicht eingezogen werden, gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Falls die Rechnung bis zum fünften (5) nachfolgenden Arbeitstag nicht beglichen worden ist, wird die erste Mahnung ausgelöst. Wird dieser ersten Mahnung mit einer Zahlungsfrist von fünf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde die zweite Mahnung in Verbindung mit der Information, dass bei ausbleibender Zahlung die Kündigung ausgelöst wird. Wird dieser zweiten Mahnung mit einer Zahlungsfrist von fünf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde die fristlose Kündigung des Vertrags sowie die Aufforderung das Fahrzeug zurückzugeben und offene sowie geschuldete Rechnungen bis spätestens zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges zu begleichen.

 

Bei Zahlungsverzug kann Privatkunden zudem, ab Zustellungsdatum der zweiten Mahnung ein Verzugszins in Höhe von 5.0% belastet werden. Für Geschäftskunden wird der Verzugszins gemäss schweizerischem Obligationenrecht belastet.

 

6.4 Kilometerpakete und Laufleistung

Sofern die gemäss dem gewählten Kilometerpaket enthaltene Laufleistung am Ende der Laufzeit überschritten wird, ist der Ablieferungspartner ermächtigt, die Mehrkilometer am Ende der Laufzeit in dessen eigenem Namen dem Kunden zu verrechnen. Dabei verrechnet der Ablieferungspartner dem Kunden einen Preis von CHF 0.75 (inkl. MWST) pro Mehrkilometer. Nicht gefahrene Kilometer innerhalb eines Monats der Laufzeit werden auf die Folgemonate der Laufzeit übertragen.


Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

6.5 Zusätzliche Gebühren

Im Rahmen der Abwicklung des Vertrages kann es zu zusätzlichen Gebühren kommen, die nicht in den vertraglichen Leistungen des Auto-Abos und somit der monatlichen Abogebühr enthalten sind. Diese werden dem Kunden entweder durch die AMAG Leasing sofort der Kreditkarte belastet oder durch den dazu ermächtigten Ablieferungspartner in Rechnung gestellt.

 

Zu den zusätzlich geschuldeten Vergütungen für Umtriebskosten an AMAG Leasing gehören (Beträge zzgl. MWST):

·       1. Mahnung CHF 25.00

·       2. Mahnung CHF 50.00

·       3. Mahnung CHF 250.00

·       Rückbeschaffung des Fahrzeugs bei Vertragsverletzungen: effektive Rückbeschaffungskosten, min. CHF 1’000.00

·       Schlussabrechnung bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Abogeber CHF 600.00

·       Betreibung: effektive externe Kosten der Betreibung

·       Strafanzeige / Veruntreuung CHF 500.00

·       Vorsprache Behörden CHF 200.00

·       Rückzug Betreibung CHF 100.00

·       Totalschaden-Bearbeitungsgebühr CHF 100.00

·       Nicht erscheinen zum vereinbarten Übergabe- oder Rückgabetermin – CHF 500.00

·       Selbstbehalt der Versicherung (abhängig vom Alter/Versicherungsbedingungen)

·       Stornierung vor erster Monatsrate CHF 500.00

·       Schriftlicher Kontoauszug gegen Vorkasse CHF 25.00 (Kundenaccount gratis)

 

Zu den zusätzlich geschuldeten Vergütungen für Umtriebskosten an den Ablieferungspartner, welche dieser mit Ermächtigung der AMAG Leasing in eigenem Namen verrechnet, gehören (Beträge inkl. MWST):

·       Entfernung starker Verschmutzung allgemein CHF 250.00

·       Entfernung starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Tiere CHF 250.00

·       Entfernung starke Verschmutzung des Fahrzeugs durch Rauchen CHF 450.00

·       Unabhängiger Gutachter bei Meinungsverschiedenheit CHF 800.00

 

 

Bei beiden Aufzählungen von Entschädigungspositionen handelt es sich um eine nicht abschliessende Auflistung möglicher vom Kunden veranlasster Umtriebe, die zusätzliche Kosten neben der Abogebühr auslösen können.

 

6.6 Sonstiges / Änderungen bei der Mehrwertsteuer

Sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag geschuldete Zahlungen verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages. Erfährt der anwendbare Steuersatz der Mehrwertsteuer während der Vertragsdauer eine Änderung, werden die monatliche Abogebühr und die weiteren in diesen AAB vorgesehenen Vergütungen entsprechend angepasst. Die gleiche Regelung gilt für sonstige für das Vertragsverhältnis relevante neu eingeführte oder erhobene öffentlich-rechtliche Abgaben.

 

7. Eigentum und Verfügungsberechtigung

7.1 Eigentumsverhältnisse

Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum der AMAG Leasing. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug zur Sicherung von Ansprüchen gegen die AMAG Leasing sind ausgeschlossen.

Verfügungen über das Fahrzeug und Zubehör sind untersagt (z.B. Verkauf, Verpfändung, Schenkung). Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf es nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.

7.2 Einlösung und Kontrollschilder

Das Fahrzeug wird auf die AMAG Leasing beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst. Im Fahrzeugausweis wird der Code 178 «Halterwechsel verboten» und als Standortadresse Name und Adresse des Kunden eingetragen. Die Kontrollschilder werden anhand des Wohnkantons des Kunden bzw. des Hauptfahrers vergeben. Massgebend ist dabei entsprechend der bundesrechtlichen Regelung der Standort des Fahrzeuges. Es können keine bestehenden Kontrollschilder des Kunden von der AMAG Leasing übernommen werden.

Bei einem Wohnortwechsel ist der Kunde verpflichtet, die Adressänderung der AMAG Leasing zu melden. Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz in einen anderen Kanton ist es seine Pflicht, sich um die korrekte Einlösung des Fahrzeugs im neuen Wohnkanton zu kümmern und die dafür notwendigen Formulare bei der AMAG Leasing einzufordern.

7.3 Verfügungsberechtigung

AMAG Leasing ist als Eigentümerin des Fahrzeugs zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Fahrzeugs vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet der AMAG Leasing hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich das Fahrzeug befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat der Kunde die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

8. Verfügbarkeit

AMAG Leasing und der Ablieferungspartner sind bestrebt, die Verfügbarkeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt kann es sein, dass dieses im Onlineshop erscheint, aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich bis zum Abschluss des Vertrages ändern.

9. Fahrzeugübernahme

Das gebuchte Fahrzeug wird durch den Kunden beim zuständigen Ablieferungspartner oder bei Heimlieferung am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden oder einem gesondert vereinbarten Ort übernommen. Der Termin der Übergabe wird zwischen dem Ablieferungspartner und dem Kunden abgestimmt. Das Fahrzeug wird vollgetankt / vollgeladen und mit der aktuell gültigen Vignette übergeben. Bei einer Heimlieferung gehen der verbrauchte Treibstoff bzw. Strom zu Lasten des Kunden.

9.1 Identifikation

Bei der Übernahme des Fahrzeuges muss sich der Kunde anhand eines in der Schweiz anerkannten Ausweisdokumentes (Schweizer ID oder Reisepass und bei ausländischem Reisepass in Kombination mit Ausländerausweis) ausweisen können und einen gültigen Führerausweis vorlegen. Eine Übergabe erfolgt stets nur an den Kunden und nicht an einen Hauptfahrer oder einen anderen Nutzungsberechtigten. Der Kunde muss persönlich vor Ort sein, um das Fahrzeug in Empfang zu nehmen. Im Falle, dass der Kunden eine juristische Person ist, erfolgt die Übergabe des Fahrzeuges nur an Personen, welche über eine rechtsgültig unterzeichnete Vollmacht des Kunden verfügen. Dabei muss auch der Hauptfahrer anwesend sein, der sich mit Ausweisdokument und gültigem Führerausweis auszuweisen hat.

 

9.2 Übergabeprotokoll

Bei der Übernahme des Fahrzeuges wird ein durch den Kunden und den Ablieferungspartner zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt. Dabei nimmt der Kunde das Fahrzeug für sich wie für die AMAG Leasing vom Ablieferungspartner entgegen. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel im Übergabeprotokoll zu vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Fahrzeug ist die Übernahme durch den Kunden zu verweigern. Für Schäden oder Mängel, die nicht auf dem Übergabeprotokoll vermerkt sind, jedoch gemäss Auffassung des Kunden bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestanden haben, trägt der Kunde die Beweislast.

10. Übersicht der inkludierten Leistungen

In der monatlichen Abogebühr sind inbegriffen:

a)    der Gebrauch des Fahrzeugs während der Abodauer im Rahmen der im vereinbarten Leistungspaket gewählten monatlichen Freikilometer;

b)    Der Saison angepasste Bereifung, sowie notwendige Wechsel und Einlagerung dieser;

c)    Autobahnvignette der Schweiz für die Dauer des Vertragsverhältnisses;

d)    Sämtliche Zulassungsgebühren, Fahrzeugsteuern und -abgaben;

e)    Versicherungen gemäss Ziffer 10.6;

f)      alle anfallenden Services, Verschleissarbeiten und Reparaturen, soweit diese nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden;

g)    Gesetzliche Mehrwertsteuer zum aktuellen Steuersatz.


Alle übrigen mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für die Kosten für Kraftstoffverbrauch, Kosten für Strom, Ladeinfrastruktur, Ladekarte, Wischwasser, AdBlue, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder im Hinblick auf die Rückgabe des Fahrzeugs, Mautgebühren für ausländische Strassen, etc.

10.1 Inspektion/Unterhalt/Verschleiss

Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu gebrauchen und die Niveaustände für Öl, Wasser sowie den Reifendruck regelmässig zu überprüfen. Es darf nur in einem sicheren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand gefahren werden.

 

10.1.1 Service- und Reparaturarbeiten

Der Kunde bringt das Fahrzeug in den Service, sobald das Fahrzeug einen Service anzeigt oder einen solchen gemäss dem Serviceheft des Fahrzeuges angezeigt ist. Das Fahrzeug darf ausschliesslich bei den durch den Ablieferungspartner (im Namen der AMAG Leasing) als zuständige Servicebetriebe definierten Standorte unterhalten und repariert werden. Die daraus entstehenden Kosten für Inspektion und Unterhalt sind in den Abogebühren enthalten. Davon ausgenommen sind Fälle, die auf eine Verletzung der Pflichten des Kunden gemäss Ziffer 12. zurückzuführen sind. Durchführung von Servicearbeiten oder anderen Arbeiten bei nicht zulässigen Servicebetrieben sind nicht gestattet, und die daraus entstehenden Kosten sowie allfällige Rückbau- und/oder Kontrollarbeiten durch die zuständigen Servicebetriebe gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen hierbei sind Reparaturarbeiten infolge Panne im Ausland oder abweichende Regelungen in Vereinbarung mit dem zuständigen Servicebetrieb.

 

10.1.2 Ersatzfahrzeug bei längerem Werkstattaufenthalt

Im Falle von den nachstehend aufgeführten Werkstattarbeiten am Fahrzeug, welche länger als zwei (2) Stunden dauern, bietet AMAG Leasing über den zuständigen Servicebetrieb dem Kunden für den Zeitraum der Werkstattarbeiten ein Ersatzfahrzeug an, damit der Kunde durch die Werkstattarbeit keinen Fahrzeugausfall erfährt. Diese Regelung betrifft Werkstattarbeiten im Rahmen von Garantiearbeiten, Service und Inspektion sowie unverschuldetem Reparaturbedarf. Bei Werkstattarbeiten unter zwei (2) Stunden sowie bei einem Reifenwechsel besteht kein Anspruch auf Ersatzmobilität. Der Typ des Ersatzfahrzeuges richtet sich nach der Verfügbarkeit. Es wird so weit möglich auf die Bedürfnisse des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf ein konkretes Modell als Ersatzfahrzeug besteht nicht. Ebenfalls können dem Kunden durch den Ablieferungspartner alternative Mobilitätsformen angeboten werden (z.B. Buss- oder Bahnticket), welche die Funktion der Ersatzmobilität erfüllen, falls diese durch den Kunden akzeptiert werden.

10.2 Verkehrszulassung und -steuern

Sämtliche Kosten für die Verkehrszulassung sowie die anfallenden Verkehrssteuern trägt AMAG Leasing.

10.3 Autobahnvignette

Das Fahrzeug wird mit einer gültigen Vignette dem Kunden übergeben. Falls sich die Vertragsdauer über einen Jahreswechsel erstreckt, ist AMAG Leasing oder der Ablieferpartner für den Wechsel und die Erneuerung der Vignette verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung sollte der Kunde den Gratisbezug nicht nutzen und anderweitig eine Vignette erworben haben.

10.4 Bereifung

Das Fahrzeug wird dem Kunden mit der saisongerechten Bereifung übergeben. AMAG Leasing entscheidet nach eigenem Ermessen über die Grösse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung.

10.4.1 Saisonwechsel

Der Kunde ist verantwortlich, rechtzeitig einen saisonal erforderlichen Wechsel von Winter- bzw. Sommerreifen zu organisieren. Den genauen Zeitpunkt des Reifenwechsels stimmt der Kunde direkt mit dem zuständigen Servicebetrieb ab. Die demontierten Reifen werden beim zuständigen Servicebetrieb eingelagert. Der Reifenwechsel sowie die Einlagerung sind für den Kunden kostenlos.

10.5 Flüssigkeiten

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese beim Servicebetrieb auffüllen und ggf. kontrollieren lassen, ob eine Leckage besteht:

§  Motorenöl

§  Getriebeöl

§  Serviceöl

§  Bremsflüssigkeit

§  Kühlflüssigkeit

 

Die Kosten sind in der Abogebühr enthalten.

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese selbstständig auffüllen:

§  Wischwasser

§  Treibstoffe aller Art inkl. AdBlue

 

Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

10.6 Versicherung

Das Fahrzeug verfügt für die Dauer des Vertragsverhältnisses über:

a)    eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung;

b)    eine Kollisionskaskoversicherung;

c)    eine Teilkaskoversicherung;

d)    eine Glas-Deckung Plus;

e)    eine Parkschadenversicherung Plus;

f)      einen Grobfahrlässigkeitsschutz: Verzicht auf das gesetzliche Rückgriffsrecht bzw. Kürzungsrecht;

g)    ein Gratis-Ersatzfahrzeug (CHF 300 / max. 3 Tage).


Die Versicherungskosten sind in der Abogebühr inbegriffen. Versicherungsnehmerin ist die AMAG Leasing. Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.


Selbstbehalte:

Haftpflichtversicherung, mit Grobfahrlässigkeitsschutz: CHF 0 / CHF 2’000*

Vollkaskoversicherung (Kollision), mit Grobfahrlässigkeitsschutz: CHF 1'000 / CHF 3’000*

Teilkaskoversicherung, inkl. Glas PLUS und Parkschaden PLUS: CHF 0 / CHF 0*

Parkschaden: CHF 0 / CHF 0*

 

*Gilt nur für Lenker unter 25 Jahren.

 

10.6.1  Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Zusätzlich zum Vertrag gelten die betreffenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG («Zürich») in ihrer jeweils gültigen Fassung, deren Bestimmungen den AAB im Konfliktfall vorgehen. Die jeweils aktuelle Fassung der AVB kann auf der Website der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG (zurich.ch) eingesehen werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die AVB zu informieren und die darin geltenden Bestimmungen einzuhalten, wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zürich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden. Werden Versicherungsleistungen wegen schuldhaftem Verhalten des Kunden oder eines Nutzungsberechtigten von der Versicherung ausgeschlossen oder gekürzt, ist die AMAG Leasing berechtigt, den nicht gedeckten Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

11. Pannen und Schadenfälle

11.1 Verhalten bei einer Panne

Bei einer Panne ist die Pannenhilfe von Totalmobil! zu verständigen:

Telefon:           +41 848 024 365

11.2 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl, Wildschaden

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sowie der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte muss der Kunde unverzüglich die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

11.3 Meldung von Schäden

Schäden jeder Art hat der Kunde oder die geschädigte Partei innerhalb von fünf (5) Werktagen über den Link im Kundenaccount zu melden.

Der Kunde hat dabei das Schadensformular vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Für verspätete Schadensmeldungen oder durch den Kunden zu vertretene Verzögerungen bei der Schadensabwicklung behält sich AMAG Leasing das Recht vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Zudem behält sich AMAG Leasing das Recht vor, finanzielle Einbussen, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung oder fehlende Mitwirkungspflicht direkt oder indirekt verursacht werden, vom Kunden zurückzufordern.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Kunde hat die Weisungen von AMAG Leasing und/oder der Versicherung bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen.

11.4 Nicht gedeckte Schäden

Schäden am Fahrzeug (inkl. Bagatellschäden wie z.B. kleinere, auspolierbare Lackschäden oder Ersatz kleiner geschraubter oder gesteckter Bauteile), die nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind oder unter den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung fallen, sowie den vollen Selbstbehalt bei Kollisionsschäden, trägt der Kunde.

11.5 Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat AMAG Leasing das Recht, den Vertrag fristlos aufzulösen. Bereits durch den Kunden bezahlte monatliche Abogebühren werden nicht zurückerstattet.

12. Pflichten des Kunden

12.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Er hat alle Verkehrsregeln im In- und Ausland zu beachten. Bei Fahrten ins Ausland hat der Kunde alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

 

12.2 Einhaltung von Betriebs- und Servicevorschriften

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Das Fahrzeug ist stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das Transportieren von entzündlichen, explosiven, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen ist verboten.

 

12.3 Kontrollschilder

Der Kunde darf mit dem Fahrzeug öffentliche Strassen nicht ohne die durch den Ablieferungspartner angebrachten Kontrollschilder befahren. Der Wechsel dieser Kontrollschilder oder deren Anbringung an anderen Fahrzeugen ist unzulässig. Mit Ausnahme eines Wohnortwechsels in einen anderen Kanton gemäss Ziffer 7.2.

 

12.4 Energieträger / Kraftstoff

Der Kunde hat bei Verbrennungsantrieben die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen über den zu verwendenden Kraftstoff (Benzin und Diesel) zu beachten. Dies gilt sinngemäss auch für elektrische Energie (Strom) sowie jegliche andere Möglichkeiten, ein Fahrzeug anzutreiben. Die durch die falsche Verwendung eines Energieträgers (z.B. beim Tanken oder Laden) entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.

 

12.5 Sauberkeit und Rauchverbot

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird und dass das Fahrzeug sauber gehalten wird. Das Rauchverbot gilt auch für e-Zigaretten, Tabakerhitzer und ähnliche Geräte.

 

12.6 Tiertransport

Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.

 

12.7 Ausbauten, Einbauten, Beschriftungen

Ausbauten, Einbauten und Beschriftungen des Fahrzeugs sind dem Kunden freigestellt, sofern dadurch dessen Wert nicht beeinträchtigt wird und er im Voraus das Einverständnis von AMAG Leasing eingeholt hat. Einbauten und Beschriftungen gehen nach Wahl von AMAG Leasing entweder ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung in das Eigentum von AMAG Leasing über oder sind vor der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden auf seine Kosten zur Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs entfernen zu lassen.

 

12.8 Diebstahlsicherung

Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl angemessen zu sichern. Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen und ordnungsgemäss verriegelt sein.

 

12.9 Geldstrafen und Bussen

Bussen und Geldstrafen für vom Kunden oder einem Nutzungsberechtigten verschuldete Verkehrsregelverstösse sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat der AMAG Leasing unverzüglich den Fahrer, welche diese Strafen ausgelöst hat zu melden und die AMAG Leasing von solchen Ansprüchen freizustellen.

 

12.10 Adressänderung

Der Kunde hat AMAG Leasing jeden geplanten Wohnorts- oder Sitzwechsel rechtzeitig zu melden. Beabsichtigt er, sein Domizil bzw. Sitz ins Ausland zu verlegen, ist AMAG Leasing berechtigt, den vorliegenden Vertrag per Datum der Verlegung aufzulösen. Eine Adressänderung kann im Kundenaccount vorgenommen werden, im Falle eines Kantonswechsels muss die AMAG Leasing zusätzlich schriftlich oder telefonisch informiert werden.

 

12.11 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

Soweit dies zur Abwicklung des Vertrags oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, wird der Kunde AMAG Leasing alle erforderlichen Informationen zugänglich machen, z.B. über andere Nutzer des Fahrzeugs, insbesondere, wenn diese eine Verkehrsregelverletzung begangen haben, über eine drohende Beschlagnahme des Fahrzeugs durch eine Behörde usw. AMAG Leasing ist berechtigt, diese Informationen und Personendaten an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

 

Der Verlust von Schlüsseln oder sonstigem Zubehör zum Fahrzeug ist dem Ablieferungspartner unverzüglich zu melden.

13. Fahrzeugrückgabe

 

13.1 Zustand und Rückgabeort

Nach Beendigung der Abodauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist das Fahrzeug vom Kunden vollgetankt, bzw. vollgeladen, im unbeschädigten, gereinigten, verkehrssicheren und dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entsprechenden Zustand mit allen Schlüsseln und zugehörigen Komponenten und Dokumenten zurückzugeben. Für die Rückgabe des Fahrzeugs vereinbaren der Ablieferungspartner (in Vertretung der AMAG Leasing) und der Kunde einen Termin. Das Fahrzeug muss vom Kunden beim vereinbarten Ablieferungspartner zurückgegeben werden. Eine Abholung des Fahrzeuges beim Kunden zuhause ist ausgeschlossen, ausser diese wurde anderweitig und mit Zustimmung des zuständigen Ablieferungspartners vereinbart.

 

13.2 Mehrkilometer

Sofern der Kunde während der Abodauer mehr Kilometer zurückgelegt hat als im Vertrag vereinbart, werden ihm vom ermächtigten Ablieferungspartner in der Schlussabrechnung die Kosten für die Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.75 (inkl. MWST) pro Mehrkilometer.

 

13.3 Rücknahmeprotokoll

Bei Rückgabe wird im Beisein des Kunden bzw. bei juristischen Personen eines Bevollmächtigen des Kunden über den Zustand des Fahrzeugs ein Rücknahmeprotokoll erstellt, das die Rücknahme des Fahrzeugs inklusive zugehöriger Komponenten und Dokumente sowie feststellbarer Schäden festhält. Unterlässt es der Kunde, persönlich bei der Rückgabe anwesend zu sein, gilt das Rücknahmeprotokoll auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt.

 

13.4 Haftung für Schäden und fehlende Gegenstände

Der Kunde haftet für alle fehlenden Fahrzeuggegenstände, wie Schlüssel etc., sowie für die erforderlichen Reparatur- und Instandstellungsarbeiten, die auf vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Kunden oder Personen, für die er gemäss Abovertrag verantwortlich ist, verursacht wurden.

 

Übliche Gebrauchsspuren wie beispielsweise kleine Steinschlagspuren, Kratzer in der Nähe des Tankdeckels, bzw. Ladedeckels, der Türgriffe und Kofferraumgriffe gelten nicht als vom Kunden verursachte Schäden. Was als übliche Gebrauchsspuren gilt, ist dem Schadenskatalog zu entnehmen, der dem Kunden im Rahmen der Fahrzeugübergabe ausgehändigt wurde.

 

13.5 Unterlassung der Rückgabe

Bringt der Kunde das Fahrzeug nicht am vereinbarten Datum rechtzeitig am vereinbarten Ort zurück, ist der Ablieferungspartner ermächtigt, die dadurch entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde einer nachfolgenden erneuten Aufforderung zur Fahrzeugrückgabe am vereinbarten Ort und Datum nicht nach, ist der Ablieferungspartner ermächtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden bei ihm abholen zu lassen, ohne dass es dazu eines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung bedarf. Die mit diesem Fall verbundenen Kosten fallen gemäss den zutreffenden Gebühren unter Ziffer 6.5. an. AMAG Leasing und beauftragte Drittpersonen, wie insbesondere der Ablieferungspartner und beauftragte Rückbeschaffungsfirmen, sind zwecks Rücknahme des Fahrzeugs ermächtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.

 

13.6 Übernahme des Fahrzeuges nach der Abodauer

Alternativ zur Fahrzeugrückgabe kann vor Ende der Abodauer vereinbart werden, dass der Kunde das Fahrzeug käuflich erwerben oder ein Leasing abschliessen kann. Ein Anspruch des Kunden auf ein solches Geschäft besteht nicht. Der Kaufpreis sowie die Leasingkonditionen werden dem Kunden bei einem allfälligen Interesse vor Ablauf der Abodauer durch den Ablieferungspartner bekanntgegeben. Die näheren Einzelheiten und Bedingungen werden in einem separaten Kaufvertrag zwischen der AMAG Leasing und dem Kunden geregelt.

 

13.7 Schlussabrechnung

Nach Rückgabe des Fahrzeugs erstellt der dazu ermächtigte Ablieferungspartner in eigenem Namen eine Schlussabrechnung mit folgenden Elementen:

 

a)    gegebenenfalls Kosten für eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Abo-Kilometer gemäss vereinbartem Satz für Mehrkilometer;

b)    gegebenenfalls Kosten für eine Behebung von Schäden, welche nicht der normalen Abnützung entsprechen;

c)    gegebenenfalls Kosten für den Ersatz bzw. die Wiederbeschaffung von Dokumenten, Schlüsseln und weiterem Zubehör.

 

Die Schlussabrechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum durch den Kunden zu bezahlen.

14. Vorzeitige Vertragsauflösung

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.


Als Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung durch den Kunden gelten insbesondere:

a)  Unterlassen der Zahlung jeglicher unter dem Abovertrag anfallender Gebühren trotz Mahnung;

b)  Anmeldung des Privatkonkurses oder die Stellung eines Insolvenzantrages;

c)   Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand;

d)  Entzug des Fahrausweises (beim Kunden oder dem Hauptfahrer);

e)  Nicht vertragsgemässe Nutzung des Fahrzeugs;

f)    Falls im Fahrzeug verbaut, die Entfernung des Adapters zur Aufzeichnung von Telemetriedaten;

g)  Verletzung von Pflichten durch den Kunden (oder Nutzungsberechtigten);

h)  Fehlende Kooperation in Schadensfällen;

i)    Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die für AMAG Leasing ein Reputationsrisiko zur Folge haben könnten.

Als Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung seitens AMAG Leasing gilt eine länger andauernde Verunmöglichung der Fahrzeugnutzung aus technischen Gründen, welche durch AMAG Leasing oder den Ablieferungspartner nicht innert nützlicher Frist behoben werden kann. Dazu zählt auch ein durch den Unfall hervorgerufener Totalschaden des Fahrzeuges. AMAG Leasing steht das Recht zu, dem Kunden durch den Ablieferungspartner ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

14.1 Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung

Als Datum einer vorzeitigen Vertragsauflösung gilt das gegenseitig vereinbarte Rückgabedatum des Fahrzeuges an den Ablieferungspartner.

Die vereinbarte monatliche Abogebühr ist vollumfänglich auch in dem Fall geschuldet, wenn das effektive Rückgabedatum des Fahrzeuges vor dem letzten Tag des angebrochenen Abomonats liegt.

Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung durch den Kunden, werden diesem von AMAG Leasing in Rechnung gestellt.

Der Ablieferungspartner ist ermächtigt, in eigenem Namen dem Kunden die Mehrkilometer zu CHF 0.75 (inkl. MWST) pro Mehrkilometer in Rechnung zu stellen. Diese werden bei vorzeitiger Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt.

 

15. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet AMAG Leasing in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der AMAG Leasing, so auch des Ablieferungspartners oder des Servicebetriebs, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt AMAG Leasing die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

•      unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;

•      Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);

•      unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;

•      höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch AMAG Leasing zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

16. Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch AMAG Leasing gilt die Datenschutzerklärung der AMAG Gruppe.

17. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AAB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AAB und des Vertrags insgesamt.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMAG Leasing und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der AMAG Leasing AG in Cham, ZG. AMAG Leasing AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

1.  Beginn und Ende der Vereinbarung

Der Mietvertrag für Camper (nachstehend Vertrag genannt) dauert vom Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe.

2.  Fahrzeugübernahme

Die Garage übergibt das Fahrzeug mit vollem Tank, sauber, geprüft, mängelfrei und mit den erforderlichen Dokumenten. Beanstandungen seitens der Kundschaft am Fahrzeug bzw. an dessen Zubehör muss der Garage umgehend bei der Übernahme gemeldet werden.

3.  Fahrzeugrückgabe

Das Fahrzeug mitsamt dessen Zubehör ist an demjenigen Standort pünktlich abzugeben, an dem das Fahrzeug entgegengenommen wurde. Bei Verspätung hat die Kundschaft einen allfällig dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen und neben den allgemeinen Haftungsregeln auch für Zufall zu haften. Die Fahrzeugrückgabe kann nur innerhalb des vereinbarten Rückgabefensters der Garage und unmittelbar gegenüber der Garage bzw. deren Vertreter erfolgen. Das blosse Abstellen des Fahrzeuges bei der Garage oder das blosse Abstellen ausserhalb der Öffnungszeiten unter Hinterlegung der Schlüssel zuhanden der Garage stellen keine Rückgabe dar und befreien die Kundschaft nicht von der pünktlichen, persönlichen Rückgabe.

Bei der Rückgabe des Fahrzeuges wird mittels Rückgabeprotokoll der Zustand, die Vollständigkeit der Ausstattung, allfällige Schäden und die Volltankung geprüft und das Protokoll von der Kundschaft unterzeichnet. Die Aussenreinigung wird von der Vermieterin übernommen. Ver- steckte Mängel werden dokumentiert und der Kundschaft in Rechnung gestellt. Das Fahrzeug muss mit vollem Tank, innen gereinigt, mit leerem Frisch- und Abwassertank und mit vollständiger Ausrüstung zur Vermieterin zurückgebracht werden.

•     Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebracht, verrechnet die Vermieterin zusätzlich zu den Kosten für die Tankfüllung eine Pauschalbearbeitungsgebühr von CHF 40.00.

•     Ist das Fahrzeug im Innenbereich stark verschmutzt, behält sich die Vermieterin vor, den entsprechenden Mehraufwand für die Reinigung der Kundschaft zu verrechnen.

•     Der Abwassertank muss gereinigt zurückgebracht werden, der Frisch- und der Abwassertank müssen komplett geleert sein. Bei Unterlassen der Reinigung oder Leerung der Wassertanks erhebt die Vermieterin eine Pauschalgebühr von CHF 150.00.

 

4.  Verlängerung der Vertragsdauer

Eine Verlängerung der Vertragsdauer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Garage vor Beendigung der laufenden Vertragsdauer möglich. Die Garage kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung ver- weigern. Soweit einer Verlängerung der Vertragsdauer zugestimmt wird, gelten alle Bedingungen des ursprünglichen Vertrages weiter, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird.

 

5.  Vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs

Die vorzeitige Rückgabe im Rahmen des Mietvertrages berechtigt zu keinerlei Reduktionen oder Rückerstattungen.

 

6.  Verspätete Rückgabe

Der Mietpreis wird pro Miettag berechnet. Ein Miettag entspricht 24 Stunden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Rückgabe von mehr als 60 Minuten wird pro angefangene 24 Stunden ein weiterer Miettag verrechnet (Beginn der 60 Minuten ist ab letztem Rückgabezeitpunkt gemäss vereinbartem Rückgabezeitfenster).

7.  Reparaturen

Mängel, die die Kundschaft nicht selber beseitigen muss, hat sie unverzüglich über die Helpline von Totalmobil zu melden. Kontakt innerhalb der Schweiz: +41 848 024 365 / aus dem Ausland: +41 44 846 14 14. Zusätzlich ist die Garage unverzüglich zu informieren. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Mängeln ist vorgängig eine Kostengutsprache der Garage notwendig. Im Rahmen einer Kostengutsprache getätigte Auslagen werden der Kundschaft bei Rückgabe des Fahrzeuges auf Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet.

 

8.  Verhalten bei Unfall und besonderen Ereignissen

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl (Einbruchdiebstahl/Veruntreuung usw.), Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden muss die Kundschaft sofort die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen.

Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. In jedem Fall ist unverzüglich die Helpline von Totalmobil zu informieren.

Kontakt innerhalb der Schweiz: +41 848 024 365 / aus dem Ausland:

+41 44 846 14 14. Zusätzlich muss unverzüglich die Garage informiert werden. Die Kundschaft hat bei allen erwähnten Ereignissen, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bei Unfall muss

der Bericht insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei Diebstahl des Fahrzeugs sind die noch vorhandenen Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden bei der Garage einzureichen.

 

9.  Verbotene Nutzungen / Einreisebeschränkungen / Ausreisebeschränkungen

Der Kundschaft ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

a.    zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung.

b.    für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.

c.    in überladenem Zustand, d. h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, die die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.

d.    zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe.

e.    Der Einsatz des Fahrzeuges ausserhalb der Schweiz ist auf folgende Länder beschränkt:

Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Grossbritannien, Kosovo, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Montenegro, die Niederlande, Nord Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Vatikanstaat.

Bei Fahrten ins Ausland ist die Kundschaft verpflichtet, allfällige hierfür zusätzlich erforderlichen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z. B. Warnwesten oder Verbandskasten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte für entsprechende Länder ohne Kennzeichenabkommen muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

f.     zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

g.   Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt. Bei einer allfälligen Missachtung werden Reinigungskosten und Fahrzeug- minderungskosten dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.

h. Die Mitnahme von Haustieren ist nach Absprache mit der entsprechenden AMAG Camper Vermietstation erlaubt. Die Reinigungskosten nach Rückgabe des Fahrzeuges mit Haustieren betragen pro Miettag CHF 10.00.

10. Haftung der Kundschaft

a. Die Kundschaft haftet für alle Schäden, die der Garage durch gesetz- oder vertragswidriges oder unsorgfältiges Handeln der Kundschaft oder dessen Hilfspersonen entstehen, unabhängig davon, ob sie daran ein Verschulden trifft.

b. Weiter haftet die Kundschaft für alle Mängel bzw. Beschädigungen des Fahrzeuges, die sie zu verantworten hat. Dies umfasst namentlich, aber nicht ausschliesslich, Schäden, die entstehen: durch Nichtbeachtung der Maximalhöhen bei Garageneinfahrten, Unterführungen u. Ä.; bei unsachgemässem Gebrauch von Schneeketten, Skiträgern, unachtsamer Beladung von Skiträgern, unsorgfältiger Handhabung des Fahrzeuginnern (insbesondere Zigarettenlöcher, Risse und Flecken auf Polstern und Teppichen), Fahrten abseits der Strasse und allgemein unvorsichtiger Handhabung (insbesondere Schäden am Unterboden wie Lenkungs-, Getriebe-, Aufhängungs-, Federungsschäden sowie Schäden an Achsteilen, Schwelle, Ölwanne, Leitungen, Auspuffanlage, Abschirmblechen und Abdeckungen), falscher Manipulation des Fahrzeuges (mechanische Schäden an Kupplung, Getriebe, Aufhängung usw., die von der Garage nicht in Garantie übernommen werden).

c. Der Umfang der Haftung beinhaltet die Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Fahrzeugwert sowie den weiteren Schaden, wie beispielsweise Abschleppkosten, Kosten einer Expertise, Wertminderung des Fahrzeugs, entgangene Mieteinnahmen, Anwaltskosten, Administrationsgebühren.

d. Soweit im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges Bussgelder oder Strafen anfallen, für die die Garage zur Verantwortung gezogen wird, hat die Kundschaft den entsprechenden Betrag zuzüglich Administrationsgebühren der Garage zu ersetzen. Ausgenommen sind Bussgelder und Strafen, die wegen Verschuldens der Garage anfallen. Bei Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) im In- und Ausland ermächtigt die Kundschaft die Garage zur Herausgabe der Vertragsdaten an alle behördlichen Amtsstellen (Polizei, Anwaltschaften, Strassenverkehrsämter usw.) in der Schweiz und im Ausland.

e. Wird eine Deckung nach den Grundsätzen des Vollkaskoschutzes vereinbart, reduziert sich der Umfang der Haftung der Kundschaft auf den im Vertrag vereinbarten Selbstbehalt. Diese Haftungsbefreiung gilt nicht für die unter Ziffer 10b aufgeführten Schäden, sofern im konkreten Fall keine Deckung für den Schaden der Garage besteht. Die Haftungsbefreiung gilt zudem nicht für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Lenker oder zu verbotenem Zweck entstehen, bei Unfallflucht der Kundschaft und bei nach SVG vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens, insbesondere durch Übermüdung, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden, die durch das Ladegut entstehen.

f. Eine allfällige Haftungsbefreiung der Kundschaft durch die Garage ist im Übrigen nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt.

11. Haftung der Garage

Die Garage haftet weder gegenüber der Kundschaft noch gegenüber Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Die Garage haftet auch nicht für Schäden, die der Kundschaft dadurch entstehen, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht.

12. Abänderungen des Vertrages

Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

13. Gültigkeit des Fahrausweises

Mittels Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die Kundschaft die Echtheit und Gültigkeit ihres Führerausweises. Der Garage ist vor Mietantritt die Fahrerlaubnis zwecks Kopie und/oder Scan zu übergeben.

14. Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

15. Gerichtsstand

Ohne anderslautende zwingende Gesetzesbestimmungen vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz der Garage. Es ist der Garage freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz der Kundschaft anzurufen.

Alte Versionen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Abobedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der AMAG Automobil und Motoren AG (nachfolgend AMAG), Alte Steinhauserstrasse 1, 6330 Cham,  und dem Abonennten (nachfolgend Kunde) eines von AMAG gestellten Fahrzeugs.

AMAG behält sich das Recht vor, die Abobedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist aber jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts geltende Version dieser Abobedingung, welche für dieses Rechtsgeschäft nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Abobedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange das Produkt im Onlineshop angepriesen wird.

2. Abbildung des Produkts und Produktbeschreibung

Beim angebotenen Fahrzeug handelt es sich um ein konkret vorhandenes Fahrzeug. Es kann immer zu Abweichungen zwischen dem Produktfoto und dem Original kommen. Das Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration. Die tatsächliche Ausstattung kann von der aufgelisteten Ausstattung in der Produktbeschreibung aufgrund der entsprechenden Länderkonfigurationen abweichen.

3. Merkmale des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist im Onlineshop beschrieben. Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich nicht um einen Unfallwagen (Fahrzeug, welches einen Unfallschaden erlitten hat mit erheblicher Beschädigung (z.B. der Chassis-Struktur / Chassisrahmen o.ä.)). Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem im Abovertrag beschriebenen Fahrzeug bezüglich Form, Farbton oder im Lieferumfang bleiben vorbehalten. AMAGist jedoch nicht verpflichtet, eine geänderte Ausführung zu liefern. Messwerte und Daten, die in Prospekten, Listen oder andernorts aufgeführt sind, stellen blosse Näherungswerte dar. Die Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung für das Fahrzeugmodell zum Zeitpunkt der Offerte bzw. des Abovertrages, erhoben im gesetzlichen Testbetrieb. Aus technischen Gründen oder aufgrund individueller Konfiguration ist es möglich, dass die Angaben des Fahrzeugs davon abweichen. Je nach Fahrweise ergeben sich in der Praxis abweichende Verbrauchswerte. Die Angabe zur Energie-Effizienzklasse entspricht der Einteilung zum Zeitpunkt der Offerte bzw. Abovertrages. Aufgrund jährlicher gesetzlicher Anpassungen kann das Fahrzeug im Zeitpunkt der Auslieferung (bei unveränderten Werten) eine andere Effizienzklasse bekommen.

4. Vertragsabschluss 

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an handlungsfähige natürliche oder juristische Person mit festem Wohnsitz in der Schweiz. Der Kunde muss über einen in der Schweiz gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie und über eine nach Ermessen von AMAG ausreichende Bonität verfügen bzw. sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befinden. Handelt es sich um einen ausländischen Führerausweis, bestätigt er ferner, dass auch während der vorgesehenen Mietdauer sein Führerausweis in der Schweiz gültig ist.  Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss wird durch AMAG überprüft. Dazu wird der Kunde gebeten, verschiedene Angaben zu seiner Person und seinen finanziellen Verhältnissen zu machen und entsprechende Dokumente vorzulegen. Der Abovertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen zustande, sobald der Kunde die schriftliche Bestellbestätigung per E-Mail erhalten hat, unter der Bedingung der Verfügbarkeit und einer positiven Bonität.

4.1 Nutzung

Der Kunde darf das Fahrzeug ausschliesslich für private und gewerbliche Zwecke gebrauchen. Er darf das Fahrzeug weder für Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder andere Wettfahrten, für Transporte von Gefahrgütern sowie für Teilnahmen an Fahrsicherheitstrainings oder für ähnliche Zwecke gebrauchen.

4.1.1 Nutzung für den gewerblichen Personentransport

Die Nutzung des Fahrzeuges für den gewerblichen Personentransport (Taxi, Uber, etc.) ist verboten.

4.2 Nutzungsberechtigte

Der Kunde darf das Fahrzeug auch Dritten (nachfolgend „Nutzungsberechtigte”) zum Gebrauch überlassen, sofern diese die für den Kunden geltenden Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die in diesen Allgemeinen Abobedingungen aufgeführten Pflichten einzuhalten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte diese Voraussetzungen jederzeit erfüllt und ist als Vertragspartner von AMAG für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Nutzungsberechtigten verantwortlich. Der Kunde gibt AMAG die Personalien des Nutzungsberechtigten auf Anfrage bekannt, wobei er zuvor sicherstellt, dass der Nutzungsberechtigte darüber und über die damit einhergehende Datenbearbeitung informiert ist.

4.3 Fahrten ins Ausland

Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Im Ausland darf das Fahrzeug ebenfalls (z.B. zu Ferienzwecken) gefahren werden. Der Auslandseinsatz ist auf folgende Länder beschränkt:

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grossbritannien, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikanstaat.

Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, allfällige hierfür zusätzlich erforderlichen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten oder Verbandskasten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

5. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

5.1 Laufzeiten Abo

Der Kunde und AMAG vereinbaren eine Mindestlaufzeit sowie eine Höchstlaufzeit. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist im Kundenkonto ersichtlich und beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.  Die Höchstlaufzeit beträgt 24 Monate.

Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat bis zur ordnungsgemässen Kündigung oder bis zur Erreichung der Höchstlaufzeit.

5.2 Kündigungsfrist

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jede Partei das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Abo Monats (abhängig vom Datum der Übergabe des Fahrzeugs) kündigen. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung gemäss Ziffer 14. Eine Rückgabe des Fahrzeugs vor dem letzten Tag eines Abo Monats führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und somit auch nicht zu einer anteiligen Berechnung des letzten Abo Monats. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Auflösung des Vertrags gemäss Ziffer 14.


AMAG behält sich vor, sowohl fahrzeugabhängige Preise als auch fahrzeugunabhängige Preise anzupassen und kommuniziert dies dem Kunden schriftlich. Für die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen.

5.3 Fahrzeugaustausch

Ein Fahrzeugwechsel auf Wunsch des Kunden ist innerhalb der Mindestlaufzeit nicht möglich. Wechselt der Kunde das Fahrzeug nach Ende der Mindestlaufzeit, so beginnt für das neue Fahrzeug eine neue Mindestlaufzeit. Eine Anrechnung der Vertragsdauer des vorherigen Fahrzeugs auf die neue Mindestlaufzeit für das neue Fahrzeug ist nicht möglich.

6. Abogebühr sonstige Zahlungspflichten

6.1 Abogebühr

Die Gebühr für den ersten Abo-Monat wird über die hinterlegte Kreditkarte des Kunden am Tag der Buchungs-Annahme belastet. Die Auslieferung kann nur stattfinden, wenn die erste Abbuchung erfolgreich war. Für alle darauffolgenden Nutzungsmonate wird die Kreditkarte des Kunden in Höhe der festgelegten Abogebühr jeweils am gleichen Tag des Monats belastet wie die Übernahme stattgefunden hat. Die monatliche Belastung der Kreditkarte erfolgt über einen von der AMAG ermächtigten Zahlungsdienstleister.

6.2 Zahlungsverzug oder Ablauf der Kreditkarte

6.2.1 Kreditkarte ungültig

Der Kunde wird vom durch AMAG eingesetzten Zahlungsdienstleister auf seine auslaufende Kreditkarte hingewiesen. Falls die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte des Kunden ausgelaufen ist, wird der Kunde durch eine E-Mail aufgefordert die Kreditkarteninformationen zu aktualisieren.

6.3 Zahlungsausfall, Zahlungsverzug

Kann die Rate über die Kreditkarte während einer Woche nach dem Zahltag nicht eingezogen werden, erhält der Kunde eine Mahnung. Wird dieser Mahnung mit einer Frist von fünf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde die Kündigung des Vertrags sowie die Aufforderung, das Fahrzeug zurückzugeben und offene sowie geschuldete Rechnungen bei der Rückgabe zu begleichen.

6.4 Kilometerpakete

Sofern die gewählte Laufleistung durch den Kunden am Ende der Laufzeit überschritten werden, werden die Mehrkilometer am Ende der Laufzeit an den Kunden verrechnet. Dabei verrechnet AMAG dem Kunden ein Preis von CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Nicht gefahrenen Kilometer innerhalb eines Monats der Laufzeit werden auf die Folgemonate der Laufzeit übertragen.


Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

6.5 Zusätzliche Gebühren

Zu den zusätzlich geschuldeten Vergütungen für Umtriebskosten von AMAG gehören:

a) Adressnachforschung CHF 25

b) Mahnung CHF 30

c) Betreibung CHF 50 + effektive externe Kosten der Betreibung

d) Rückholung des Fahrzeugs bei Vertragsverletzungen CHF 500

e) Entfernung starker Verschmutzung allgemein CHF 250

f) Entfernung starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Tiere CHF 250

g) Entfernung starke Verschmutzung des Fahrzeugs durch Rauchen CHF 450

h) Unabhängiger Gutachter bei Meinungsverschiedenheit CHF 800

6.6 Sonstiges

Sämtliche im Zusammenhang mit dem Abovertrag geschuldeten Zahlungen verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erfährt der Satz für die Mehrwertsteuer eine Veränderung, werden die monatliche Gebühr und die weiteren in diesen Allgemeinen Abobedingungen vorgesehenen Vergütungen entsprechend angepasst. Die gleiche Regelung gilt für sonstige für das Vertragsverhältnis relevante neu eingeführte oder erhobene öffentlich-rechtliche Abgaben.

7. Eigentum und Verfügungsberechtigung

7.1 Eigentumsverhältnisse

Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum der AMAG. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug zur Sicherung von Ansprüchen gegen AMAG sind ausgeschlossen.

Verfügungen über das Fahrzeug und Zubehör sind untersagt (z.B. Verkauf, Verpfändung, Schenkung). Die AMAG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt (Verbot des Halterwechsels) eintragen zu lassen. Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf es nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.

7.2 Einlösung und Kontrollschilder

Das Fahrzeug wird auf AMAG beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst. Im Fahrzeugausweis wird der Code 178 «Halterwechsel verboten» und als Standortadresse Name und Adresse des Kunden eingetragen. Die Kontrollschilder werden anhand des Wohnkantons des Kunden vergeben. Es können keine bestehenden Kontrollschilder des Kunden von AMAG übernommen werden. Bei einem späteren Erwerb des Autos durch den Kunden, kann kein Anspruch auf das während der Abolaufzeit angebrachte Kontrollschild geltend gemacht werden.

7.3 Verfügungsberechtigung

AMAG ist als Eigentümerin des Fahrzeugs zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Fahrzeugs vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet AMAG hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich das Fahrzeug befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat der Kunde die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

8. Verfügbarkeit

AMAG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt kann es sein, dass dieses im Onlineshop erscheint, aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts ändern.

9. Fahrzeugübernahme

Das gebuchte Fahrzeug wird durch den Kunden in einem AMAG Betrieb oder bei Heimlieferung am Wohnsitz des Kunden übernommen. Der Termin der Übergabe wird zwischen AMAG und dem Kunden abgestimmt. Das Fahrzeug wird vollgetankt / vollgeladen und mit der aktuell gültigen Vignette übergeben. Bei einer Heimlieferung gehen der verbrauchte Treibstoff bzw. Strom zu Lasten des Kunden. Mit der Übergabe des Fahrzeuges beginnt die vereinbarte Vertragslaufzeit.

9.1 Identifikation

Bei der Übernahme des Fahrzeugs muss sich der Kunde ausweisen können und einen gültigen Führerausweis vorlegen. Der Kunde muss persönlich vor Ort sein.

9.2 Übergabeprotokoll

Bei der Übernahme wird ein durch den Kunden zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel im Übergabeprotokoll zu vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Fahrzeug ist die Übernahme durch den Kunden zu verweigern.

Soweit der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bestanden, trägt er dafür die Beweislast.

10. Übersicht der inkludierten Leistungen

In der monatlichen Gebühr  sind inbegriffen:

a) der Gebrauch des Fahrzeugs während der Abodauer im Rahmen der im vereinbarten Leistungspaket gewählten monatlichen Freikilometer

b) Sommer- und Winterreifen inklusive deren Wechsel und Einlagerung dieser

c) Autobahnvignette der Schweiz für das Jahr in dem der Abovertrag startet

d) Sämtliche Zulassungsgebühren, Fahrzeugsteuern und -abgaben

e) Versicherungen gemäss Ziffer 10.6

f) alle anfallenden Services, Verschleissarbeiten und Reparaturen, soweit die nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden

g) Gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.7% (Stand 01.01.2021). AMAG Automobil und Motoren AG, 6330 Cham, MWST-Nr.: CHE-499.644.421 MWST


Alle übrigen mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für die Kosten für Kraftstoffverbrauch, Kosten für Strom, Ladeinfrastruktur, Ladekarte, Wischwasser, AdBlue, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder im Hinblick auf die Rückgabe des Fahrzeugs, Mautgebühren für ausländische Strassen, etc.

10.1 Inspektion/Unterhalt/Verschleiss

Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu gebrauchen und die Niveaustände für Öl, Wasser sowie den Reifendruck regelmässig zu überprüfen. Es darf nur in einem sicheren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand gefahren werden.

10.1.1 Terminvereinbarung

Der Kunde bringt das Fahrzeug in den Service, sobald das Fahrzeug einen Service anzeigt. Das Fahrzeug darf ausschliesslich in AMAG Betrieben unterhalten und repariert werden. Die Kosten für Inspektion und Unterhalt trägt AMAG. Alle AMAG Betriebe sind auf www.amag.ch abrufbar.

Durchführung von Servicearbeiten oder anderen Arbeiten in einem Nicht AMAG Betrieb sind verboten und die daraus entstehenden Kosten sowie allfällige Rückbau- und/oder Kontrollarbeiten durch einen AMAG Betrieb gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen hierbei sind Reparaturarbeiten infolge Panne im Ausland.

Der Kunde kann im AMAG Betrieb in seiner Nähe via Online Termin Vereinbarung (www.amag.ch) oder via Telefon einen Servicetermin buchen. Bei Fragen oder Unsicherheit kann jederzeit das Customer Care Center der AMAG kontaktiert werden.

10.1.2 Ersatzwagen bei längerem Werkstattaufenthalt

Im Falle von den nachstehend aufgeführten Werkstattarbeiten am Fahrzeug, welche länger als 2 Stunden dauern, bietet AMAG dem Kunden für den Zeitraum der Werkstattarbeiten ein Ersatzfahrzeug an, damit der Kunde durch die Werkstattarbeit keinen Fahrzeugausfall erfährt: Garantiearbeiten, Service und Inspektion sowie bei unverschuldetem Reparaturbedarf. Bei Werkstattarbeiten unter 2 Stunden sowie bei einem Reifenwechsel besteht kein Anspruch auf Ersatzmobilität. Der Typ des Ersatzwagens richtet sich nach der Verfügbarkeit. Es wird so weit möglich auf die Bedürfnisse des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf ein konkretes Modell als Ersatzwagen besteht nicht.

10.2 Verkehrszulassung und -steuern

Sämtliche Kosten für die Verkehrszulassung sowie die anfallenden Verkehrssteuern trägt die AMAG.

10.3 Autobahnvignette

Das Fahrzeug wird mit einer gültigen Vignette dem Kunden übergeben. Falls sich die Vertragsdauer über einen Jahreswechsel erstreckt, ist der Kunde für den Wechsel der Vignette verantwortlich. Die Kosten für die neue Vignette gehen zu Lasten des Kunden.

10.4 Bereifung

AMAG stellt bei Übergabe des Fahrzeugs die richtige Bereifung sicher und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Grösse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung.

10.4.1 Saisonwechsel

Der Kunde ist verantwortlich rechtzeitig einen saisonal erforderlichen Wechsel von Winter- bzw. Sommerreifen zu organisieren. Den genauen Zeitpunkt des Reifenwechsels stimmt der Kunde direkt mit einem AMAG Betrieb ab. Die demontierten Reifen werden bei AMAG eingelagert. Der Reifenwechsel sowie die Einlagerung sind für den Kunden kostenlos.

10.5 Flüssigkeiten

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese in einem AMAG Betrieb auffüllen lassen und ggf. kontrollieren lassen, ob eine Leckage besteht:

§  Motorenöl

§  Getriebeöl

§  Servoöl

§  Bremsflüssigkeit

§  Kühlflüssigkeit

Die Kosten trägt dabei AMAG.

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese selbstständig auffüllen:

§  Wischwasser

§  Treibstoffe aller Art inkl. AdBlue

Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

10.6 Versicherung

Das Fahrzeug verfügt für die Dauer des Vertragsverhältnisses über:

a)     eine gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

b)     eine Vollkaskoversicherung im Falle der Kollision

c)      eine Teilkaskoversicherung

d)     eine Parkschadenversicherung Plus

e)     einen Grobfahrlässigkeitsschutz (Verzicht auf das gesetzliche Rückgriffsrecht bzw. Kürzungsrecht)


Die Versicherungskosten sind in der Abogebühr inbegriffen. Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.


Selbstbehalte:

Haftpflichtversicherung: CHF 0 / CHF 2’000*

Vollkaskoversicherung (Kollision): CHF 1'000 / CHF 3’000*

Teilkaskoversicherung: CHF 0 / CHF 0*

Parkschaden: CHF 0 / CHF 0*

*Gilt nur für Lenker unter 25 Jahren.

10.6.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Zusätzlich zum Abovertrag gelten die betreffenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG in ihrer jeweils geltenden, online verfügbaren Fassung [Versicherungen für Privatpersonen – Zurich Schweiz], deren Bestimmungen den vorliegenden Regelungen im Konfliktfall vorgehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der AVB einzuhalten, wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

10.6.2 Ausschlüsse

10.6.2.1 Haftpflichtversicherung

Kein Versicherungsschutz besteht für:

1.     Sachschäden

Ansprüche aus Sachschäden des Halters, Schäden am versicherten Fahrzeug, Anhänger sowie für Schäden an den an diesen Fahrzeugen angebrachten Sachen oder Tieren und Sachen, die damit befördert werden. Mitversichert sind jedoch Schäden an Gegenständen, die andere Personen mit sich führen, wie Reisegepäck und dergleichen.

2.      Rennen und ähnliche Fahrten

Ansprüche aus Unfällen bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, allen Fahrten auf Rennstrecken sowie dazugehörenden Nebenstrecken. Bei Veranstaltungen dieser Art in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sind Ansprüche Dritter im Sinne von Art. 72 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) jedoch nur ausgeschlossen, wenn für die betreffende Veranstaltung die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht.

3.      Unerlaubte Fahrten

Die Haftpflicht des Lenkers, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt, unerlaubt Personen mitnimmt oder von Personen, die dem Lenker das versicherte Fahrzeug überlassen, obwohl sie diese Mängel hätten erkennen können.

4.      Nicht bewilligte Fahrten

Die Haftpflicht im Zusammenhang mit Fahrten, die gesetzlich oder behördlich nicht bewilligt sind und die Haftpflicht von Personen, die das anvertraute Fahrzeug zu Fahrten verwenden, zu denen sie nicht ermächtigt sind.

 5.      Strolchenfahrten

Die Haftpflicht von Personen, die das versicherte Fahrzeug zum Gebrauch entwendet haben, und diejenige des Lenkers, der von der Entwendung wusste oder hätte wissen können.

6.      Verbrechen

Ansprüche aus Unfällen im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.

7.      Kernenergie

Ansprüche aus Schäden, für welche nach der Gesetzgebung über die Kernenergie gehaftet wird.

10.6.2.2 Rückgriff

Die gesetzlichen Bestimmungen geben dem Geschädigten das Recht, seine Forderungen direkt gegenüber Zurich geltend zu machen. Aus diesem Grunde können die Ausschlüsse gemäss

1.      Unerlaubte Fahrten,

2.      Nicht bewilligte Fahrten,

3.      Strolchenfahrten,

4.      Verbrechen

dem Geschädigten nicht entgegengehalten werden. Wenn gesetzliche oder vertragliche Gründe den Versicherungsschutz einschränken, (z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand) oder aufheben (z.B. Fahren ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis) kann Zurich ihre Aufwendungen von den Versicherten teilweise oder ganz zurückfordern. Ebenso kann Zurich ihre Aufwendungen zurückfordern, wenn sie Leistungen erbringen muss, obwohl die Versicherung bereits erlöschen ist.

10.6.2.3 Kaskoversicherung

 

Nicht versichert sind:

1.      Betriebsschäden

§  Betriebs-, Bruch- und Abnützungsschäden,

§  Schäden aus Bedienungsvorgängen und wegen Einfüllen von falschen Kraftstoffen/Flüssigkeiten,

§  Schäden wegen Ölmangels,

§  Schäden infolge Fehlens oder Einfrierens des Kühlwassers,

§  Schäden, welche ausschliesslich die Batterien betreffen,

§  Schäden durch das Ladegut (ausser im Anschluss an ein unter Kollision versichertes Ereignis).

2.      Minderwert und Nutzungsausfall

Minderwert (Reduktion des Marktwertes aufgrund einer Reparatur, geringere Leistungs- oder Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges) sowie Nutzungsausfall.

3.      Rennen und ähnliche Fahrten

Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, bei allen Fahrten auf Rennstrecken und dazugehörenden Nebenstrecken.

4.      Unerlaubte Fahrten

Schäden bei Führung des Fahrzeuges durch einen Lenker, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt oder unerlaubt Personen mitnimmt, sofern der Versicherte diese Mängel hätte kennen können.

5.      Nicht bewilligte Fahrten

Schäden bei Fahrten, die behördlich oder gesetzlich nicht bewilligt sind.

6.      Alkohol/Verletzung der Verkehrsregeln

Schäden, wenn der Lenker im Zeitpunkt des Unfalles einen Blutalkoholgehalt von 1.6‰ (Minimalwert) oder mehr aufweist oder fahrunfähig ist, weil er unter Medikamenten mit betäubender Wirkung oder Drogen steht. Wurde keine Blutprobe, sondern eine Atem- Alkoholprobe vorgenommen, gilt dasselbe bei einer Atem-Alkoholkonzentration von 0.80 mg/l oder mehr. Ebenso Schäden durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG.

7.      Besondere Diebstahlereignisse

§  Diebstahl von Kraftstoffen

8.      Verbrechen

Schäden im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.

9.      Ausnahmezustand

Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, dass die Schäden nachweislich mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen.

Schäden bei inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult), es sei denn, die zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens wurden nachweislich getroffen; Schäden während der behördlichen Requisition des Fahrzeuges.

10.6.3 Haftung für nicht gedeckte Schäden

Werden Versicherungsleistungen für Haftpflicht- und Kaskoschäden gemäss Ziffer 10.6.2 wegen schuldhaften Verhaltens des Kunden ausgeschlossen oder gekürzt, ist AMAG berechtigt, den von der Versicherung nicht gedeckten Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Der Kunde trägt im Rahmen der Kasko- und Haftpflichtversicherung gemäss Ziffer 10.6 im Schadenfall den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt

11. Pannen und Schadenfälle

11.1 Verhalten bei einer Panne

Bei einer Panne ist die Pannenhilfe von Totalmobil! zu verständigen:

Telefon:         +41 848 024 365

11.2 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl, Wildschaden

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sowie der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte muss der Kunde unverzüglich die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

11.3 Meldung von Schäden

Bei Schäden jeder Art hat der Kunde AMAG innerhalb von fünf (5) Werktagen mittels des Online-Schadensformular oder via Link im Kundendashboard zu benachrichtigen. Der Kunde hat dabei das Schadensformular der Versicherung vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Für verspätete Schadensmeldungen oder durch den Kunden zu vertretene Verzögerungen bei der Schadensabwicklung behält sich AMAG das Recht vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Zudem behält sich AMAG das Recht vor, finanzielle Einbussen, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung oder fehlende Mitwirkungspflicht direkt oder indirekt verursacht werden, vom Kunden zurückzufordern.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Kunde hat die Weisungen von AMAG und/oder der Versicherung bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen.

11.4 Nicht gedeckte Schäden

Schäden am Fahrzeug (inkl. Bagatellschäden wie z.B. kleinere, auspolierbare Lackschäden oder Ersatz kleiner geschraubter oder gesteckter Bauteile), die nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind oder unter den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung fallen, sowie den vollen Selbstbehalt bei Kollisionsschäden, trägt der Kunde.

11.5 Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat AMAG das Recht, den Vertrag fristlos aufzulösen.

12. Pflichten des Kunden

12.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Er hat alle Verkehrsregeln im In- und Ausland zu beachten. Bei Fahrten ins Ausland hat der Kunde alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz]  bestellt werden.

12.2 Einhaltung von Betriebs- und Servicevorschriften

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Das Fahrzeug ist stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das Transportieren von entzündlichen, explosiven, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen ist verboten.

12.3 Kontrollschilder

Der Kunde darf mit dem Fahrzeug öffentliche Strassen nicht ohne die von AMAG angebrachten Kontrollschilder befahren. Der Wechsel von Kontrollschildern oder deren Anbringung an anderen Fahrzeugen ist unzulässig.

12.4 Kraftstoff

Der Kunde hat die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen über den zu verwendenden Kraftstoff zu beachten. Darunter fallen neben Benzin und Diesel auch Strom sowie jegliche andere Möglichkeiten, ein Fahrzeug anzutreiben. Die durch das falsche Tanken entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.

12.5 Sauberkeit und Rauchverbot

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird und dass das Fahrzeug sauber gehalten wird. Das Rauchverbot gilt auch für e-Zigaretten.

12.6 Tiertransport

Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.

 

12.7 Ausbauten, Einbauten, Beschriftungen

Ausbauten, Einbauten und Beschriftungen des Fahrzeugs sind dem Kunden freigestellt, sofern dadurch dessen Wert nicht beeinträchtigt wird. Einbauten und Beschriftungen gehen nach Wahl von AMAG entweder ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung in das Eigentum von AMAG über oder sind vor der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden auf seine Kosten zur Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs entfernen zu lassen.

12.8 Diebstahlsicherung

Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl angemessen zu sichern. Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen und ordnungsgemäss verriegelt sein.

12.9 Geldstrafen und Bussen

Bussen und Geldstrafen für vom Kunden verschuldete Verkehrsregelverstösse sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Er hat AMAG als Fahrzeughalterin von solchen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.

12.10 Adressänderung

Der Kunde hat AMAG jeden geplanten Domizilwechsel rechtzeitig zu melden. Beabsichtigt er, sein Domizil ins Ausland zu verlegen, ist AMAG berechtigt, den vorliegenden Vertrag per Datum der Sitzverlegung aufzulösen. Eine Adressänderung kann via Customer Care (customer.care@amag.ch) vorgenommen werden.

12.11 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

Soweit dies zur Abwicklung des Abovertrags oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, wird der Kunde AMAG alle erforderlichen Informationen zugänglich machen, z.B. über andere Nutzer des Fahrzeugs, insbesondere, wenn diese eine Verkehrsregelverletzung begangen haben, über eine drohende Beschlagnahme des Fahrzeugs durch eine Behörde etc.. AMAG ist berechtigt, diese Informationen und Personendaten an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Der Verlust von Schlüsseln oder sonstigem Zubehör zum Fahrzeug ist AMAG unverzüglich zu melden.

13. Fahrzeugrückgabe

 

13.1 Zustand und Rückgabeort

Nach Beendigung der Abodauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist das Fahrzeug vom Kunden vollgetankt, in unbeschädigtem, gereinigtem, verkehrssicherem, dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entsprechendem Zustand mit allen Schlüsseln und zugehörigen Komponenten und Dokumenten zurückzugeben. Für die Rückgabe des Fahrzeugs vereinbaren AMAG und der Kunde Datum und Zeit. Das Fahrzeug kann vom Kunden in einem AMAG Betrieb zurückgegeben werden. Eine Abholung des Fahrzeuges beim Kunden zuhause ist ausgeschlossen.

13.2 Mehrkilometer

Sofern der Kunde mehr Kilometer während der Abodauer zurückgelegt hat, als vereinbart, werden ihm in der Schlussabrechnung die Kosten für die Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer.


Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

13.3 Rücknahmeprotokoll

Bei Rückgabe wird im Beisein des Kunden oder seines Vertreters über den Zustand des Fahrzeugs ein Rücknahmeprotokoll erstellt, das die Rücknahme des Fahrzeugs inklusive zugehöriger Komponenten und Dokumente sowie feststellbarer Schäden festhält. Unterlässt es der Kunde, persönlich bei der Rückgabe anwesend zu sein, gilt das Rücknahmeprotokoll auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt.

13.4 Haftung für Schäden und fehlende Gegenstände

Der Kunde haftet für alle fehlenden Fahrzeuggegenstände, wie Schlüssel etc., sowie für die erforderlichen Reparatur- und Instandstellungsarbeiten, die auf vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Kunden oder Personen, für die er gemäss Abovertrag verantwortlich ist, verursacht wurden.

Übliche Gebrauchsspuren wie beispielsweise kleine Steinschlagspuren, Kratzer in der Nähe des Tankdeckels, der Türgriffe und Kofferraumgriffe gelten nicht als vom Kunden verursachte Schäden. Was als übliche Gebrauchsspuren gilt, ist dem Schadenskatalog zu entnehmen.

13.5 Unterlassung der Rückgabe

Bringt der Kunde das Fahrzeug nicht am vereinbarten Datum rechtzeitig am vereinbarten Ort zurück, ist AMAG nach einmaliger fruchtloser Mahnung berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden bei ihm abholen zu lassen, ohne dass es dazu eines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung bedarf. AMAG und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Rücknahme des Fahrzeugs berechtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.

13.6 Übernahme des Fahrzeuges nach Abodauer

Alternativ zur Fahrzeugrückgabe kann der Kunde das Fahrzeug käuflich erwerben oder ein Leasing abschliessen. Der Kaufpreis sowie die Leasingkonditionen werden dem Kunden nach Ende der Abodauer bei Interesse bekanntgegeben. Die näheren Einzelheiten und Bedingungen werden in einem separaten Kaufvertrag geregelt.

13.7 Schlussabrechnung

Nach Rückgabe des Fahrzeugs erstellt AMAG eine Schlussabrechnung mit folgenden Elementen:

a)     gegebenenfalls Kosten für eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Abo-Kilometer gemäss vereinbartem Satz für Mehrkilometer;

b)     gegebenenfalls Kosten für eine Behebung von Schäden, welche nicht der normalen Abnützung entsprechen

c)      gegebenenfalls Kosten für den Ersatz bzw. die Wiederbeschaffung von Dokumenten, Schlüsseln und weiterem Zubehör.

Die Schlussabrechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

14. Vorzeitige Vertragsauflösung

Beide Parteien sind berechtigt, den Abovertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.


Als wesentliche Vertragsverletzungen durch den Kunden gelten insbesondere:

a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen

b) Anmeldung des Privatkonkurses oder die Stellung eines Insolvenzantrages

c) Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand

d) Entzug des Fahrausweises

e) Nicht vertragsgemässe Nutzung des Fahrzeugs

f) Entfernung des Adapters zur Aufzeichnung von Telemetriedaten (autoSense)

g) Verletzung der vertraglichen Pflichten

h) Fehlende Kooperation in Schadensfällen

i) Verletzung von Geldwäschereivorschriften oder anderer gesetzlicher Vorschriften, die für AMAG ein Reputationsrisiko zur Folge haben könnten

Als wesentliche Vertragsverletzungen durch AMAG gelten insbesondere:

a)     Länger andauernde Verunmöglichung der Fahrzeugnutzung aus technischen Gründen, welche durch AMAG nicht innert nützlicher Frist behoben werden können. Dazu zählt auch ein durch einen Unfall hervorgerufener Totalschaden des Fahrzeuges. AMAG steht das Recht zu, dem Kunden ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

14.1 Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung

Als Datum einer vorzeitigen Vertragsauflösung gilt das effektive Rückgabedatum des Fahrzeuges an die AMAG.

Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden, werden wie folgt berechnet:

·         Die vereinbarte Abogebühr ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.

·         Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt.  

·         Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.

Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzungen durch AMAG, werden wie folgt berechnet:

·         Die vereinbarte Abogebühr ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.

·         Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. 

·         Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.

15. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet AMAG in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der AMAG sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt AMAG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;

• Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);

• unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;

• höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch AMAG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

16. Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch AMAG gilt die Datenschutzerklärung der AMAG Gruppe.

16.1 Fahrdaten

In Ergänzung zu ebenfalls Vertragsbestandteil bildenden Datenschutzbestimmungen nimmt der Kunde zustimmend davon Kenntnis, dass AMAG im Rahmen des autoSense Systems laufend elektronisch über sämtliche Fahrzeugdaten informiert wird, insbesondere über den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs. Hierfür wird ein Adapter im Fahrzeug angebracht, der es erlaubt, die entsprechenden Daten auszulesen. Dieser Adapter darf nicht entfernt werden.

17. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Abobedingungen ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser Allgemeinen Abobedingungen insgesamt.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMAG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der AMAG Automobil und Motoren AG in Cham, ZG. AMAG Automobil und Motoren AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt. 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Abobedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der AMAG Automobil und Motoren AG (nachfolgend AMAG), Alte Steinhauserstrasse 1, 6330 Cham,  und dem Abonennten (nachfolgend Kunde) eines von AMAG gestellten Fahrzeugs.

AMAG behält sich das Recht vor, die Abobedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist aber jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts geltende Version dieser Abobedingung, welche für dieses Rechtsgeschäft nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Abobedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange das Produkt im Onlineshop angepriesen wird.

2. Abbildung des Produkts und Produktbeschreibung

Beim angebotenen Fahrzeug handelt es sich um ein konkret vorhandenes Fahrzeug. Es kann immer zu Abweichungen zwischen dem Produktfoto und dem Original kommen. Das Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration. Die tatsächliche Ausstattung kann von der aufgelisteten Ausstattung in der Produktbeschreibung aufgrund der entsprechenden Länderkonfigurationen abweichen.

3. Merkmale des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist im Onlineshop beschrieben. Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich nicht um einen Unfallwagen (Fahrzeug, welches einen Unfallschaden erlitten hat mit erheblicher Beschädigung (z.B. der Chassis-Struktur / Chassisrahmen o.ä.)). Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem im Abovertrag beschriebenen Fahrzeug bezüglich Form, Farbton oder im Lieferumfang bleiben vorbehalten. AMAGist jedoch nicht verpflichtet, eine geänderte Ausführung zu liefern. Messwerte und Daten, die in Prospekten, Listen oder andernorts aufgeführt sind, stellen blosse Näherungswerte dar. Die Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung für das Fahrzeugmodell zum Zeitpunkt der Offerte bzw. des Abovertrages, erhoben im gesetzlichen Testbetrieb. Aus technischen Gründen oder aufgrund individueller Konfiguration ist es möglich, dass die Angaben des Fahrzeugs davon abweichen. Je nach Fahrweise ergeben sich in der Praxis abweichende Verbrauchswerte. Die Angabe zur Energie-Effizienzklasse entspricht der Einteilung zum Zeitpunkt der Offerte bzw. Abovertrages. Aufgrund jährlicher gesetzlicher Anpassungen kann das Fahrzeug im Zeitpunkt der Auslieferung (bei unveränderten Werten) eine andere Effizienzklasse bekommen.

4. Vertragsabschluss 

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an handlungsfähige natürliche oder juristische Person mit festem Wohnsitz in der Schweiz. Der Kunde muss über einen gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie und über eine nach Ermessen von AMAG ausreichende Bonität verfügen bzw. sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befinden. Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss wird durch AMAG überprüft. Dazu wird der Kunde gebeten, verschiedene Angaben zu seiner Person und seinen finanziellen Verhältnissen zu machen und entsprechende Dokumente vorzulegen. Der Abovertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen zustande, sobald der Kunde die schriftliche Bestellbestätigung per E-Mail erhalten hat, unter der Bedingung der Verfügbarkeit und einer positiven Bonität.

4.1 Nutzung

Der Kunde darf das Fahrzeug ausschliesslich für private und gewerbliche Zwecke gebrauchen. Er darf das Fahrzeug weder für Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder andere Wettfahrten, für Transporte von Gefahrgütern sowie für Teilnahmen an Fahrsicherheitstrainings oder für ähnliche Zwecke gebrauchen.

4.1.1 Nutzung für den gewerblichen Personentransport

Die Nutzung des Fahrzeuges für den gewerblichen Personentransport (Taxi, Uber, etc.) ist verboten.

4.2 Nutzungsberechtigte

Der Kunde darf das Fahrzeug auch Dritten (nachfolgend „Nutzungsberechtigte”) zum Gebrauch überlassen, sofern diese die für den Kunden geltenden Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die in diesen Allgemeinen Abobedingungen aufgeführten Pflichten einzuhalten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte diese Voraussetzungen jederzeit erfüllt und ist als Vertragspartner von AMAG für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Nutzungsberechtigten verantwortlich. Der Kunde gibt AMAG die Personalien des Nutzungsberechtigten auf Anfrage bekannt, wobei er zuvor sicherstellt, dass der Nutzungsberechtigte darüber und über die damit einhergehende Datenbearbeitung informiert ist.

4.3 Fahrten ins Ausland

Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Im Ausland darf das Fahrzeug ebenfalls (z.B. zu Ferienzwecken) gefahren werden. Der Auslandseinsatz ist auf folgende Länder beschränkt:

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grossbritannien, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikanstaat.

Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, allfällige hierfür zusätzlich erforderlichen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten oder Verbandskasten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

5. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

5.1 Laufzeiten Abo

Der Kunde und AMAG vereinbaren eine Mindestlaufzeit sowie eine Höchstlaufzeit. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist im Kundenkonto ersichtlich und beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.  Die Höchstlaufzeit beträgt 24 Monate.

Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat bis zur ordnungsgemässen Kündigung oder bis zur Erreichung der Höchstlaufzeit.

5.2 Kündigungsfrist

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jede Partei das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Abo Monats (abhängig vom Datum der Übergabe des Fahrzeugs) kündigen. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung gemäss Ziffer 14. Eine Rückgabe des Fahrzeugs vor dem letzten Tag eines Abo Monats führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und somit auch nicht zu einer anteiligen Berechnung des letzten Abo Monats. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Auflösung des Vertrags gemäss Ziffer 14.


AMAG behält sich vor, sowohl fahrzeugabhängige Preise als auch fahrzeugunabhängige Preise anzupassen und kommuniziert dies dem Kunden schriftlich. Für die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen.

5.3 Fahrzeugaustausch

Ein Fahrzeugwechsel auf Wunsch des Kunden ist innerhalb der Mindestlaufzeit nicht möglich. Wechselt der Kunde das Fahrzeug nach Ende der Mindestlaufzeit, so beginnt für das neue Fahrzeug eine neue Mindestlaufzeit. Eine Anrechnung der Vertragsdauer des vorherigen Fahrzeugs auf die neue Mindestlaufzeit für das neue Fahrzeug ist nicht möglich.

6. Abogebühr sonstige Zahlungspflichten

6.1 Abogebühr

Die Gebühr für den ersten Abo-Monat wird über die hinterlegte Kreditkarte des Kunden am Tag der Buchungs-Annahme belastet. Die Auslieferung kann nur stattfinden, wenn die erste Abbuchung erfolgreich war. Für alle darauffolgenden Nutzungsmonate wird die Kreditkarte des Kunden in Höhe der festgelegten Abogebühr jeweils am gleichen Tag des Monats belastet wie die Übernahme stattgefunden hat. Die monatliche Belastung der Kreditkarte erfolgt über einen von der AMAG ermächtigten Zahlungsdienstleister.

6.2 Zahlungsverzug oder Ablauf der Kreditkarte

6.2.1 Kreditkarte ungültig

Der Kunde wird vom durch AMAG eingesetzten Zahlungsdienstleister auf seine auslaufende Kreditkarte hingewiesen. Falls die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte des Kunden ausgelaufen ist, wird der Kunde durch eine E-Mail aufgefordert die Kreditkarteninformationen zu aktualisieren.

6.3 Zahlungsausfall, Zahlungsverzug

Kann die Rate über die Kreditkarte während einer Woche nach dem Zahltag nicht eingezogen werden, erhält der Kunde eine Mahnung. Wird dieser Mahnung mit einer Frist von fünf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde die Kündigung des Vertrags sowie die Aufforderung, das Fahrzeug zurückzugeben und offene sowie geschuldete Rechnungen bei der Rückgabe zu begleichen.

6.4 Kilometerpakete

Sofern die gewählte Laufleistung durch den Kunden am Ende der Laufzeit überschritten werden, werden die Mehrkilometer am Ende der Laufzeit an den Kunden verrechnet. Dabei verrechnet AMAG dem Kunden ein Preis von CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Nicht gefahrenen Kilometer innerhalb eines Monats der Laufzeit werden auf die Folgemonate der Laufzeit übertragen.


Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

6.5 Zusätzliche Gebühren

Zu den zusätzlich geschuldeten Vergütungen für Umtriebskosten von AMAG gehören:

a) Adressnachforschung CHF 25

b) Mahnung CHF 30

c) Betreibung CHF 50 + effektive externe Kosten der Betreibung

d) Rückholung des Fahrzeugs bei Vertragsverletzungen CHF 500

e) Entfernung starker Verschmutzung allgemein CHF 250

f) Entfernung starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Tiere CHF 250

g) Entfernung starke Verschmutzung des Fahrzeugs durch Rauchen CHF 450

h) Unabhängiger Gutachter bei Meinungsverschiedenheit CHF 800

6.6 Sonstiges

Sämtliche im Zusammenhang mit dem Abovertrag geschuldeten Zahlungen verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erfährt der Satz für die Mehrwertsteuer eine Veränderung, werden die monatliche Gebühr und die weiteren in diesen Allgemeinen Abobedingungen vorgesehenen Vergütungen entsprechend angepasst. Die gleiche Regelung gilt für sonstige für das Vertragsverhältnis relevante neu eingeführte oder erhobene öffentlich-rechtliche Abgaben.

7. Eigentum und Verfügungsberechtigung

7.1 Eigentumsverhältnisse

Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum der AMAG. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug zur Sicherung von Ansprüchen gegen AMAG sind ausgeschlossen.

Verfügungen über das Fahrzeug und Zubehör sind untersagt (z.B. Verkauf, Verpfändung, Schenkung). Die AMAG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt (Verbot des Halterwechsels) eintragen zu lassen. Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf es nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.

7.2 Einlösung und Kontrollschilder

Das Fahrzeug wird auf AMAG beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst. Im Fahrzeugausweis wird der Code 178 «Halterwechsel verboten» und als Standortadresse Name und Adresse des Kunden eingetragen. Die Kontrollschilder werden anhand des Wohnkantons des Kunden vergeben. Es können keine bestehenden Kontrollschilder des Kunden von AMAG übernommen werden. Bei einem späteren Erwerb des Autos durch den Kunden, kann kein Anspruch auf das während der Abolaufzeit angebrachte Kontrollschild geltend gemacht werden.

7.3 Verfügungsberechtigung

AMAG ist als Eigentümerin des Fahrzeugs zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Fahrzeugs vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet AMAG hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich das Fahrzeug befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat der Kunde die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

8. Verfügbarkeit

AMAG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt kann es sein, dass dieses im Onlineshop erscheint, aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts ändern.

9. Fahrzeugübernahme

Das gebuchte Fahrzeug wird durch den Kunden in einem AMAG Betrieb oder bei Heimlieferung am Wohnsitz des Kunden übernommen. Der Termin der Übergabe wird zwischen AMAG und dem Kunden abgestimmt. Das Fahrzeug wird vollgetankt / vollgeladen und mit der aktuell gültigen Vignette übergeben. Bei einer Heimlieferung gehen der verbrauchte Treibstoff bzw. Strom zu Lasten des Kunden. Mit der Übergabe des Fahrzeuges beginnt die vereinbarte Vertragslaufzeit.

9.1 Identifikation

Bei der Übernahme des Fahrzeugs muss sich der Kunde ausweisen können und einen gültigen Führerausweis vorlegen. Der Kunde muss persönlich vor Ort sein.

9.2 Übergabeprotokoll

Bei der Übernahme wird ein durch den Kunden zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel im Übergabeprotokoll zu vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Fahrzeug ist die Übernahme durch den Kunden zu verweigern.

Soweit der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bestanden, trägt er dafür die Beweislast.

10. Übersicht der inkludierten Leistungen

In der monatlichen Gebühr  sind inbegriffen:

a) der Gebrauch des Fahrzeugs während der Abodauer im Rahmen der im vereinbarten Leistungspaket gewählten monatlichen Freikilometer

b) Sommer- und Winterreifen inklusive deren Wechsel und Einlagerung dieser

c) Autobahnvignette der Schweiz für das Jahr in dem der Abovertrag startet

d) Sämtliche Zulassungsgebühren, Fahrzeugsteuern und -abgaben

e) Versicherungen gemäss Ziffer 10.6

f) alle anfallenden Services, Verschleissarbeiten und Reparaturen, soweit die nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden

g) Gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.7% (Stand 01.01.2021). AMAG Automobil und Motoren AG, 6330 Cham, MWST-Nr.: CHE-499.644.421 MWST


Alle übrigen mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für die Kosten für Kraftstoffverbrauch, Kosten für Strom, Ladeinfrastruktur, Ladekarte, Wischwasser, AdBlue, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder im Hinblick auf die Rückgabe des Fahrzeugs, Mautgebühren für ausländische Strassen, etc.

10.1 Inspektion/Unterhalt/Verschleiss

Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu gebrauchen und die Niveaustände für Öl, Wasser sowie den Reifendruck regelmässig zu überprüfen. Es darf nur in einem sicheren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand gefahren werden.

10.1.1 Terminvereinbarung

Der Kunde bringt das Fahrzeug in den Service, sobald das Fahrzeug einen Service anzeigt. Das Fahrzeug darf ausschliesslich in AMAG Betrieben unterhalten und repariert werden. Die Kosten für Inspektion und Unterhalt trägt AMAG. Alle AMAG Betriebe sind auf www.amag.ch abrufbar.

Durchführung von Servicearbeiten oder anderen Arbeiten in einem Nicht AMAG Betrieb sind verboten und die daraus entstehenden Kosten sowie allfällige Rückbau- und/oder Kontrollarbeiten durch einen AMAG Betrieb gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen hierbei sind Reparaturarbeiten infolge Panne im Ausland.

Der Kunde kann im AMAG Betrieb in seiner Nähe via Online Termin Vereinbarung (www.amag.ch) oder via Telefon einen Servicetermin buchen. Bei Fragen oder Unsicherheit kann jederzeit das Customer Care Center (online.sales@amag.ch) der AMAG kontaktiert werden.

10.1.2 Ersatzwagen bei längerem Werkstattaufenthalt

Im Falle von den nachstehend aufgeführten Werkstattarbeiten am Fahrzeug, welche länger als 2 Stunden dauern, bietet AMAG dem Kunden für den Zeitraum der Werkstattarbeiten ein Ersatzfahrzeug an, damit der Kunde durch die Werkstattarbeit keinen Fahrzeugausfall erfährt: Garantiearbeiten, Service und Inspektion sowie bei unverschuldetem Reparaturbedarf. Bei Werkstattarbeiten unter 2 Stunden sowie bei einem Reifenwechsel besteht kein Anspruch auf Ersatzmobilität. Der Typ des Ersatzwagens richtet sich nach der Verfügbarkeit. Es wird so weit möglich auf die Bedürfnisse des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf ein konkretes Modell als Ersatzwagen besteht nicht.

10.2 Verkehrszulassung und -steuern

Sämtliche Kosten für die Verkehrszulassung sowie die anfallenden Verkehrssteuern trägt die AMAG.

10.3 Autobahnvignette

Das Fahrzeug wird mit einer gültigen Vignette dem Kunden übergeben. Falls sich die Vertragsdauer über einen Jahreswechsel erstreckt, ist der Kunde für den Wechsel der Vignette verantwortlich. Die Kosten für die neue Vignette gehen zu Lasten des Kunden.

10.4 Bereifung

AMAG stellt bei Übergabe des Fahrzeugs die richtige Bereifung sicher und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Grösse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung.

10.4.1 Saisonwechsel

Der Kunde ist verantwortlich rechtzeitig einen saisonal erforderlichen Wechsel von Winter- bzw. Sommerreifen zu organisieren. Den genauen Zeitpunkt des Reifenwechsels stimmt der Kunde direkt mit einem AMAG Betrieb ab. Die demontierten Reifen werden bei AMAG eingelagert. Der Reifenwechsel sowie die Einlagerung sind für den Kunden kostenlos.

10.5 Flüssigkeiten

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese in einem AMAG Betrieb auffüllen lassen und ggf. kontrollieren lassen, ob eine Leckage besteht:

§  Motorenöl

§  Getriebeöl

§  Servoöl

§  Bremsflüssigkeit

§  Kühlflüssigkeit

Die Kosten trägt dabei AMAG.

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese selbstständig auffüllen:

§  Wischwasser

§  Treibstoffe aller Art inkl. AdBlue

Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

10.6 Versicherung

Das Fahrzeug verfügt für die Dauer des Vertragsverhältnisses über:

a)     eine gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

b)     eine Vollkaskoversicherung im Falle der Kollision

c)      eine Teilkaskoversicherung

d)     eine Parkschadenversicherung Plus

e)     einen Grobfahrlässigkeitsschutz (Verzicht auf das gesetzliche Rückgriffsrecht bzw. Kürzungsrecht)


Die Versicherungskosten sind in der Abogebühr inbegriffen. Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.


Selbstbehalte:

Haftpflichtversicherung: CHF 0 / CHF 2’000*

Vollkaskoversicherung (Kollision): CHF 1'000 / CHF 3’000*

Teilkaskoversicherung: CHF 0 / CHF 0*

Parkschaden: CHF 0 / CHF 0*

*Gilt nur für Lenker unter 25 Jahren.

10.6.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Zusätzlich zum Abovertrag gelten die betreffenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG in ihrer jeweils geltenden, online verfügbaren Fassung [Versicherungen für Privatpersonen – Zurich Schweiz], deren Bestimmungen den vorliegenden Regelungen im Konfliktfall vorgehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der AVB einzuhalten, wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

10.6.2 Ausschlüsse

10.6.2.1 Haftpflichtversicherung

Kein Versicherungsschutz besteht für:

1.     Sachschäden

Ansprüche aus Sachschäden des Halters, Schäden am versicherten Fahrzeug, Anhänger sowie für Schäden an den an diesen Fahrzeugen angebrachten Sachen oder Tieren und Sachen, die damit befördert werden. Mitversichert sind jedoch Schäden an Gegenständen, die andere Personen mit sich führen, wie Reisegepäck und dergleichen.

2.      Rennen und ähnliche Fahrten

Ansprüche aus Unfällen bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, allen Fahrten auf Rennstrecken sowie dazugehörenden Nebenstrecken. Bei Veranstaltungen dieser Art in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sind Ansprüche Dritter im Sinne von Art. 72 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) jedoch nur ausgeschlossen, wenn für die betreffende Veranstaltung die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht.

3.      Unerlaubte Fahrten

Die Haftpflicht des Lenkers, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt, unerlaubt Personen mitnimmt oder von Personen, die dem Lenker das versicherte Fahrzeug überlassen, obwohl sie diese Mängel hätten erkennen können.

4.      Nicht bewilligte Fahrten

Die Haftpflicht im Zusammenhang mit Fahrten, die gesetzlich oder behördlich nicht bewilligt sind und die Haftpflicht von Personen, die das anvertraute Fahrzeug zu Fahrten verwenden, zu denen sie nicht ermächtigt sind.

 5.      Strolchenfahrten

Die Haftpflicht von Personen, die das versicherte Fahrzeug zum Gebrauch entwendet haben, und diejenige des Lenkers, der von der Entwendung wusste oder hätte wissen können.

6.      Verbrechen

Ansprüche aus Unfällen im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.

7.      Kernenergie

Ansprüche aus Schäden, für welche nach der Gesetzgebung über die Kernenergie gehaftet wird.

10.6.2.2 Rückgriff

Die gesetzlichen Bestimmungen geben dem Geschädigten das Recht, seine Forderungen direkt gegenüber Zurich geltend zu machen. Aus diesem Grunde können die Ausschlüsse gemäss

1.      Unerlaubte Fahrten,

2.      Nicht bewilligte Fahrten,

3.      Strolchenfahrten,

4.      Verbrechen

dem Geschädigten nicht entgegengehalten werden. Wenn gesetzliche oder vertragliche Gründe den Versicherungsschutz einschränken, (z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand) oder aufheben (z.B. Fahren ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis) kann Zurich ihre Aufwendungen von den Versicherten teilweise oder ganz zurückfordern. Ebenso kann Zurich ihre Aufwendungen zurückfordern, wenn sie Leistungen erbringen muss, obwohl die Versicherung bereits erlöschen ist.

10.6.2.3 Kaskoversicherung

 

Nicht versichert sind:

1.      Betriebsschäden

§  Betriebs-, Bruch- und Abnützungsschäden,

§  Schäden aus Bedienungsvorgängen und wegen Einfüllen von falschen Kraftstoffen/Flüssigkeiten,

§  Schäden wegen Ölmangels,

§  Schäden infolge Fehlens oder Einfrierens des Kühlwassers,

§  Schäden, welche ausschliesslich die Batterien betreffen,

§  Schäden durch das Ladegut (ausser im Anschluss an ein unter Kollision versichertes Ereignis).

2.      Minderwert und Nutzungsausfall

Minderwert (Reduktion des Marktwertes aufgrund einer Reparatur, geringere Leistungs- oder Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges) sowie Nutzungsausfall.

3.      Rennen und ähnliche Fahrten

Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, bei allen Fahrten auf Rennstrecken und dazugehörenden Nebenstrecken.

4.      Unerlaubte Fahrten

Schäden bei Führung des Fahrzeuges durch einen Lenker, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt oder unerlaubt Personen mitnimmt, sofern der Versicherte diese Mängel hätte kennen können.

5.      Nicht bewilligte Fahrten

Schäden bei Fahrten, die behördlich oder gesetzlich nicht bewilligt sind.

6.      Alkohol/Verletzung der Verkehrsregeln

Schäden, wenn der Lenker im Zeitpunkt des Unfalles einen Blutalkoholgehalt von 1.6‰ (Minimalwert) oder mehr aufweist oder fahrunfähig ist, weil er unter Medikamenten mit betäubender Wirkung oder Drogen steht. Wurde keine Blutprobe, sondern eine Atem- Alkoholprobe vorgenommen, gilt dasselbe bei einer Atem-Alkoholkonzentration von 0.80 mg/l oder mehr. Ebenso Schäden durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG.

7.      Besondere Diebstahlereignisse

§  Diebstahl von Kraftstoffen

8.      Verbrechen

Schäden im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.

9.      Ausnahmezustand

Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, dass die Schäden nachweislich mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen.

Schäden bei inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult), es sei denn, die zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens wurden nachweislich getroffen; Schäden während der behördlichen Requisition des Fahrzeuges.

10.6.3 Haftung für nicht gedeckte Schäden

Werden Versicherungsleistungen für Haftpflicht- und Kaskoschäden gemäss Ziffer 10.6.2 wegen schuldhaften Verhaltens des Kunden ausgeschlossen oder gekürzt, ist AMAG berechtigt, den von der Versicherung nicht gedeckten Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Der Kunde trägt im Rahmen der Kasko- und Haftpflichtversicherung gemäss Ziffer 10.6 im Schadenfall den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt

11. Pannen und Schadenfälle

11.1 Verhalten bei einer Panne

Bei einer Panne ist die Pannenhilfe von Totalmobil! zu verständigen:

Telefon:         +41 848 024 365

11.2 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl, Wildschaden

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sowie der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte muss der Kunde unverzüglich die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

11.3 Meldung von Schäden

Bei Schäden jeder Art hat der Kunde AMAG innerhalb von fünf (5) Werktagen mittels des Online-Schadensformular oder via Link im Kundendashboard zu benachrichtigen. Der Kunde hat dabei das Schadensformular der Versicherung vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Für verspätete Schadensmeldungen oder durch den Kunden zu vertretene Verzögerungen bei der Schadensabwicklung behält sich AMAG das Recht vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Zudem behält sich AMAG das Recht vor, finanzielle Einbussen, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung oder fehlende Mitwirkungspflicht direkt oder indirekt verursacht werden, vom Kunden zurückzufordern.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Kunde hat die Weisungen von AMAG und/oder der Versicherung bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen.

11.4 Nicht gedeckte Schäden

Schäden am Fahrzeug (inkl. Bagatellschäden wie z.B. kleinere, auspolierbare Lackschäden oder Ersatz kleiner geschraubter oder gesteckter Bauteile), die nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind oder unter den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung fallen, sowie den vollen Selbstbehalt bei Kollisionsschäden, trägt der Kunde.

11.5 Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat AMAG das Recht, den Vertrag fristlos aufzulösen.

12. Pflichten des Kunden

12.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Er hat alle Verkehrsregeln im In- und Ausland zu beachten. Bei Fahrten ins Ausland hat der Kunde alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz]  bestellt werden.

12.2 Einhaltung von Betriebs- und Servicevorschriften

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Das Fahrzeug ist stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das Transportieren von entzündlichen, explosiven, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen ist verboten.

12.3 Kontrollschilder

Der Kunde darf mit dem Fahrzeug öffentliche Strassen nicht ohne die von AMAG angebrachten Kontrollschilder befahren. Der Wechsel von Kontrollschildern oder deren Anbringung an anderen Fahrzeugen ist unzulässig.

12.4 Kraftstoff

Der Kunde hat die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen über den zu verwendenden Kraftstoff zu beachten. Darunter fallen neben Benzin und Diesel auch Strom sowie jegliche andere Möglichkeiten, ein Fahrzeug anzutreiben. Die durch das falsche Tanken entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.

12.5 Sauberkeit und Rauchverbot

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird und dass das Fahrzeug sauber gehalten wird. Das Rauchverbot gilt auch für e-Zigaretten.

12.6 Tiertransport

Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.

 

12.7 Ausbauten, Einbauten, Beschriftungen

Ausbauten, Einbauten und Beschriftungen des Fahrzeugs sind dem Kunden freigestellt, sofern dadurch dessen Wert nicht beeinträchtigt wird. Einbauten und Beschriftungen gehen nach Wahl von AMAG entweder ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung in das Eigentum von AMAG über oder sind vor der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden auf seine Kosten zur Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs entfernen zu lassen.

12.8 Diebstahlsicherung

Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl angemessen zu sichern. Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen und ordnungsgemäss verriegelt sein.

12.9 Geldstrafen und Bussen

Bussen und Geldstrafen für vom Kunden verschuldete Verkehrsregelverstösse sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Er hat AMAG als Fahrzeughalterin von solchen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.

12.10 Adressänderung

Der Kunde hat AMAG jeden geplanten Domizilwechsel rechtzeitig zu melden. Beabsichtigt er, sein Domizil ins Ausland zu verlegen, ist AMAG berechtigt, den vorliegenden Vertrag per Datum der Sitzverlegung aufzulösen. Eine Adressänderung kann via Customer Care (online.sales@amag.ch) vorgenommen werden.

12.11 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

Soweit dies zur Abwicklung des Abovertrags oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, wird der Kunde AMAG alle erforderlichen Informationen zugänglich machen, z.B. über andere Nutzer des Fahrzeugs, insbesondere, wenn diese eine Verkehrsregelverletzung begangen haben, über eine drohende Beschlagnahme des Fahrzeugs durch eine Behörde etc.. AMAG ist berechtigt, diese Informationen und Personendaten an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Der Verlust von Schlüsseln oder sonstigem Zubehör zum Fahrzeug ist AMAG unverzüglich zu melden.

13. Fahrzeugrückgabe

 

13.1 Zustand und Rückgabeort

Nach Beendigung der Abodauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist das Fahrzeug vom Kunden vollgetankt, in unbeschädigtem, gereinigtem, verkehrssicherem, dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entsprechendem Zustand mit allen Schlüsseln und zugehörigen Komponenten und Dokumenten zurückzugeben. Für die Rückgabe des Fahrzeugs vereinbaren AMAG und der Kunde Datum und Zeit. Das Fahrzeug kann vom Kunden in einem AMAG Betrieb zurückgegeben werden. Eine Abholung des Fahrzeuges beim Kunden zuhause ist ausgeschlossen.

13.2 Mehrkilometer

Sofern der Kunde mehr Kilometer während der Abodauer zurückgelegt hat, als vereinbart, werden ihm in der Schlussabrechnung die Kosten für die Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer.


Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

13.3 Rücknahmeprotokoll

Bei Rückgabe wird im Beisein des Kunden oder seines Vertreters über den Zustand des Fahrzeugs ein Rücknahmeprotokoll erstellt, das die Rücknahme des Fahrzeugs inklusive zugehöriger Komponenten und Dokumente sowie feststellbarer Schäden festhält. Unterlässt es der Kunde, persönlich bei der Rückgabe anwesend zu sein, gilt das Rücknahmeprotokoll auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt.

13.4 Haftung für Schäden und fehlende Gegenstände

Der Kunde haftet für alle fehlenden Fahrzeuggegenstände, wie Schlüssel etc., sowie für die erforderlichen Reparatur- und Instandstellungsarbeiten, die auf vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Kunden oder Personen, für die er gemäss Abovertrag verantwortlich ist, verursacht wurden.

Übliche Gebrauchsspuren wie beispielsweise kleine Steinschlagspuren, Kratzer in der Nähe des Tankdeckels, der Türgriffe und Kofferraumgriffe gelten nicht als vom Kunden verursachte Schäden. Was als übliche Gebrauchsspuren gilt, ist dem Schadenskatalog zu entnehmen.

13.5 Unterlassung der Rückgabe

Bringt der Kunde das Fahrzeug nicht am vereinbarten Datum rechtzeitig am vereinbarten Ort zurück, ist AMAG nach einmaliger fruchtloser Mahnung berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden bei ihm abholen zu lassen, ohne dass es dazu eines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung bedarf. AMAG und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Rücknahme des Fahrzeugs berechtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.

13.6 Übernahme des Fahrzeuges nach Abodauer

Alternativ zur Fahrzeugrückgabe kann der Kunde das Fahrzeug käuflich erwerben oder ein Leasing abschliessen. Der Kaufpreis sowie die Leasingkonditionen werden dem Kunden nach Ende der Abodauer bei Interesse bekanntgegeben. Die näheren Einzelheiten und Bedingungen werden in einem separaten Kaufvertrag geregelt.

13.7 Schlussabrechnung

Nach Rückgabe des Fahrzeugs erstellt AMAG eine Schlussabrechnung mit folgenden Elementen:

a)     gegebenenfalls Kosten für eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Abo-Kilometer gemäss vereinbartem Satz für Mehrkilometer;

b)     gegebenenfalls Kosten für eine Behebung von Schäden, welche nicht der normalen Abnützung entsprechen

c)      gegebenenfalls Kosten für den Ersatz bzw. die Wiederbeschaffung von Dokumenten, Schlüsseln und weiterem Zubehör.

Die Schlussabrechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

14. Vorzeitige Vertragsauflösung

Beide Parteien sind berechtigt, den Abovertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.


Als wesentliche Vertragsverletzungen durch den Kunden gelten insbesondere:

a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen

b) Anmeldung des Privatkonkurses oder die Stellung eines Insolvenzantrages

c) Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand

d) Entzug des Fahrausweises

e) Nicht vertragsgemässe Nutzung des Fahrzeugs

f) Entfernung des Adapters zur Aufzeichnung von Telemetriedaten (autoSense)

g) Verletzung der vertraglichen Pflichten

h) Fehlende Kooperation in Schadensfällen

i) Verletzung von Geldwäschereivorschriften oder anderer gesetzlicher Vorschriften, die für AMAG ein Reputationsrisiko zur Folge haben könnten

Als wesentliche Vertragsverletzungen durch AMAG gelten insbesondere:

a)     Länger andauernde Verunmöglichung der Fahrzeugnutzung aus technischen Gründen, welche durch AMAG nicht innert nützlicher Frist behoben werden können. Dazu zählt auch ein durch einen Unfall hervorgerufener Totalschaden des Fahrzeuges. AMAG steht das Recht zu, dem Kunden ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

14.1 Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung

Als Datum einer vorzeitigen Vertragsauflösung gilt das effektive Rückgabedatum des Fahrzeuges an die AMAG.

Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden, werden wie folgt berechnet:

·         Die vereinbarte Abogebühr ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.

·         Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt.  

·         Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.

Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzungen durch AMAG, werden wie folgt berechnet:

·         Die vereinbarte Abogebühr ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.

·         Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. 

·         Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.

15. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet AMAG in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der AMAG sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt AMAG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;

• Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);

• unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;

• höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch AMAG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

16. Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch AMAG gilt die Datenschutzerklärung der AMAG Gruppe.

16.1 Fahrdaten

In Ergänzung zu ebenfalls Vertragsbestandteil bildenden Datenschutzbestimmungen nimmt der Kunde zustimmend davon Kenntnis, dass AMAG im Rahmen des autoSense Systems laufend elektronisch über sämtliche Fahrzeugdaten informiert wird, insbesondere über den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs. Hierfür wird ein Adapter im Fahrzeug angebracht, der es erlaubt, die entsprechenden Daten auszulesen. Dieser Adapter darf nicht entfernt werden.

17. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Abobedingungen ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser Allgemeinen Abobedingungen insgesamt.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMAG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der AMAG Automobil und Motoren AG in Cham, ZG. AMAG Automobil und Motoren AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt. 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Abobedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der AMAG Automobil und Motoren AG (nachfolgend AMAG), Alte Steinhauserstrasse 1, 6330 Cham,  und dem Abonennten (nachfolgend Kunde) eines von AMAG gestellten Fahrzeugs.

AMAG behält sich das Recht vor, die Abobedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist aber jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts geltende Version dieser Abobedingung, welche für dieses Rechtsgeschäft nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Abobedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange das Produkt im Onlineshop angepriesen wird.

2. Abbildung des Produkts und Produktbeschreibung

Beim angebotenen Fahrzeug handelt es sich um ein konkret vorhandenes Fahrzeug. Es kann immer zu Abweichungen zwischen dem Produktfoto und dem Original kommen. Das Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration. Die tatsächliche Ausstattung kann von der aufgelisteten Ausstattung in der Produktbeschreibung aufgrund der entsprechenden Länderkonfigurationen abweichen.

3. Merkmale des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist im Onlineshop beschrieben. Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich nicht um einen Unfallwagen (Fahrzeug, welches einen Unfallschaden erlitten hat mit erheblicher Beschädigung (z.B. der Chassis-Struktur / Chassisrahmen o.ä.)). Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem im Abovertrag beschriebenen Fahrzeug bezüglich Form, Farbton oder im Lieferumfang bleiben vorbehalten. AMAGist jedoch nicht verpflichtet, eine geänderte Ausführung zu liefern. Messwerte und Daten, die in Prospekten, Listen oder andernorts aufgeführt sind, stellen blosse Näherungswerte dar. Die Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung für das Fahrzeugmodell zum Zeitpunkt der Offerte bzw. des Abovertrages, erhoben im gesetzlichen Testbetrieb. Aus technischen Gründen oder aufgrund individueller Konfiguration ist es möglich, dass die Angaben des Fahrzeugs davon abweichen. Je nach Fahrweise ergeben sich in der Praxis abweichende Verbrauchswerte. Die Angabe zur Energie-Effizienzklasse entspricht der Einteilung zum Zeitpunkt der Offerte bzw. Abovertrages. Aufgrund jährlicher gesetzlicher Anpassungen kann das Fahrzeug im Zeitpunkt der Auslieferung (bei unveränderten Werten) eine andere Effizienzklasse bekommen.

4. Vertragsabschluss 

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an handlungsfähige natürliche oder juristische Person mit festem Wohnsitz in der Schweiz. Der Kunde muss über einen gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie und über eine nach Ermessen von AMAG ausreichende Bonität verfügen bzw. sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befinden. Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss wird durch AMAG überprüft. Dazu wird der Kunde gebeten, verschiedene Angaben zu seiner Person und seinen finanziellen Verhältnissen zu machen und entsprechende Dokumente vorzulegen. Der Abovertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen zustande, sobald der Kunde die schriftliche Bestellbestätigung per E-Mail erhalten hat, unter der Bedingung der Verfügbarkeit und einer positiven Bonität.

4.1 Nutzung

Der Kunde darf das Fahrzeug ausschliesslich für private und gewerbliche Zwecke gebrauchen. Er darf das Fahrzeug weder für Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder andere Wettfahrten, für Transporte von Gefahrgütern sowie für Teilnahmen an Fahrsicherheitstrainings oder für ähnliche Zwecke gebrauchen.

4.1.1 Nutzung für den gewerblichen Personentransport

Die Nutzung des Fahrzeuges für den gewerblichen Personentransport (Taxi, Uber, etc.) ist verboten.

4.2 Nutzungsberechtigte

Der Kunde darf das Fahrzeug auch Dritten (nachfolgend „Nutzungsberechtigte”) zum Gebrauch überlassen, sofern diese die für den Kunden geltenden Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die in diesen Allgemeinen Abobedingungen aufgeführten Pflichten einzuhalten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte diese Voraussetzungen jederzeit erfüllt und ist als Vertragspartner von AMAG für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Nutzungsberechtigten verantwortlich. Der Kunde gibt AMAG die Personalien des Nutzungsberechtigten auf Anfrage bekannt, wobei er zuvor sicherstellt, dass der Nutzungsberechtigte darüber und über die damit einhergehende Datenbearbeitung informiert ist.

4.3 Fahrten ins Ausland

Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Im Ausland darf das Fahrzeug ebenfalls (z.B. zu Ferienzwecken) gefahren werden. Der Auslandseinsatz ist auf folgende Länder beschränkt:

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grossbritannien, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikanstaat.

Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, allfällige hierfür zusätzlich erforderlichen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten oder Verbandskasten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

5. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

5.1 Laufzeiten Abo

Der Kunde und AMAG vereinbaren eine Mindestlaufzeit sowie eine Höchstlaufzeit. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist im Kundenkonto ersichtlich und beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.  Die Höchstlaufzeit beträgt 24 Monate.

Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat bis zur ordnungsgemässen Kündigung oder bis zur Erreichung der Höchstlaufzeit.

5.2 Kündigungsfrist

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jede Partei das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Abo Monats (abhängig vom Datum der Übergabe des Fahrzeugs) kündigen. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung gemäss Ziffer 14. Eine Rückgabe des Fahrzeugs vor dem letzten Tag eines Abo Monats führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und somit auch nicht zu einer anteiligen Berechnung des letzten Abo Monats. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Auflösung des Vertrags gemäss Ziffer 14.


AMAG behält sich vor, sowohl fahrzeugabhängige Preise als auch fahrzeugunabhängige Preise anzupassen und kommuniziert dies dem Kunden schriftlich. Für die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen.

5.3 Fahrzeugaustausch

Ein Fahrzeugwechsel auf Wunsch des Kunden ist innerhalb der Mindestlaufzeit nicht möglich. Wechselt der Kunde das Fahrzeug nach Ende der Mindestlaufzeit, so beginnt für das neue Fahrzeug eine neue Mindestlaufzeit. Eine Anrechnung der Vertragsdauer des vorherigen Fahrzeugs auf die neue Mindestlaufzeit für das neue Fahrzeug ist nicht möglich.

6. Abogebühr sonstige Zahlungspflichten

6.1 Abogebühr

Die Gebühr für den ersten Abo-Monat wird über die hinterlegte Kreditkarte des Kunden am Tag der Fahrzeugübergabe belastet.  Für alle darauffolgenden Nutzungsmonate wird die Kreditkarte des Kunden in Höhe der festgelegten Abogebühr jeweils am gleichen Tag des Monats belastet wie die Übernahme stattgefunden hat. Die monatliche Belastung der Kreditkarte erfolgt über einen von der AMAG ermächtigten Zahlungsdienstleister.

6.2 Zahlungsverzug oder Ablauf der Kreditkarte

6.2.1 Kreditkarte ungültig

Der Kunde wird vom durch AMAG eingesetzten Zahlungsdienstleister auf seine auslaufende Kreditkarte hingewiesen. Falls die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte des Kunden ausgelaufen ist, wird der Kunde durch eine E-Mail aufgefordert die Kreditkarteninformationen zu aktualisieren.

6.3 Zahlungsausfall, Zahlungsverzug

Kann die Rate über die Kreditkarte während einer Woche nach dem Zahltag nicht eingezogen werden, erhält der Kunde eine Mahnung. Wird dieser Mahnung mit einer Frist von fünf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde die Kündigung des Vertrags sowie die Aufforderung, das Fahrzeug zurückzugeben und offene sowie geschuldete Rechnungen bei der Rückgabe zu begleichen.

6.4 Kilometerpakete

Sofern die gewählte Laufleistung durch den Kunden am Ende der Laufzeit überschritten werden, werden die Mehrkilometer am Ende der Laufzeit an den Kunden verrechnet. Dabei verrechnet AMAG dem Kunden ein Preis von CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Nicht gefahrenen Kilometer innerhalb eines Monats der Laufzeit werden auf die Folgemonate der Laufzeit übertragen.


Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

6.5 Zusätzliche Gebühren

Zu den zusätzlich geschuldeten Vergütungen für Umtriebskosten von AMAG gehören:

a) Adressnachforschung CHF 25

b) Mahnung CHF 30

c) Betreibung CHF 50 + effektive externe Kosten der Betreibung

d) Rückholung des Fahrzeugs bei Vertragsverletzungen CHF 500

e) Entfernung starker Verschmutzung allgemein CHF 250

f) Entfernung starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Tiere CHF 250

g) Entfernung starke Verschmutzung des Fahrzeugs durch Rauchen CHF 450

h) Unabhängiger Gutachter bei Meinungsverschiedenheit CHF 800

6.6 Sonstiges

Sämtliche im Zusammenhang mit dem Abovertrag geschuldeten Zahlungen verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erfährt der Satz für die Mehrwertsteuer eine Veränderung, werden die monatliche Gebühr und die weiteren in diesen Allgemeinen Abobedingungen vorgesehenen Vergütungen entsprechend angepasst. Die gleiche Regelung gilt für sonstige für das Vertragsverhältnis relevante neu eingeführte oder erhobene öffentlich-rechtliche Abgaben.

7. Eigentum und Verfügungsberechtigung

7.1 Eigentumsverhältnisse

Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum der AMAG. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug zur Sicherung von Ansprüchen gegen AMAG sind ausgeschlossen.

Verfügungen über das Fahrzeug und Zubehör sind untersagt (z.B. Verkauf, Verpfändung, Schenkung). Die AMAG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt (Verbot des Halterwechsels) eintragen zu lassen. Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf es nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.

7.2 Einlösung und Kontrollschilder

Das Fahrzeug wird auf AMAG beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst. Im Fahrzeugausweis wird der Code 178 «Halterwechsel verboten» und als Standortadresse Name und Adresse des Kunden eingetragen. Die Kontrollschilder werden anhand des Wohnkantons des Kunden vergeben. Es können keine bestehenden Kontrollschilder des Kunden von AMAG übernommen werden. Bei einem späteren Erwerb des Autos durch den Kunden, kann kein Anspruch auf das während der Abolaufzeit angebrachte Kontrollschild geltend gemacht werden.

7.3 Verfügungsberechtigung

AMAG ist als Eigentümerin des Fahrzeugs zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Fahrzeugs vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet AMAG hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich das Fahrzeug befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat der Kunde die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

8. Verfügbarkeit

AMAG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt kann es sein, dass dieses im Onlineshop erscheint, aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts ändern.

9. Fahrzeugübernahme

Das gebuchte Fahrzeug wird durch den Kunden in einem AMAG Betrieb oder bei Heimlieferung am Wohnsitz des Kunden übernommen. Der Termin der Übergabe wird zwischen AMAG und dem Kunden abgestimmt. Das Fahrzeug wird vollgetankt / vollgeladen und mit der aktuell gültigen Vignette übergeben. Bei einer Heimlieferung gehen der verbrauchte Treibstoff bzw. Strom zu Lasten des Kunden. Mit der Übergabe des Fahrzeuges beginnt die vereinbarte Vertragslaufzeit.

9.1 Identifikation

Bei der Übernahme des Fahrzeugs muss sich der Kunde ausweisen können und einen gültigen Führerausweis vorlegen. Der Kunde muss persönlich vor Ort sein.

9.2 Übergabeprotokoll

Bei der Übernahme wird ein durch den Kunden zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel im Übergabeprotokoll zu vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Fahrzeug ist die Übernahme durch den Kunden zu verweigern.

Soweit der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bestanden, trägt er dafür die Beweislast.

10. Übersicht der inkludierten Leistungen

In der monatlichen Gebühr  sind inbegriffen:

a) der Gebrauch des Fahrzeugs während der Abodauer im Rahmen der im vereinbarten Leistungspaket gewählten monatlichen Freikilometer

b) Sommer- und Winterreifen inklusive deren Wechsel und Einlagerung dieser

c) Autobahnvignette der Schweiz für das Jahr in dem der Abovertrag startet

d) Sämtliche Zulassungsgebühren, Fahrzeugsteuern und -abgaben

e) Versicherungen gemäss Ziffer 10.6

f) alle anfallenden Services, Verschleissarbeiten und Reparaturen, soweit die nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden

g) Gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.7% (Stand 01.01.2021). AMAG Automobil und Motoren AG, 6330 Cham, MWST-Nr.: CHE-499.644.421 MWST


Alle übrigen mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für die Kosten für Kraftstoffverbrauch, Kosten für Strom, Ladeinfrastruktur, Ladekarte, Wischwasser, AdBlue, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder im Hinblick auf die Rückgabe des Fahrzeugs, Mautgebühren für ausländische Strassen, etc.

10.1 Inspektion/Unterhalt/Verschleiss

Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu gebrauchen und die Niveaustände für Öl, Wasser sowie den Reifendruck regelmässig zu überprüfen. Es darf nur in einem sicheren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand gefahren werden.

10.1.1 Terminvereinbarung

Der Kunde bringt das Fahrzeug in den Service, sobald das Fahrzeug einen Service anzeigt. Das Fahrzeug darf ausschliesslich in AMAG Betrieben unterhalten und repariert werden. Die Kosten für Inspektion und Unterhalt trägt AMAG. Alle AMAG Betriebe sind auf www.amag.ch abrufbar.

Durchführung von Servicearbeiten oder anderen Arbeiten in einem Nicht AMAG Betrieb sind verboten und die daraus entstehenden Kosten sowie allfällige Rückbau- und/oder Kontrollarbeiten durch einen AMAG Betrieb gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen hierbei sind Reparaturarbeiten infolge Panne im Ausland.

Der Kunde kann im AMAG Betrieb in seiner Nähe via Online Termin Vereinbarung (www.amag.ch) oder via Telefon einen Servicetermin buchen. Bei Fragen oder Unsicherheit kann jederzeit das Customer Care Center (online.sales@amag.ch) der AMAG kontaktiert werden.

10.1.2 Ersatzwagen bei längerem Werkstattaufenthalt

Im Falle von den nachstehend aufgeführten Werkstattarbeiten am Fahrzeug, welche länger als 2 Stunden dauern, bietet AMAG dem Kunden für den Zeitraum der Werkstattarbeiten ein Ersatzfahrzeug an, damit der Kunde durch die Werkstattarbeit keinen Fahrzeugausfall erfährt: Garantiearbeiten, Service und Inspektion sowie bei unverschuldetem Reparaturbedarf. Bei Werkstattarbeiten unter 2 Stunden sowie bei einem Reifenwechsel besteht kein Anspruch auf Ersatzmobilität. Der Typ des Ersatzwagens richtet sich nach der Verfügbarkeit. Es wird so weit möglich auf die Bedürfnisse des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf ein konkretes Modell als Ersatzwagen besteht nicht.

10.2 Verkehrszulassung und -steuern

Sämtliche Kosten für die Verkehrszulassung sowie die anfallenden Verkehrssteuern trägt die AMAG.

10.3 Autobahnvignette

Das Fahrzeug wird mit einer gültigen Vignette dem Kunden übergeben. Falls sich die Vertragsdauer über einen Jahreswechsel erstreckt, ist der Kunde für den Wechsel der Vignette verantwortlich. Die Kosten für die neue Vignette gehen zu Lasten des Kunden.

10.4 Bereifung

AMAG stellt bei Übergabe des Fahrzeugs die richtige Bereifung sicher und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Grösse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung.

10.4.1 Saisonwechsel

Der Kunde ist verantwortlich rechtzeitig einen saisonal erforderlichen Wechsel von Winter- bzw. Sommerreifen zu organisieren. Den genauen Zeitpunkt des Reifenwechsels stimmt der Kunde direkt mit einem AMAG Betrieb ab. Die demontierten Reifen werden bei AMAG eingelagert. Der Reifenwechsel sowie die Einlagerung sind für den Kunden kostenlos.

10.5 Flüssigkeiten

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese in einem AMAG Betrieb auffüllen lassen und ggf. kontrollieren lassen, ob eine Leckage besteht:

§  Motorenöl

§  Getriebeöl

§  Servoöl

§  Bremsflüssigkeit

§  Kühlflüssigkeit

Die Kosten trägt dabei AMAG.

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese selbstständig auffüllen:

§  Wischwasser

§  Treibstoffe aller Art inkl. AdBlue

Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

10.6 Versicherung

Das Fahrzeug verfügt für die Dauer des Vertragsverhältnisses über:

a)     eine gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

b)     eine Vollkaskoversicherung im Falle der Kollision

c)      eine Teilkaskoversicherung

d)     eine Parkschadenversicherung Plus

e)     einen Grobfahrlässigkeitsschutz (Verzicht auf das gesetzliche Rückgriffsrecht bzw. Kürzungsrecht)


Die Versicherungskosten sind in der Abogebühr inbegriffen. Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.


Selbstbehalte:

Haftpflichtversicherung: CHF 0 / CHF 2’000*

Vollkaskoversicherung (Kollision): CHF 1'000 / CHF 3’000*

Teilkaskoversicherung: CHF 0 / CHF 0*

Parkschaden: CHF 0 / CHF 0*

*Gilt nur für Lenker unter 25 Jahren.

10.6.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Zusätzlich zum Abovertrag gelten die betreffenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG in ihrer jeweils geltenden, online verfügbaren Fassung [Versicherungen für Privatpersonen – Zurich Schweiz], deren Bestimmungen den vorliegenden Regelungen im Konfliktfall vorgehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der AVB einzuhalten, wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

10.6.2 Ausschlüsse

10.6.2.1 Haftpflichtversicherung

Kein Versicherungsschutz besteht für:

1.     Sachschäden

Ansprüche aus Sachschäden des Halters, Schäden am versicherten Fahrzeug, Anhänger sowie für Schäden an den an diesen Fahrzeugen angebrachten Sachen oder Tieren und Sachen, die damit befördert werden. Mitversichert sind jedoch Schäden an Gegenständen, die andere Personen mit sich führen, wie Reisegepäck und dergleichen.

2.      Rennen und ähnliche Fahrten

Ansprüche aus Unfällen bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, allen Fahrten auf Rennstrecken sowie dazugehörenden Nebenstrecken. Bei Veranstaltungen dieser Art in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sind Ansprüche Dritter im Sinne von Art. 72 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) jedoch nur ausgeschlossen, wenn für die betreffende Veranstaltung die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht.

3.      Unerlaubte Fahrten

Die Haftpflicht des Lenkers, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt, unerlaubt Personen mitnimmt oder von Personen, die dem Lenker das versicherte Fahrzeug überlassen, obwohl sie diese Mängel hätten erkennen können.

4.      Nicht bewilligte Fahrten

Die Haftpflicht im Zusammenhang mit Fahrten, die gesetzlich oder behördlich nicht bewilligt sind und die Haftpflicht von Personen, die das anvertraute Fahrzeug zu Fahrten verwenden, zu denen sie nicht ermächtigt sind.

 5.      Strolchenfahrten

Die Haftpflicht von Personen, die das versicherte Fahrzeug zum Gebrauch entwendet haben, und diejenige des Lenkers, der von der Entwendung wusste oder hätte wissen können.

6.      Verbrechen

Ansprüche aus Unfällen im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.

7.      Kernenergie

Ansprüche aus Schäden, für welche nach der Gesetzgebung über die Kernenergie gehaftet wird.

10.6.2.2 Rückgriff

Die gesetzlichen Bestimmungen geben dem Geschädigten das Recht, seine Forderungen direkt gegenüber Zurich geltend zu machen. Aus diesem Grunde können die Ausschlüsse gemäss

1.      Unerlaubte Fahrten,

2.      Nicht bewilligte Fahrten,

3.      Strolchenfahrten,

4.      Verbrechen

dem Geschädigten nicht entgegengehalten werden. Wenn gesetzliche oder vertragliche Gründe den Versicherungsschutz einschränken, (z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand) oder aufheben (z.B. Fahren ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis) kann Zurich ihre Aufwendungen von den Versicherten teilweise oder ganz zurückfordern. Ebenso kann Zurich ihre Aufwendungen zurückfordern, wenn sie Leistungen erbringen muss, obwohl die Versicherung bereits erlöschen ist.

10.6.2.3 Kaskoversicherung

 

Nicht versichert sind:

1.      Betriebsschäden

§  Betriebs-, Bruch- und Abnützungsschäden,

§  Schäden aus Bedienungsvorgängen und wegen Einfüllen von falschen Kraftstoffen/Flüssigkeiten,

§  Schäden wegen Ölmangels,

§  Schäden infolge Fehlens oder Einfrierens des Kühlwassers,

§  Schäden, welche ausschliesslich die Batterien betreffen,

§  Schäden durch das Ladegut (ausser im Anschluss an ein unter Kollision versichertes Ereignis).

2.      Minderwert und Nutzungsausfall

Minderwert (Reduktion des Marktwertes aufgrund einer Reparatur, geringere Leistungs- oder Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges) sowie Nutzungsausfall.

3.      Rennen und ähnliche Fahrten

Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, bei allen Fahrten auf Rennstrecken und dazugehörenden Nebenstrecken.

4.      Unerlaubte Fahrten

Schäden bei Führung des Fahrzeuges durch einen Lenker, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt oder unerlaubt Personen mitnimmt, sofern der Versicherte diese Mängel hätte kennen können.

5.      Nicht bewilligte Fahrten

Schäden bei Fahrten, die behördlich oder gesetzlich nicht bewilligt sind.

6.      Alkohol/Verletzung der Verkehrsregeln

Schäden, wenn der Lenker im Zeitpunkt des Unfalles einen Blutalkoholgehalt von 1.6‰ (Minimalwert) oder mehr aufweist oder fahrunfähig ist, weil er unter Medikamenten mit betäubender Wirkung oder Drogen steht. Wurde keine Blutprobe, sondern eine Atem- Alkoholprobe vorgenommen, gilt dasselbe bei einer Atem-Alkoholkonzentration von 0.80 mg/l oder mehr. Ebenso Schäden durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG.

7.      Besondere Diebstahlereignisse

§  Diebstahl von Kraftstoffen

8.      Verbrechen

Schäden im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.

9.      Ausnahmezustand

Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, dass die Schäden nachweislich mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen.

Schäden bei inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult), es sei denn, die zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens wurden nachweislich getroffen; Schäden während der behördlichen Requisition des Fahrzeuges.

10.6.3 Haftung für nicht gedeckte Schäden

Werden Versicherungsleistungen für Haftpflicht- und Kaskoschäden gemäss Ziffer 10.6.2 wegen schuldhaften Verhaltens des Kunden ausgeschlossen oder gekürzt, ist AMAG berechtigt, den von der Versicherung nicht gedeckten Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Der Kunde trägt im Rahmen der Kasko- und Haftpflichtversicherung gemäss Ziffer 10.6 im Schadenfall den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt

11. Pannen und Schadenfälle

11.1 Verhalten bei einer Panne

Bei einer Panne ist die Pannenhilfe von Totalmobil! zu verständigen:

Telefon:         +41 848 024 365

11.2 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl, Wildschaden

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sowie der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte muss der Kunde unverzüglich die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

11.3 Meldung von Schäden

Bei Schäden jeder Art hat der Kunde AMAG innerhalb von fünf (5) Werktagen mittels des Online-Schadensformular oder via Link im Kundendashboard zu benachrichtigen. Der Kunde hat dabei das Schadensformular der Versicherung vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Für verspätete Schadensmeldungen oder durch den Kunden zu vertretene Verzögerungen bei der Schadensabwicklung behält sich AMAG das Recht vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Zudem behält sich AMAG das Recht vor, finanzielle Einbussen, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung oder fehlende Mitwirkungspflicht direkt oder indirekt verursacht werden, vom Kunden zurückzufordern.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Kunde hat die Weisungen von AMAG und/oder der Versicherung bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen.

11.4 Nicht gedeckte Schäden

Schäden am Fahrzeug (inkl. Bagatellschäden wie z.B. kleinere, auspolierbare Lackschäden oder Ersatz kleiner geschraubter oder gesteckter Bauteile), die nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind oder unter den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung fallen, sowie den vollen Selbstbehalt bei Kollisionsschäden, trägt der Kunde.

11.5 Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat AMAG das Recht, den Vertrag fristlos aufzulösen.

12. Pflichten des Kunden

12.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Er hat alle Verkehrsregeln im In- und Ausland zu beachten. Bei Fahrten ins Ausland hat der Kunde alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz]  bestellt werden.

12.2 Einhaltung von Betriebs- und Servicevorschriften

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Das Fahrzeug ist stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das Transportieren von entzündlichen, explosiven, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen ist verboten.

12.3 Kontrollschilder

Der Kunde darf mit dem Fahrzeug öffentliche Strassen nicht ohne die von AMAG angebrachten Kontrollschilder befahren. Der Wechsel von Kontrollschildern oder deren Anbringung an anderen Fahrzeugen ist unzulässig.

12.4 Kraftstoff

Der Kunde hat die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen über den zu verwendenden Kraftstoff zu beachten. Darunter fallen neben Benzin und Diesel auch Strom sowie jegliche andere Möglichkeiten, ein Fahrzeug anzutreiben. Die durch das falsche Tanken entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.

12.5 Sauberkeit und Rauchverbot

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird und dass das Fahrzeug sauber gehalten wird. Das Rauchverbot gilt auch für e-Zigaretten.

12.6 Tiertransport

Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.

 

12.7 Ausbauten, Einbauten, Beschriftungen

Ausbauten, Einbauten und Beschriftungen des Fahrzeugs sind dem Kunden freigestellt, sofern dadurch dessen Wert nicht beeinträchtigt wird. Einbauten und Beschriftungen gehen nach Wahl von AMAG entweder ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung in das Eigentum von AMAG über oder sind vor der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden auf seine Kosten zur Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs entfernen zu lassen.

12.8 Diebstahlsicherung

Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl angemessen zu sichern. Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen und ordnungsgemäss verriegelt sein.

12.9 Geldstrafen und Bussen

Bussen und Geldstrafen für vom Kunden verschuldete Verkehrsregelverstösse sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Er hat AMAG als Fahrzeughalterin von solchen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.

12.10 Adressänderung

Der Kunde hat AMAG jeden geplanten Domizilwechsel rechtzeitig zu melden. Beabsichtigt er, sein Domizil ins Ausland zu verlegen, ist AMAG berechtigt, den vorliegenden Vertrag per Datum der Sitzverlegung aufzulösen. Eine Adressänderung kann via Customer Care (online.sales@amag.ch) vorgenommen werden.

12.11 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

Soweit dies zur Abwicklung des Abovertrags oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, wird der Kunde AMAG alle erforderlichen Informationen zugänglich machen, z.B. über andere Nutzer des Fahrzeugs, insbesondere, wenn diese eine Verkehrsregelverletzung begangen haben, über eine drohende Beschlagnahme des Fahrzeugs durch eine Behörde etc.. AMAG ist berechtigt, diese Informationen und Personendaten an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Der Verlust von Schlüsseln oder sonstigem Zubehör zum Fahrzeug ist AMAG unverzüglich zu melden.

13. Fahrzeugrückgabe

 

13.1 Zustand und Rückgabeort

Nach Beendigung der Abodauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist das Fahrzeug vom Kunden vollgetankt, in unbeschädigtem, gereinigtem, verkehrssicherem, dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entsprechendem Zustand mit allen Schlüsseln und zugehörigen Komponenten und Dokumenten zurückzugeben. Für die Rückgabe des Fahrzeugs vereinbaren AMAG und der Kunde Datum und Zeit. Das Fahrzeug kann vom Kunden in einem AMAG Betrieb zurückgegeben werden. Eine Abholung des Fahrzeuges beim Kunden zuhause ist ausgeschlossen.

13.2 Mehrkilometer

Sofern der Kunde mehr Kilometer während der Abodauer zurückgelegt hat, als vereinbart, werden ihm in der Schlussabrechnung die Kosten für die Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer.


Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

13.3 Rücknahmeprotokoll

Bei Rückgabe wird im Beisein des Kunden oder seines Vertreters über den Zustand des Fahrzeugs ein Rücknahmeprotokoll erstellt, das die Rücknahme des Fahrzeugs inklusive zugehöriger Komponenten und Dokumente sowie feststellbarer Schäden festhält. Unterlässt es der Kunde, persönlich bei der Rückgabe anwesend zu sein, gilt das Rücknahmeprotokoll auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt.

13.4 Haftung für Schäden und fehlende Gegenstände

Der Kunde haftet für alle fehlenden Fahrzeuggegenstände, wie Schlüssel etc., sowie für die erforderlichen Reparatur- und Instandstellungsarbeiten, die auf vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Kunden oder Personen, für die er gemäss Abovertrag verantwortlich ist, verursacht wurden.

Übliche Gebrauchsspuren wie beispielsweise kleine Steinschlagspuren, Kratzer in der Nähe des Tankdeckels, der Türgriffe und Kofferraumgriffe gelten nicht als vom Kunden verursachte Schäden. Was als übliche Gebrauchsspuren gilt, ist dem Schadenskatalog zu entnehmen.

13.5 Unterlassung der Rückgabe

Bringt der Kunde das Fahrzeug nicht am vereinbarten Datum rechtzeitig am vereinbarten Ort zurück, ist AMAG nach einmaliger fruchtloser Mahnung berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden bei ihm abholen zu lassen, ohne dass es dazu eines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung bedarf. AMAG und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Rücknahme des Fahrzeugs berechtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.

13.6 Übernahme des Fahrzeuges nach Abodauer

Alternativ zur Fahrzeugrückgabe kann der Kunde das Fahrzeug käuflich erwerben oder ein Leasing abschliessen. Der Kaufpreis sowie die Leasingkonditionen werden dem Kunden nach Ende der Abodauer bei Interesse bekanntgegeben. Die näheren Einzelheiten und Bedingungen werden in einem separaten Kaufvertrag geregelt.

13.7 Schlussabrechnung

Nach Rückgabe des Fahrzeugs erstellt AMAG eine Schlussabrechnung mit folgenden Elementen:

a)     gegebenenfalls Kosten für eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Abo-Kilometer gemäss vereinbartem Satz für Mehrkilometer;

b)     gegebenenfalls Kosten für eine Behebung von Schäden, welche nicht der normalen Abnützung entsprechen

c)      gegebenenfalls Kosten für den Ersatz bzw. die Wiederbeschaffung von Dokumenten, Schlüsseln und weiterem Zubehör.

Die Schlussabrechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

14. Vorzeitige Vertragsauflösung

Beide Parteien sind berechtigt, den Abovertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.


Als wesentliche Vertragsverletzungen durch den Kunden gelten insbesondere:

a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen

b) Anmeldung des Privatkonkurses oder die Stellung eines Insolvenzantrages

c) Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand

d) Entzug des Fahrausweises

e) Nicht vertragsgemässe Nutzung des Fahrzeugs

f) Entfernung des Adapters zur Aufzeichnung von Telemetriedaten (autoSense)

g) Verletzung der vertraglichen Pflichten

h) Fehlende Kooperation in Schadensfällen

i) Verletzung von Geldwäschereivorschriften oder anderer gesetzlicher Vorschriften, die für AMAG ein Reputationsrisiko zur Folge haben könnten

Als wesentliche Vertragsverletzungen durch AMAG gelten insbesondere:

a)     Länger andauernde Verunmöglichung der Fahrzeugnutzung aus technischen Gründen, welche durch AMAG nicht innert nützlicher Frist behoben werden können. Dazu zählt auch ein durch einen Unfall hervorgerufener Totalschaden des Fahrzeuges. AMAG steht das Recht zu, dem Kunden ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

14.1 Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung

Als Datum einer vorzeitigen Vertragsauflösung gilt das effektive Rückgabedatum des Fahrzeuges an die AMAG.

Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden, werden wie folgt berechnet:

·         Die vereinbarte Abogebühr ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.

·         Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt.  

·         Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.

Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzungen durch AMAG, werden wie folgt berechnet:

·         Die vereinbarte Abogebühr ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.

·         Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. 

·         Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.

15. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet AMAG in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der AMAG sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt AMAG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;

• Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);

• unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;

• höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch AMAG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

16. Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch AMAG gilt die Datenschutzerklärung der AMAG Gruppe.

16.1 Fahrdaten

In Ergänzung zu ebenfalls Vertragsbestandteil bildenden Datenschutzbestimmungen nimmt der Kunde zustimmend davon Kenntnis, dass AMAG im Rahmen des autoSense Systems laufend elektronisch über sämtliche Fahrzeugdaten informiert wird, insbesondere über den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs. Hierfür wird ein Adapter im Fahrzeug angebracht, der es erlaubt, die entsprechenden Daten auszulesen. Dieser Adapter darf nicht entfernt werden.

17. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Abobedingungen ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser Allgemeinen Abobedingungen insgesamt.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMAG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der AMAG Automobil und Motoren AG in Cham, ZG. AMAG Automobil und Motoren AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt. 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der AMAG Automobil und Motoren AG (nachfolgend AMAG), Alte Steinhauserstrasse 1, 6330 Cham, als Vermieter und dem Mieter eines von AMAG vermieteten Fahrzeugs (nachfolgend Kunde).

 

AMAG behält sich das Recht vor, die Mietbedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist aber jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts geltende Version dieser Mietbedingung, welche für dieses Rechtsgeschäft nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange das Produkt im Onlineshop angepriesen wird.

2. Abbildung des Produkts und Produktbeschreibung

Beim angebotenen Fahrzeug handelt es sich um ein konkret vorhandenes Fahrzeug. Es kann immer zu Abweichungen zwischen dem Produktfoto und dem Original kommen. Das Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration. Die tatsächliche Ausstattung kann von der aufgelisteten Ausstattung in der Produktbeschreibung aufgrund der entsprechenden Länderkonfigurationen abweichen.

3. Merkmale des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist im Onlineshop beschrieben. Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich nicht um einen Unfallwagen (Fahrzeug, welches einen Unfallschaden erlitten hat mit erheblicher Beschädigung (z.B. der Chassis-Struktur / Chassisrahmen o.ä.)). Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem im Mietvertrag beschriebenen Fahrzeug bezüglich Form, Farbton oder im Lieferumfang bleiben vorbehalten. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, eine geänderte Ausführung zu liefern. Messwerte und Daten, die in Prospekten, Listen oder andernorts aufgeführt sind, stellen blosse Näherungswerte dar. Die Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung für das Fahrzeugmodell zum Zeitpunkt der Offerte bzw. Mietvertrages, erhoben im gesetzlichen Testbetrieb. Aus technischen Gründen oder aufgrund individueller Konfiguration ist es möglich, dass die Angaben des Fahrzeugs davon abweichen. Je nach Fahrweise ergeben sich in der Praxis abweichende Verbrauchswerte. Die Angabe zur Energie-Effizienzklasse entspricht der Einteilung zum Zeitpunkt der Offerte bzw. Mietvertrages. Aufgrund jährlicher gesetzlicher Anpassungen kann das Fahrzeug im Zeitpunkt der Auslieferung (bei unveränderten Werten) eine andere Effizienzklasse bekommen.

 

4. Vertragsabschluss 

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an handlungsfähige natürliche oder juristische Person mit festem Wohnsitz in der Schweiz. Der Mieter muss über einen gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie und über eine nach Ermessen von AMAG ausreichende Bonität verfügen bzw. sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befinden. Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss wird durch AMAG überprüft. Dazu wird der Kunde gebeten, verschiedene Angaben zu seiner Person und seinen finanziellen Verhältnissen zu machen und entsprechende Dokumente vorzulegen. Der Mietvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen zustande, sobald der Kunde die schriftliche Bestellbestätigung per E-Mail erhalten hat, unter der Bedingung der Verfügbarkeit und einer positiven Bonität.

4.1 Nutzung

Der Kunde darf das Fahrzeug ausschliesslich für private und gewerbliche Zwecke gebrauchen. Er darf das Fahrzeug weder für Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder andere Wettfahrten, für Transporte von Gefahrgütern sowie für Teilnahmen an Fahrsicherheitstrainings oder für ähnliche Zwecke gebrauchen.

 

4.1.1 Nutzung für den gewerblichen Personentransport

Die Nutzung des Fahrzeuges für den gewerblichen Personentransport (Taxi, Uber, etc.) ist verboten.

4.2 Nutzungsberechtigte

Der Kunde darf das Fahrzeug auch Dritten (nachfolgend „Nutzungsberechtigte”) zum Gebrauch überlassen, sofern diese die für den Kunden geltenden Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die in diesen Allgemeinen Mietbedingungen aufgeführten Pflichten einzuhalten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte diese Voraussetzungen jederzeit erfüllt und ist als Vertragspartner von AMAG für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Nutzungsberechtigten verantwortlich. Der Kunde gibt AMAG die Personalien des Nutzungsberechtigten auf Anfrage bekannt, wobei er zuvor sicherstellt, dass der Nutzungsberechtigte darüber und über die damit einhergehende Datenbearbeitung informiert ist.

4.3 Fahrten ins Ausland

Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Im Ausland darf das Fahrzeug ebenfalls (z.B. zu Ferienzwecken) gefahren werden. Der Auslandseinsatz ist auf folgende Länder beschränkt:

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grossbritannien, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikanstaat.

Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, allfällige hierfür zusätzlich erforderlichen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten oder Verbandskasten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

5. Mietdauer und Kündigungsfristen

5.1 Laufzeiten Abo

Der Kunde und AMAG vereinbaren eine Mindestlaufzeit sowie eine Höchstlaufzeit. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist im Kundenkonto ersichtlich und beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.  Die Höchstlaufzeit beträgt 24 Monate.


Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat bis zur ordnungsgemässen Kündigung oder bis zur Erreichung der Höchstlaufzeit.

 

5.2 Kündigungsfrist

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jede Partei das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Abo Monats (abhängig vom Datum der Übergabe des Mietfahrzeugs) kündigen. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung gemäss Ziffer 14. Eine Rückgabe des Fahrzeugs vor dem letzten Tag eines Abo Monats führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und somit auch nicht zu einer anteiligen Berechnung des letzten Abo Monats. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Auflösung des Vertrags gemäss Ziffer 14.


AMAG behält sich vor, sowohl fahrzeugabhängige Preise als auch fahrzeugunabhängige Preise anzupassen und kommuniziert dies dem Kunden schriftlich. Für die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen.

 

5.3 Fahrzeugaustausch

Ein Fahrzeugwechsel auf Wunsch des Kunden ist innerhalb der Mindestlaufzeit nicht möglich. Wechselt der Kunde das Fahrzeug nach Ende der Mindestlaufzeit, so beginnt für das neue Fahrzeug eine neue Mindestlaufzeit. Eine Anrechnung der Mietdauer des vorherigen Fahrzeugs auf die neue Mindestlaufzeit für das neue Fahrzeug ist nicht möglich.

6. Abogebühr sonstige Zahlungspflichten

6.1 Abogebühr

Die Gebühr für den ersten Abo-Monat wird über die hinterlegte Kreditkarte des Kunden am Tag der Fahrzeugübergabe belastet. Für alle darauffolgenden Nutzungsmonate wird die Kreditkarte des Kunden in Höhe der festgelegten Abogebühr jeweils am gleichen Tag des Monats belastet wie die Übernahme stattgefunden hat. Die monatliche Belastung der Kreditkarte erfolgt über einen von der AMAG ermächtigten Zahlungsdienstleister.

6.2 Zahlungsverzug oder Ablauf der Kreditkarte

6.2.1 Kreditkarte ungültig

Der Kunde wird vom durch AMAG eingesetzten Zahlungsdienstleister auf seine auslaufende Kreditkarte hingewiesen. Falls die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte des Kunden ausgelaufen ist, wird der Kunde durch eine E-Mail aufgefordert die Kreditkarteninformationen zu aktualisieren.

 

6.3 Zahlungsausfall, Zahlungsverzug

Kann die Rate über die Kreditkarte während einer Woche nach dem Zahltag nicht eingezogen werden, erhält der Kunde eine Mahnung. Wird dieser Mahnung mit einer Frist von fünf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde die Kündigung des Vertrags sowie die Aufforderung, das Fahrzeug zurückzugeben und offene sowie geschuldete Rechnungen bei der Rückgabe zu begleichen.

 

6.4 Kilometerpakete

Sofern die gewählte Laufleistung durch den Kunden am Ende der Laufzeit überschritten werden, werden die Mehrkilometer am Ende der Laufzeit an den Kunden verrechnet. Dabei verrechnet AMAG dem Kunden ein Preis von CHF 0.75 pro Mehrkilometer. Nicht gefahrenen Kilometer innerhalb eines Monats der Laufzeit werden auf die Folgemonate der Laufzeit übertragen.


Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

6.5 Zusätzliche Gebühren

Zu den zusätzlich geschuldeten Vergütungen für Umtriebskosten von AMAG gehören:

a) Adressnachforschung CHF 25

b) Mahnung CHF 30

c) Betreibung CHF 50 + effektive externe Kosten der Betreibung

d) Rückholung des Fahrzeugs bei Vertragsverletzungen CHF 500

e) Entfernung starker Verschmutzung allgemein CHF 250

f) Entfernung starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Tiere CHF 250

g) Entfernung starke Verschmutzung des Fahrzeugs durch Rauchen CHF 450

h) Unabhängiger Gutachter bei Meinungsverschiedenheit CHF 800

6.6 Sonstiges

Sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietvertrag geschuldeten Zahlungen verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erfährt der Satz für die Mehrwertsteuer eine Veränderung, werden die monatliche Abo Gebühr und die weiteren in diesen Allgemeinen Mietbedingungen vorgesehenen Vergütungen entsprechend angepasst. Die gleiche Regelung gilt für sonstige für das Mietverhältnis relevante neu eingeführte oder erhobene öffentlich-rechtliche Abgaben.

7. Eigentum und Verfügungsberechtigung

7.1 Eigentumsverhältnisse

Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum der AMAG. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug zur Sicherung von Ansprüchen gegen AMAG sind ausgeschlossen.

Verfügungen über das Fahrzeug und Zubehör sind untersagt (z.B. Verkauf, Verpfändung, Schenkung). Die AMAG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt (Verbot des Halterwechsels) eintragen zu lassen. Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf es nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.

7.2 Einlösung und Kontrollschilder

Das Fahrzeug wird auf AMAG beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst. Im Fahrzeugausweis wird der Code 178 «Halterwechsel verboten» und als Standortadresse Name und Adresse des Kunden eingetragen. Die Kontrollschilder werden anhand des Wohnkantons des Kunden vergeben. Es können keine bestehenden Kontrollschilder des Kunden von AMAG übernommen werden. Bei einem späteren Erwerb des Autos durch den Kunden, kann kein Anspruch auf das während der Abolaufzeit angebrachte Kontrollschild geltend gemacht werden.

7.3 Verfügungsberechtigung

AMAG ist als Eigentümerin des Fahrzeugs zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Fahrzeugs vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet AMAG hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich das Fahrzeug befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat der Kunde die damit verbundenen Aufwendungen zu übernehmen.

8. Verfügbarkeit

AMAG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt kann es sein, dass dieses im Onlineshop erscheint, aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts ändern.

9. Fahrzeugübernahme

Das gebuchte Fahrzeug wird durch den Kunden in einem AMAG Betrieb oder bei Heimlieferung am Wohnsitz des Kunden übernommen. Der Termin der Übergabe wird zwischen AMAG und dem Kunden abgestimmt. Das Fahrzeug wird vollgetankt / vollgeladen und mit der aktuell gültigen Vignette übergeben. Bei einer Heimlieferung gehen der verbrauchte Treibstoff bzw. Strom zu Lasten des Kunden. Mit der Übergabe des Fahrzeuges beginnt die vereinbarte Vertragslaufzeit.

9.1 Identifikation

Bei der Übernahme des Fahrzeugs muss sich der Kunde ausweisen können und einen gültigen Führerausweis vorlegen. Der Kunde muss persönlich vor Ort sein.

9.2 Übergabeprotokoll

Bei der Übernahme wird ein durch den Kunden zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel im Übergabeprotokoll zu vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Fahrzeug ist die Übernahme durch den Kunden zu verweigern.

 

Soweit der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bestanden, trägt er dafür die Beweislast.

10. Übersicht der inkludierten Leistungen

In der monatlichen Abo Gebühr (Mietzins) sind inbegriffen:

a) der Gebrauch des Fahrzeugs während der Mietdauer im Rahmen der im vereinbarten Leistungspaket gewählten monatlichen Freikilometer

b) Sommer- und Winterreifen inklusive deren Wechsel und Einlagerung dieser

c) Autobahnvignette der Schweiz für das Jahr in dem der Mietvertrag startet

d) Sämtliche Zulassungsgebühren, Fahrzeugsteuern und -abgaben

e) Versicherungen gemäss Ziffer 10.6

f) alle anfallenden Services, Verschleissarbeiten und Reparaturen, soweit die nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden

g) Gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.7% (Stand 01.01.2021). AMAG Automobil und Motoren AG, 6330 Cham, MWST-Nr.: CHE-499.644.421 MWST


Alle übrigen mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für die Kosten für Kraftstoffverbrauch, Kosten für Strom, Ladeinfrastruktur, Ladekarte, Wischwasser, AdBlue, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder im Hinblick auf die Rückgabe des Fahrzeugs, Mautgebühren für ausländische Strassen, etc.

10.1 Inspektion/Unterhalt/Verschleiss

Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu gebrauchen und die Niveaustände für Öl, Wasser sowie den Reifendruck regelmässig zu überprüfen. Es darf nur in einem sicheren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand gefahren werden.

 

10.1.1 Terminvereinbarung

Der Kunde bringt das Fahrzeug in den Service, sobald das Fahrzeug einen Service anzeigt. Das Fahrzeug darf ausschliesslich in AMAG Betrieben unterhalten und repariert werden. Die Kosten für Inspektion und Unterhalt trägt AMAG. Alle AMAG Betriebe sind auf www.amag.ch abrufbar.

Durchführung von Servicearbeiten oder anderen Arbeiten in einem Nicht AMAG Betrieb sind verboten und die daraus entstehenden Kosten sowie allfällige Rückbau- und/oder Kontrollarbeiten durch einen AMAG Betrieb gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen hierbei sind Reparaturarbeiten infolge Panne im Ausland.

Der Kunde kann im AMAG Betrieb in seiner Nähe via Online Termin Vereinbarung (www.amag.ch) oder via Telefon einen Servicetermin buchen. Bei Fragen oder Unsicherheit kann jederzeit das Customer Care Center der AMAG kontaktiert werden.

 

10.1.2 Ersatzwagen bei längerem Werkstattaufenthalt

Im Falle von den nachstehend aufgeführten Werkstattarbeiten am Fahrzeug, welche länger als 2 Stunden dauern, bietet AMAG dem Kunden für den Zeitraum der Werkstattarbeiten ein Ersatzfahrzeug an, damit der Kunde durch die Werkstattarbeit keinen Fahrzeugausfall erfährt: Garantiearbeiten, Service und Inspektion sowie bei unverschuldetem Reparaturbedarf. Bei Werkstattarbeiten unter 2 Stunden sowie bei einem Reifenwechsel besteht kein Anspruch auf Ersatzmobilität. Der Typ des Ersatzwagens richtet sich nach der Verfügbarkeit. Es wird so weit möglich auf die Bedürfnisse des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf ein konkretes Modell als Ersatzwagen besteht nicht.

10.2 Verkehrszulassung und -steuern

Sämtliche Kosten für die Verkehrszulassung sowie die anfallenden Verkehrssteuern trägt die AMAG.

10.3 Autobahnvignette

Das Fahrzeug wird mit einer gültigen Vignette dem Kunden übergeben. Falls sich die Vertragsdauer über einen Jahreswechsel erstreckt, ist der Kunde für den Wechsel der Vignette verantwortlich. Die Kosten für die neue Vignette gehen zu Lasten des Kunden.

10.4 Bereifung

AMAG stellt bei Übergabe des Fahrzeugs die richtige Bereifung sicher und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Grösse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung.

10.4.1 Saisonwechsel

Der Kunde ist verantwortlich rechtzeitig einen saisonal erforderlichen Wechsel von Winter- bzw. Sommerreifen zu organisieren. Den genauen Zeitpunkt des Reifenwechsels stimmt der Kunde direkt mit einem AMAG Betrieb ab. Die demontierten Reifen werden bei AMAG eingelagert. Der Reifenwechsel sowie die Einlagerung sind für den Kunden kostenlos.

10.5 Flüssigkeiten

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese in einem AMAG Betrieb auffüllen lassen und ggf. kontrollieren lassen, ob eine Leckage besteht:

§  Motorenöl

§  Getriebeöl

§  Servoöl

§  Bremsflüssigkeit

§  Kühlflüssigkeit

Die Kosten trägt dabei AMAG.

Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flüssigkeiten zu tief ist, muss er diese selbstständig auffüllen:

§  Wischwasser

§  Treibstoffe aller Art inkl. AdBlue

Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

10.6 Versicherung

Das Fahrzeug verfügt für die Dauer des Mietverhältnisses über:

a)     eine gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

b)     eine Vollkaskoversicherung im Falle der Kollision

c)      eine Teilkaskoversicherung

d)     eine Parkschadenversicherung Plus

e)     einen Grobfahrlässigkeitsschutz (Verzicht auf das gesetzliche Rückgriffsrecht bzw. Kürzungsrecht)


Die Versicherungskosten sind im Mietzins inbegriffen. Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.


Selbstbehalte:

Haftpflichtversicherung: CHF 0 / CHF 2’000*

Vollkaskoversicherung (Kollision): CHF 1'000 / CHF 3’000*

Teilkaskoversicherung: CHF 0 / CHF 0*

Parkschaden: CHF 0 / CHF 0*

 

*Gilt nur für Lenker unter 25 Jahren.

 

10.6.1  Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Zusätzlich zum Mietvertrag gelten die betreffenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG in ihrer jeweils geltenden, online verfügbaren Fassung [Versicherungen für Privatpersonen – Zurich Schweiz], deren Bestimmungen den vorliegenden Regelungen im Konfliktfall vorgehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der AVB einzuhalten, wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

 

10.6.2 Ausschlüsse

10.6.2.1 Haftpflichtversicherung

Kein Versicherungsschutz besteht für:

1.      Sachschäden

Ansprüche aus Sachschäden des Halters, Schäden am versicherten Fahrzeug, Anhänger sowie für Schäden an den an diesen Fahrzeugen angebrachten Sachen oder Tieren und Sachen, die damit befördert werden. Mitversichert sind jedoch Schäden an Gegenständen, die andere Personen mit sich führen, wie Reisegepäck und dergleichen.

 

2.      Rennen und ähnliche Fahrten

Ansprüche aus Unfällen bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, allen Fahrten auf Rennstrecken sowie dazugehörenden Nebenstrecken. Bei Veranstaltungen dieser Art in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sind Ansprüche Dritter im Sinne von Art. 72 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) jedoch nur ausgeschlossen, wenn für die betreffende Veranstaltung die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht.

 

3.      Unerlaubte Fahrten

Die Haftpflicht des Lenkers, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt, unerlaubt Personen mitnimmt oder von Personen, die dem Lenker das versicherte Fahrzeug überlassen, obwohl sie diese Mängel hätten erkennen können.

 

4.      Nicht bewilligte Fahrten

Die Haftpflicht im Zusammenhang mit Fahrten, die gesetzlich oder behördlich nicht bewilligt sind und die Haftpflicht von Personen, die das anvertraute Fahrzeug zu Fahrten verwenden, zu denen sie nicht ermächtigt sind.

 

5.      Strolchenfahrten

Die Haftpflicht von Personen, die das versicherte Fahrzeug zum Gebrauch entwendet haben, und diejenige des Lenkers, der von der Entwendung wusste oder hätte wissen können.

 

6.      Verbrechen

Ansprüche aus Unfällen im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.

 

7.      Kernenergie

Ansprüche aus Schäden, für welche nach der Gesetzgebung über die Kernenergie gehaftet wird.

10.6.2.2 Rückgriff

Die gesetzlichen Bestimmungen geben dem Geschädigten das Recht, seine Forderungen direkt gegenüber Zurich geltend zu machen. Aus diesem Grunde können die Ausschlüsse gemäss

1.      Unerlaubte Fahrten,

2.      Nicht bewilligte Fahrten,

3.      Strolchenfahrten,

4.      Verbrechen

dem Geschädigten nicht entgegengehalten werden. Wenn gesetzliche oder vertragliche Gründe den Versicherungsschutz einschränken, (z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand) oder aufheben (z.B. Fahren ohne gesetzlich erforderlichen Führerausweis) kann Zurich ihre Aufwendungen von den Versicherten teilweise oder ganz zurückfordern. Ebenso kann Zurich ihre Aufwendungen zurückfordern, wenn sie Leistungen erbringen muss, obwohl die Versicherung bereits erlöschen ist.

 

10.6.2.3 Kaskoversicherung

 

Nicht versichert sind:

 

1.      Betriebsschäden

§  Betriebs-, Bruch- und Abnützungsschäden,

§  Schäden aus Bedienungsvorgängen und wegen Einfüllen von falschen Kraftstoffen/Flüssigkeiten,

§  Schäden wegen Ölmangels,

§  Schäden infolge Fehlens oder Einfrierens des Kühlwassers,

§  Schäden, welche ausschliesslich die Batterien betreffen,

§  Schäden durch das Ladegut (ausser im Anschluss an ein unter Kollision versichertes Ereignis).

 

2.      Minderwert und Nutzungsausfall

Minderwert (Reduktion des Marktwertes aufgrund einer Reparatur, geringere Leistungs- oder Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges) sowie Nutzungsausfall.

 

3.      Rennen und ähnliche Fahrten

Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, bei allen Fahrten auf Rennstrecken und dazugehörenden Nebenstrecken.

 

4.      Unerlaubte Fahrten

Schäden bei Führung des Fahrzeuges durch einen Lenker, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Führerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt oder unerlaubt Personen mitnimmt, sofern der Versicherte diese Mängel hätte kennen können.

 

5.      Nicht bewilligte Fahrten

Schäden bei Fahrten, die behördlich oder gesetzlich nicht bewilligt sind.

 

6.      Alkohol/Verletzung der Verkehrsregeln

Schäden, wenn der Lenker im Zeitpunkt des Unfalles einen Blutalkoholgehalt von 1.6‰ (Minimalwert) oder mehr aufweist oder fahrunfähig ist, weil er unter Medikamenten mit betäubender Wirkung oder Drogen steht. Wurde keine Blutprobe, sondern eine Atem- Alkoholprobe vorgenommen, gilt dasselbe bei einer Atem-Alkoholkonzentration von 0.80 mg/l oder mehr. Ebenso Schäden durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG.

 

7.      Besondere Diebstahlereignisse

§  Diebstahl von Kraftstoffen

 

8.      Verbrechen

Schäden im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.

 

9.      Ausnahmezustand

Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, dass die Schäden nachweislich mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen.

Schäden bei inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult), es sei denn, die zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens wurden nachweislich getroffen; Schäden während der behördlichen Requisition des Fahrzeuges.

11. Pannen und Schadenfälle

11.1 Verhalten bei einer Panne

Bei einer Panne ist die Pannenhilfe von Totalmobil! zu verständigen:

Telefon:           +41 848 024 365

11.2 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl, Wildschaden

Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sowie der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte muss der Kunde unverzüglich die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

11.3 Meldung von Schäden

Bei Schäden jeder Art hat der Kunde AMAG innerhalb von fünf (5) Werktagen mittels des Schadensformulars auf www.amag.ch oder via Link im Kundendashboard zu benachrichtigen. Der Kunde hat dabei das Schadensformular der Versicherung vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Für verspätete Schadensmeldungen oder durch den Kunden zu vertretene Verzögerungen bei der Schadensabwicklung behält sich AMAG das Recht vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Zudem behält sich AMAG das Recht vor, finanzielle Einbussen, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung oder fehlende Mitwirkungspflicht direkt oder indirekt verursacht werden, vom Kunden zurückzufordern.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Kunde hat die Weisungen von AMAG und/oder der Versicherung bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen.

 

11.4 Nicht gedeckte Schäden

Schäden am Fahrzeug (inkl. Bagatellschäden wie z.B. kleinere, auspolierbare Lackschäden oder Ersatz kleiner geschraubter oder gesteckter Bauteile), die nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind oder unter den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung fallen, sowie den vollen Selbstbehalt bei Kollisionsschäden, trägt der Kunde.

 

11.5 Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat AMAG das Recht, den Vertrag fristlos aufzulösen.

12. Pflichten des Mieters

12.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Er hat alle Verkehrsregeln im In- und Ausland zu beachten. Bei Fahrten ins Ausland hat der Kunde alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte – Zurich Schweiz] bestellt werden.

 

12.2 Einhaltung von Betriebs- und Servicevorschriften

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Das Fahrzeug ist stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das Transportieren von entzündlichen, explosiven, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen ist verboten.

 

12.3 Kontrollschilder

Der Kunde darf mit dem Fahrzeug öffentliche Strassen nicht ohne die von AMAG angebrachten Kontrollschilder befahren. Der Wechsel von Kontrollschildern oder deren Anbringung an anderen Fahrzeugen ist unzulässig.

 

12.4 Kraftstoff

Der Kunde hat die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen über den zu verwendenden Kraftstoff zu beachten. Darunter fallen neben Benzin und Diesel auch Strom sowie jegliche andere Möglichkeiten, ein Fahrzeug anzutreiben. Die durch das falsche Tanken entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.

12.5 Sauberkeit und Rauchverbot

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird und dass das Fahrzeug sauber gehalten wird. Das Rauchverbot gilt auch für e-Zigaretten.

 

12.6 Tiertransport

Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert

werden.

 

12.7 Ausbauten, Einbauten, Beschriftungen

Ausbauten, Einbauten und Beschriftungen des Fahrzeugs sind dem Kunden freigestellt, sofern dadurch dessen Wert nicht beeinträchtigt wird. Einbauten und Beschriftungen gehen nach Wahl von AMAG entweder ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung in das Eigentum von AMAG über oder sind vor der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden auf seine Kosten zur Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs entfernen zu lassen.

 

12.8 Diebstahlsicherung

Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl angemessen zu sichern. Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen und ordnungsgemäss verriegelt sein.

 

12.9 Geldstrafen und Bussen

Bussen und Geldstrafen für vom Kunden verschuldete Verkehrsregelverstösse sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Er hat AMAG als Fahrzeughalterin von solchen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.

 

12.10 Adressänderung

Der Kunde hat AMAG jeden geplanten Domizilwechsel rechtzeitig zu melden. Beabsichtigt er, sein Domizil ins Ausland zu verlegen, ist AMAG berechtigt, den vorliegenden Vertrag per Datum der Sitzverlegung aufzulösen. Eine Adressänderung kann via Customer Care (customer.care@amag.ch) vorgenommen werden.

 

12.11 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden

Soweit dies zur Abwicklung des Mietvertrags oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, wird der Kunde AMAG alle erforderlichen Informationen zugänglich machen, z.B. über andere Nutzer des Fahrzeugs, insbesondere, wenn diese eine Verkehrsregelverletzung begangen haben, über eine drohende Beschlagnahme des Fahrzeugs durch eine Behörde etc.. AMAG ist berechtigt, diese Informationen und Personendaten an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

Der Verlust von Schlüsseln oder sonstigem Zubehör zum Fahrzeug ist AMAG unverzüglich zu melden.

13. Fahrzeugrückgabe

 

13.1 Zustand und Rückgabeort

Nach Beendigung der Mietdauer oder bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags ist das Fahrzeug vom Kunden vollgetankt, in unbeschädigtem, gereinigtem, verkehrssicherem, dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entsprechendem Zustand mit allen Schlüsseln und zugehörigen Komponenten und Dokumenten zurückzugeben. Für die Rückgabe des Fahrzeugs vereinbaren AMAG und der Kunde Datum und Zeit. Das Fahrzeug kann vom Kunden in einem AMAG Betrieb zurückgegeben werden. Eine Abholung des Fahrzeuges beim Kunden zuhause ist ausgeschlossen.

 

13.2 Mehrkilometer

Sofern der Kunde mehr Kilometer während der Abodauer zurückgelegt hat, als vereinbart, werden ihm in der Schlussabrechnung die Kosten für die Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.75 pro Mehrkilometer.


Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

 

13.3 Rücknahmeprotokoll

Bei Rückgabe wird im Beisein des Kunden oder seines Vertreters über den Zustand des Fahrzeugs ein Rücknahmeprotokoll erstellt, das die Rücknahme des Fahrzeugs inklusive zugehöriger Komponenten und Dokumente sowie feststellbarer Schäden festhält. Unterlässt es der Kunde, persönlich bei der Rückgabe anwesend zu sein, gilt das Rücknahmeprotokoll auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt.

 

13.4 Haftung für Schäden und fehlende Gegenstände

Der Kunde haftet für alle fehlenden Fahrzeuggegenstände, wie Schlüssel etc., sowie für die erforderlichen Reparatur- und Instandstellungsarbeiten, die auf vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Kunden oder Personen, für die er gemäss Mietvertrag verantwortlich ist, verursacht wurden.

Übliche Gebrauchsspuren wie beispielsweise kleine Steinschlagspuren, Kratzer in der Nähe des Tankdeckels, der Türgriffe und Kofferraumgriffe gelten nicht als vom Kunden verursachte Schäden. Was als übliche Gebrauchsspuren gilt, ist dem Schadenskatalog zu entnehmen.

 

13.5 Unterlassung der Rückgabe

Bringt der Kunde das Fahrzeug nicht am vereinbarten Datum rechtzeitig am vereinbarten Ort zurück, ist AMAG nach einmaliger fruchtloser Mahnung berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden bei ihm abholen zu lassen, ohne dass es dazu eines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung bedarf. AMAG und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Rücknahme des Fahrzeugs berechtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Mietfahrzeug befindet, zu betreten.

 

13.6 Übernahme des Fahrzeuges nach Mietdauer

Alternativ zur Fahrzeugrückgabe kann der Kunde das Fahrzeug käuflich erwerben oder ein Leasing abschliessen. Der Kaufpreis sowie die Leasingkonditionen wird dem Kunden nach Ende der Mietdauer bei Interesse bekanntgegeben. Die näheren Einzelheiten und Bedingungen werden in einem separaten Kaufvertrag geregelt.

 

13.7 Schlussabrechnung

Nach Rückgabe des Fahrzeugs erstellt AMAG eine Schlussabrechnung mit folgenden Elementen:

 

a)     gegebenenfalls Kosten für eine Überschreitung der vertraglich vereinbarten Abo-Kilometer gemäss vereinbartem Satz für Mehrkilometer;

b)     gegebenenfalls Kosten für eine Behebung von Schäden, welche nicht der normalen Abnützung entsprechen

c)      gegebenenfalls Kosten für den Ersatz bzw. die Wiederbeschaffung von Dokumenten, Schlüsseln und weiterem Zubehör.

 

Die Schlussabrechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

14. Vorzeitige Vertragsauflösung

Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.


Als wesentliche Vertragsverletzungen durch den Kunden gelten insbesondere:

a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen

b) Anmeldung des Privatkonkurses oder die Stellung eines Insolvenzantrages

c) Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand

d) Entzug des Fahrausweises

e) Nicht vertragsgemässe Nutzung des Fahrzeugs

f) Entfernung des Adapters zur Aufzeichnung von Telemetriedaten (autoSense)

g) Verletzung der Mieterpflichten

h) Fehlende Kooperation in Schadensfällen

i) Verletzung von Geldwäschereivorschriften oder anderer gesetzlicher Vorschriften, die für AMAG ein Reputationsrisiko zur Folge haben könnten

Als wesentliche Vertragsverletzungen durch AMAG gelten insbesondere:

a)     Länger andauernde Verunmöglichung der Fahrzeugnutzung aus technischen Gründen, welche durch AMAG nicht innert nützlicher Frist behoben werden können. Dazu zählt auch ein durch einen Unfall hervorgerufener Totalschaden des Fahrzeuges. AMAG steht das Recht zu, dem Kunden ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

14.1 Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung

Als Datum einer vorzeitigen Vertragsauflösung gilt das effektive Rückgabedatum des Fahrzeuges an die AMAG.

Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden, werden wie folgt berechnet:

·        Die vereinbarte Miete ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.

·        Ab Datum der Vertragsauflösung bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit sind 65% der vereinbarten Miete geschuldet.

·        Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.75 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt.  

·        Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.

 

Die Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzungen durch AMAG, werden wie folgt berechnet:

 

·        Die vereinbarte Miete ist bis zum Datum der Vertragsauflösung geschuldet.

·        Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.75 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige Vertragsauflösung pro rata berechnet. Für etwaige Minderkilometer findet keine Rückvergütung statt. 

·        Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.

15. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet AMAG in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der AMAG sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt AMAG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;

• Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);

• unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;

• höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch AMAG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

16. Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch AMAG gilt die Datenschutzerklärung der AMAG Gruppe.

16.1 Fahrdaten

In Ergänzung zu ebenfalls Vertragsbestandteil bildenden Datenschutzbestimmungen nimmt der Kunde zustimmend davon Kenntnis, dass AMAG im Rahmen des autoSense Systems laufend elektronisch über sämtliche Fahrzeugdaten informiert wird, insbesondere über den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs. Hierfür wird ein Adapter im Fahrzeug angebracht, der es erlaubt, die entsprechenden Daten auszulesen. Dieser Adapter darf nicht entfernt werden.

17. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser Allgemeinen Mietbedingungen insgesamt.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMAG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der AMAG Automobil und Motoren AG in Cham, ZG. AMAG Automobil und Motoren AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt. 

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